Montag, November 02, 2015

Bank-, Sparkassen und Volksbankkunden sollen einen Check ihrer Verträge durchführen!

Verjährungsübersicht Bankrecht 2015: Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum 31.12.2015


Kenntnisabhängige Verjährung von Schadeneratzansprüchen im Zusammenhang mit Krediten von Banken, Sparkassen und Volksbanken zum 31.12.2015:

I. Kreditgebühren und Bankgebühren

1. Buchungspostengebühren:

Der Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für Geschäftskunden, BGH, Urteil vom 28.07.2015 XI ZR 434/14;

Verjährung in Anlehnung an die Diskussion bei Bearbeitungsgebühren zum Ende 2015 nicht ausgeschlossen, wenn die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde nicht mehr besteht.

2. Deutsche Ärzte- und Apothekerbank eG - ApoBank:

Die Rückforderung von ZinsCap u.a. Gebühren aus ungerechtfertigter Bereicherung; Verjährung für Darlehen die im Jahr 2005 abgeschlossen und/oder vorzeitig zurückgeführt wurden.

Die Kreditnehmer sollten die Verträge prüfen oder durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

II. Widerruf von Darlehensverträgen

Bei Widerrufsjoker droht wegen des ewigen Widerrufrechts nicht wirklich Verjährung! Allerdings wird vom Gesetzgeber an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, der eine kurze Ausschlussfrist für Altdarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 enthalten soll (https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/390318 ) – insofern ist auch hier Eile geboten, denn der Gesetzesentwurf soll bereits Anfang kommenden Jahres verabschiedet werden! 

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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