Montag, November 02, 2015

Die Finanzbehörden rüsten auf. Neues Suchprogramm soll Steuerhinterzieher enttarnen.

Finanzbehörden rüsten auf. Ein neues Suchprogramm soll viele Steuerhinterzieher enttarnen. Wann Bürgern eine penible Prüfung ihrer Steuererklärung droht. Die Finanzbehörden werden mit der Auswertung der Steuer-CDs noch einige Zeit beschäftigt sein. Danach kommen neue Kunden ins Ziel - der Fokus liegt nun auf Banken, die Kundenkonten geführt haben.


Schwarzgeldbesitzer sollten dennoch nicht mit nachlassendem Fahndungsdruck rechnen. Ermittlungsschwerpunkte sind neben den Steuer-CDs derzeit Schwarzarbeit und Geldwäsche. Ziele sind Taxigewerbe, Gastronomie, Immobilienmakler und sogenannte Umsatzsteuerkarussells, bei denen nicht gezahlte Abgaben mehrfach erstattet werden. Hier liegt der Fokus der Steuer-Fahnder.

Zudem gibt es Anzeichen, dass die Betriebsprüfungen weiter intensiviert und die Höhe der von Selbstständigen abgeführten Umsatz- und Einkommensteuern bald noch genauer durchleuchtet wird. An sich eine Fülle von Kontrollaufgaben, die Finanzbeamte zeitlich zu überfordern droht: Die Sachbearbeiter sollen pro Tag bis zu 18 Steuererklärungen in fertige Bescheide umsetzen. Pro Steuerfall bleiben ihnen so durchschnittlich nur 20 bis 25 Minuten Bearbeitungszeit.

Aber: um seine personellen Ressourcen besser zu nutzen, will der Fiskus künftig verstärkt auf digitale Steuerhelfer setzen. Die inzwischen bundesweit installierte Software "Risiko-Management-System" (RMS) soll den Finanzbeamten die Mühe ersparen, bei der Veranlagung alle gemachten Angaben zu überprüfen. Findet die behördliche Software in der Erklärung keine Auffälligkeiten, kann der Steuerbe- scheid vollautomatisch erstellt werden.

Die so gewonnene Zeit sollen die Sachbearbeiter nutzen, um Steuerbetrug im großen Stil auf die Spur zu kommen. Stößt die Software "Risiko-Management-System auf Verdachtsmomente, werden sie die betreffenden Steuerfälle künftig besonders gründlich prüfen.

In einem ersten Schritt ordnet das behördliche PC-Programm Steuerzahler einer "Zuverlässigkeits-Kategorie" zu, die sich aus ihrer Veranlagungshistorie ergibt: Auf einem separaten elektronischen Datenblatt werden früher verhängte Bußgelder und Strafen für Steuerdelikte und Pünktlichkeit bei fälligen Nachzahlungen notiert und bewertet.

Ein weiteres digitales Raster bildet die Einkommenshöhe: Wer 500.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, wird besonders häufig durchleuchtet. Finanzbeamte suchen in diesen Steuerfällen gezielt nach verheimlichten Einkünften und Tricksereien bei Abzugsposten.

Ferner identifiziert die Software Auffälligkeiten bei Sonderausgaben und Werbungskosten im Vergleich zu früheren Veranlagungsjahren: Wer erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer geltend macht, verfängt sich im digitalen Raster. Gleiches gilt, wenn plötzlich keine Mieteinkünfte mehr in der Erklärung auftauchen. Starke Schwankungen bei den geltend gemachten Ausgaben für Handwerker und Kinderbetreuung, Vorsorgeaufwendungen sowie den Fahrt- und Fortbildungskosten können das elektronische Prüfsignal beim Sachbearbeiter auslösen. Das kann dann zu Kontrollmitteilungen oder direkt zu Ermittlungen der Steuerfahndung führen.

Damit Finanzbeamte nicht in rechtlichen Grauzonen agieren, hat das Bundesfinanzministerium Ende August 2015 einen Gesetzesentwurf zur digitalen Rasterfahndung vorgelegt. Er sieht neben der automatischen Bescheiderstellung ergänzende Zufallsprüfungen von mindestens zwei Prozent aller eingereichten Steuererklärungen vor. Damit müssen auch alle unauffälligen Steuerzahler weiter mit einer peniblen Prüfung ihres Veranlagungsfalls rechnen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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