Sie können ihren Vertrag voraussichtlich noch bis 20. Juni
2016 widerrufen. Dies ist möglich nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger
Abwicklung. Immer dann ist der Widerruf noch möglich. Er bringt Kreditnehmern
fast immer viele Tausend Euro; gar nicht selten sind 30 000 Euro oder sogar
noch mehr drin. Natürlich immer mehr, je länger der Abschluss des Kredits
zurückliegt.
Hauptgrund: Die Zinsen sind aktuell viel niedriger als in
den vergangenen Jahren.
Beispiel:
Wer jetzt noch 100 000 Euro Restschuld und eigentlich noch
fünf Jahre Zinsbindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf
Jahren genau 9 235,46 Euro weniger Restschuld, wenn er den Kreditvertrag jetzt
widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt. Bei aktuellen 1,5
Prozent noch mehr!
Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung
Wer seinen Immobilienkredit etwa wegen des Verkaufs von Haus
oder Eigentrumswohnung gekündigt hat, musste oder muss noch eine Vorfälligkeitsentschädigung
zahlen.
Sie soll dem Kreditinstitut den Verlust der bis zum Ende der
Zinsbindungsfrist fälligen Zinsen ausgleichen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
hängt vor allem vom Unterschied zwischen vereinbartem und aktuell üblichem Zinssatz
sowie der verbleibenden Dauer der Zinsbindung ab.
Für in den vergangenen Jahren abgeschlossene und zu Juni
2014 gekündigte 200 000 Euro-Baukredite
errechneten Verbraucherschützer Vorfälligkeitsentschädigungen von bis zu fast
40 000 Euro.
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt weg, wenn Kreditnehmer
ihren Vertrag wirksam widerrufen. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung bereits
gezahlt, hat das Kreditinstitut den Betrag zu erstatten.
Zusatzchance Rückabwicklung
Zusätzlich stehen Kreditnehmern nach Widerruf des Vertrags
über die Ersparnis von Zinsen oder Vorfälligkeitsentschädigung hinaus noch
Tausende von Euro zu. Der Vertrag ist dann nämlich rückabzuwickeln. Dazu hat
der BGH gerade entschieden, dass dort 5 % Zinsen über Basiszins zum Tragen
kommen - früher waren es nur 2,5 Prozent.
Wahrscheinlich nur noch bis Juni 2016
Aktuell debattiert der Bundestag über eine Gesetzesänderung
und Umsetzung einer EU-Richtlinie für Immobilienkredite. Aktueller Stand der
Entwürfe: Für zwischen Herbst 2002 und Juni 2010 geschlossene Kreditverträge
erlischt das Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes. Das ist für 21. März 2016 geplant. Letzter Tag für die Ausübung des
Widerrufsrechts ist dann: Montag, 20. Juni 2016.
Sie müssen jetzt tätig werden und sich beim Widerruf durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht vertreten lassen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher
bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung ob ein Widerruf möglich ist kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum
Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff
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