Folgende Formulierungen von Widerrufsbelehrungen haben Gerichte bereits als fehlerhaft beurteilt:
- Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
- …
dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde,
der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.
- Der
Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden
ist, jedoch nicht, bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung
des Darlehensvertrages zugegangen ist.
- Bei
einem Fernabsatzgeschäft fehlt die Überschrift „Widerrufsbelehrung“, die
Schrift ist extrem klein und es fehlt jegliche Textgliederung, sodass
nicht deutlich wird, dass sich unter der Überschrift Widerrufsrecht auch
Ausführungen zu Widerrufsfolgen und finanzierten Geschäften verbergen.
- Die
Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und
Darlehensvertrag.
- Fristbeginn
ab Eingang der Vertragsurkunde beim Unternehmen.
- Fristbeginn
ab Unterzeichnung, wenn der Vertrag von mehreren Personen unterschrieben
wird.
- Name
und Anschrift des Widerrufsempfängers sind der Belehrung nicht deutlich zu
entnehmen; die Anschrift enthält eine Großkunden-Postfach-Adresse und/oder
eine Telefonnummer.
- Fehlender
Hinweis, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs auch „gegebenenfalls
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben“ sind.
- Der
Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn der Verbraucher den Kredit nicht
innerhalb von 2 Wochen zurückzahlt.
Eine Vielzahl weiterer Formulierungen von
Widerrufsbelehrungen erscheint rechtlich zweifelhaft, wie z.B. folgende, dem BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Steffens in seiner Praxis bereits vorgelegte
Widerrufsbelehrungen:
- Die
Widerrufsbelehrung bezieht sich (auch) auf einen Fernabsatzvertrag, obwohl
ein solcher nicht vorliegt.
- Die
Widerrufsbelehrung bezieht sich auf ein verbundenes Geschäft, obwohl ein
solches nicht vorliegt.
- Die
Widerrufsbelehrung enthält keinen Hinweis auf die Folge des Widerrufs für
einen verbundenen Restschuldversicherungsvertrag.
- Die
Belehrung enthält Klammerzusätze und Fußnoten mit Anleitungen wie „bitte
Frist im Einzelfall prüfen“, bzw., es soll der Darlehensnehmer prüfen, ob
für ihn die Zweiwochen-Frist vor einem Klammerzusatz oder die
Einmonats-Frist im Klammerzusatz zutrifft.
- Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, d.h. …, aber nicht
vor dem Tag des Vertragsschlusses.
- Die
Widerrufsbelehrung enthält Checkboxes und ist im fortlaufenden
Darlehensvertragstext enthalten, ohne dass sie in Form und Schriftgröße
von dem restlichen Darlehensvertragstext abgehoben wäre, oder, es sind in
den Darlehensvertrag Checkbox-Varianten über mehrere Seiten eingearbeitet.
- Die
Belehrung enthält interne Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars wie:
„Der Widerruf ist zu richten an: (Name / Firma und ladungsfähige Anschrift
der Sparkasse. Zusätzlich können angegeben werden: …)“.
- Es
wird eine Belehrung für mehrere oder künftige Verträge gegeben.
- Bei
Haustürgeschäften ist die Widerrufsbelehrung undatiert.
- Die
Widerrufsbelehrung datiert vor der auf den Vertragsschluss gerichteten
Willenserklärung des Verbrauchers.
- Ein
Förderdarlehen enthält eine (angreifbare, s.o.) Widerrufsbelehrung.
Sofern Sie sicher sind, dass in Ihrem Vertrag eine
unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet worden ist und Sie bei einer anderen
Bank kurzfristig eine Anschlussfinanzierung erhalten, können Sie den Widerruf
z.B. mit einem Musterbrief der Stiftung Warentest/Finanztest selbst
aussprechen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie bitte Ihren
Vertrag durch die Verbraucherzentrale Hamburg oder einen Fachanwalt überprüfen.
Nach Zurückweisung Ihres Widerrufs, mit dem Sie rechnen müssen, liegt auch der
erforderliche Versicherungsfall für eine Rechtsschutzversicherung vor, sodass
regelmäßig (wenn nicht eine Ausschlussklausel greift) die Versicherung ab
diesem Zeitpunkt eine Deckungszusage erteilen muss.
Gerne überprüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch
Ihren Darlehensvertrag, holen ggf. eine Deckungszusage Ihrer
Rechtsschutzversicherung ein und übernehmen Ihre Rechtsvertretung. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von
Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens
Widerruf ist die Erstberatung ob ein
Widerruf möglich ist kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum
Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen"
Button verwenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen