Dienstag, Oktober 27, 2015

Widerruf von Immobilienfinanzierung - immer wieder die gleichen Fehler

Folgende Formulierungen von Widerrufsbelehrungen haben Gerichte bereits als fehlerhaft beurteilt:





  • Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

  • … dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.

  • Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.

  • Bei einem Fernabsatzgeschäft fehlt die Überschrift „Widerrufsbelehrung“, die Schrift ist extrem klein und es fehlt jegliche Textgliederung, sodass nicht deutlich wird, dass sich unter der Überschrift Widerrufsrecht auch Ausführungen zu Widerrufsfolgen und finanzierten Geschäften verbergen.

  • Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag.

  • Fristbeginn ab Eingang der Vertragsurkunde beim Unternehmen.

  • Fristbeginn ab Unterzeichnung, wenn der Vertrag von mehreren Personen unterschrieben wird.

  • Name und Anschrift des Widerrufsempfängers sind der Belehrung nicht deutlich zu entnehmen; die Anschrift enthält eine Großkunden-Postfach-Adresse und/oder eine Telefonnummer.

  • Fehlender Hinweis, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs auch „gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben“ sind.

  • Der Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn der Verbraucher den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen zurückzahlt.

Eine Vielzahl weiterer Formulierungen von Widerrufsbelehrungen erscheint rechtlich zweifelhaft, wie z.B. folgende, dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffens in seiner Praxis bereits vorgelegte Widerrufsbelehrungen:

  • Die Widerrufsbelehrung bezieht sich (auch) auf einen Fernabsatzvertrag, obwohl ein solcher nicht vorliegt.

  • Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf ein verbundenes Geschäft, obwohl ein solches nicht vorliegt.

  • Die Widerrufsbelehrung enthält keinen Hinweis auf die Folge des Widerrufs für einen verbundenen Restschuldversicherungsvertrag.

  • Die Belehrung enthält Klammerzusätze und Fußnoten mit Anleitungen wie „bitte Frist im Einzelfall prüfen“, bzw., es soll der Darlehensnehmer prüfen, ob für ihn die Zweiwochen-Frist vor einem Klammerzusatz oder die Einmonats-Frist im Klammerzusatz zutrifft.
  • Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, d.h. …, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

  • Die Widerrufsbelehrung enthält Checkboxes und ist im fortlaufenden Darlehensvertragstext enthalten, ohne dass sie in Form und Schriftgröße von dem restlichen Darlehensvertragstext abgehoben wäre, oder, es sind in den Darlehensvertrag Checkbox-Varianten über mehrere Seiten eingearbeitet.

  • Die Belehrung enthält interne Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars wie: „Der Widerruf ist zu richten an: (Name / Firma und ladungsfähige Anschrift der Sparkasse. Zusätzlich können angegeben werden: …)“.

  • Es wird eine Belehrung für mehrere oder künftige Verträge gegeben.

  • Bei Haustürgeschäften ist die Widerrufsbelehrung undatiert.

  • Die Widerrufsbelehrung datiert vor der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.

  • Ein Förderdarlehen enthält eine (angreifbare, s.o.) Widerrufsbelehrung.

Sofern Sie sicher sind, dass in Ihrem Vertrag eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet worden ist und Sie bei einer anderen Bank kurzfristig eine Anschlussfinanzierung erhalten, können Sie den Widerruf z.B. mit einem Musterbrief der Stiftung Warentest/Finanztest selbst aussprechen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie bitte Ihren Vertrag durch die Verbraucherzentrale Hamburg oder einen Fachanwalt überprüfen. Nach Zurückweisung Ihres Widerrufs, mit dem Sie rechnen müssen, liegt auch der erforderliche Versicherungsfall für eine Rechtsschutzversicherung vor, sodass regelmäßig (wenn nicht eine Ausschlussklausel greift) die Versicherung ab diesem Zeitpunkt eine Deckungszusage erteilen muss.

Gerne überprüfen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auch Ihren Darlehensvertrag, holen ggf. eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übernehmen Ihre Rechtsvertretung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung ob ein Widerruf möglich ist  kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Bildquelle: © www.einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
Steff

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