Die wirtschaftliche Entwicklung dieses Fonds ist nach wie
vor enttäuschend. Von der eigenfinanzierten Einlage bei MONTRANUS III sind
bisher nur rund 50 % an Barausschüttungen an die Anleger zurückgeflossen. Mit
Hilfe eines Widerrufs lässt sich diese Ertragslage deutlich verbessern. Diesen
Weg sind mit Hilfe der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei von Buttlar mittlerweile mehrere hundert MONTRANUS Anleger
erfolgreich gegangen.
Erfahrung aus über 750 MONTRANUS Mandaten
Die Kanzlei besitzt inzwischen die Erfahrung aus über 750
MONTRANUS-Mandaten. Davon hat sie drei Verfahren bis zum Bundesgerichtshof
geführt und mit dem Verfahren XI ZR 67/12 den Durchbruch in den Prozessen gegen
die Helaba Dublin erzielt. Die Karlsruher Richter haben in der mündlichen
Verhandlung am 18.12.2012 klargestellt, dass die Bank für ihren
Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Durch den Widerruf des Darlehensvertrages können Anleger den
eigenfinanzierten Anteil der Einlage abzüglich der Ausschüttungen von der Bank
erstattet verlangen. Dies macht bei einer Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS
III über Euro 100.000,00 immerhin ca. Euro 25.000,00 aus.
Darlehen läuft am 23.12.2015 aus
Im Interesse einer erfolgreichen Durchsetzung sollten
betroffene Anleger aber nicht mehr allzu lange warten. Am 23.12.2015 wird die
letzte Rate des Darlehens für den Fonds MONTRANUS III fällig. Die Rechtsanwälte
können nicht ausschließen, dass ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, das
Widerrufsrecht sei verwirkt, wenn das Darlehen vollständig zurück geführt ist
und der Widerruf erst danach erklärt wird. Die Rechtsanwälte informieren Sie
gerne über die persönlichen Erfolgsaussichten.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Beratung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bereits seit dem Jahr
1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden
und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MONTRANUS Medienfonds
anzuschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
vb
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