Finanzbehörden rüsten auf. Ein neues Suchprogramm soll viele Steuerhinterzieher enttarnen. Wann Bürgern eine penible Prüfung ihrer Steuererklärung droht. Die Finanzbehörden werden mit der Auswertung der Steuer-CDs noch einige Zeit beschäftigt sein. Danach kommen neue Kunden ins Ziel - der Fokus liegt nun auf Banken, die Kundenkonten geführt haben.
Schwarzgeldbesitzer sollten dennoch nicht mit nachlassendem
Fahndungsdruck rechnen. Ermittlungsschwerpunkte sind neben den Steuer-CDs
derzeit Schwarzarbeit und Geldwäsche. Ziele sind Taxigewerbe, Gastronomie,
Immobilienmakler und sogenannte Umsatzsteuerkarussells, bei denen nicht
gezahlte Abgaben mehrfach erstattet werden. Hier liegt der Fokus der
Steuer-Fahnder.
Zudem gibt es Anzeichen, dass die Betriebsprüfungen weiter
intensiviert und die Höhe der von Selbstständigen abgeführten Umsatz- und
Einkommensteuern bald noch genauer durchleuchtet wird. An sich eine Fülle von
Kontrollaufgaben, die Finanzbeamte zeitlich zu überfordern droht: Die
Sachbearbeiter sollen pro Tag bis zu 18 Steuererklärungen in fertige Bescheide
umsetzen. Pro Steuerfall bleiben ihnen so durchschnittlich nur 20 bis 25
Minuten Bearbeitungszeit.
Aber: um seine personellen Ressourcen besser zu nutzen, will
der Fiskus künftig verstärkt auf digitale Steuerhelfer setzen. Die inzwischen
bundesweit installierte Software "Risiko-Management-System" (RMS)
soll den Finanzbeamten die Mühe ersparen, bei der Veranlagung alle gemachten
Angaben zu überprüfen. Findet die behördliche Software in der Erklärung keine
Auffälligkeiten, kann der Steuerbe- scheid vollautomatisch erstellt werden.
Die so gewonnene Zeit sollen die Sachbearbeiter nutzen, um
Steuerbetrug im großen Stil auf die Spur zu kommen. Stößt die Software
"Risiko-Management-System auf Verdachtsmomente, werden sie die
betreffenden Steuerfälle künftig besonders gründlich prüfen.
In einem ersten Schritt ordnet das behördliche PC-Programm
Steuerzahler einer "Zuverlässigkeits-Kategorie" zu, die sich aus
ihrer Veranlagungshistorie ergibt: Auf einem separaten elektronischen
Datenblatt werden früher verhängte Bußgelder und Strafen für Steuerdelikte und
Pünktlichkeit bei fälligen Nachzahlungen notiert und bewertet.
Ein weiteres digitales Raster bildet die Einkommenshöhe: Wer
500.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, wird besonders häufig durchleuchtet. Finanzbeamte
suchen in diesen Steuerfällen gezielt nach verheimlichten Einkünften und
Tricksereien bei Abzugsposten.
Ferner identifiziert die Software Auffälligkeiten bei
Sonderausgaben und Werbungskosten im Vergleich zu früheren Veranlagungsjahren:
Wer erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer geltend
macht, verfängt sich im digitalen Raster. Gleiches gilt, wenn plötzlich keine
Mieteinkünfte mehr in der Erklärung auftauchen. Starke Schwankungen bei den
geltend gemachten Ausgaben für Handwerker und Kinderbetreuung,
Vorsorgeaufwendungen sowie den Fahrt- und Fortbildungskosten können das
elektronische Prüfsignal beim Sachbearbeiter auslösen. Das kann dann zu Kontrollmitteilungen
oder direkt zu Ermittlungen der Steuerfahndung führen.
Damit Finanzbeamte nicht in rechtlichen Grauzonen agieren,
hat das Bundesfinanzministerium Ende August 2015 einen Gesetzesentwurf zur
digitalen Rasterfahndung vorgelegt. Er sieht neben der automatischen
Bescheiderstellung ergänzende Zufallsprüfungen von mindestens zwei Prozent
aller eingereichten Steuererklärungen vor. Damit müssen auch alle unauffälligen
Steuerzahler weiter mit einer peniblen Prüfung ihres Veranlagungsfalls rechnen.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene
Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der
sich Betroffene online anmelden können.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder.
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