Mittwoch, Oktober 28, 2015

MONTRANUS III: Widerruf vor dem 23.12.2015 sichert Erfolgschancen

Die wirtschaftliche Entwicklung dieses Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Von der eigenfinanzierten Einlage bei MONTRANUS III sind bisher nur rund 50 % an Barausschüttungen an die Anleger zurückgeflossen. Mit Hilfe eines Widerrufs lässt sich diese Ertragslage deutlich verbessern. Diesen Weg sind mit Hilfe  der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar mittlerweile mehrere hundert MONTRANUS Anleger erfolgreich gegangen.

Erfahrung aus über 750 MONTRANUS Mandaten

Die Kanzlei besitzt inzwischen die Erfahrung aus über 750 MONTRANUS-Mandaten. Davon hat sie drei Verfahren bis zum Bundesgerichtshof geführt und mit dem Verfahren XI ZR 67/12 den Durchbruch in den Prozessen gegen die Helaba Dublin erzielt. Die Karlsruher Richter haben in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012 klargestellt, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Durch den Widerruf des Darlehensvertrages können Anleger den eigenfinanzierten Anteil der Einlage abzüglich der Ausschüttungen von der Bank erstattet verlangen. Dies macht bei einer Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS III über Euro 100.000,00 immerhin ca. Euro 25.000,00 aus.

Darlehen läuft am 23.12.2015 aus

Im Interesse einer erfolgreichen Durchsetzung sollten betroffene Anleger aber nicht mehr allzu lange warten. Am 23.12.2015 wird die letzte Rate des Darlehens für den Fonds MONTRANUS III fällig. Die Rechtsanwälte können nicht ausschließen, dass ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, das Widerrufsrecht sei verwirkt, wenn das Darlehen vollständig zurück geführt ist und der Widerruf erst danach erklärt wird. Die Rechtsanwälte informieren Sie gerne über die persönlichen Erfolgsaussichten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Beratung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MONTRANUS Medienfonds anzuschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Direkter Link zum Kontaktformular:        
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar 
     
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
vb

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Keine Kommentare: