Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten, können nach einem aktuellen BGH-Urteil mit mehr Geld rechnen. Mit Beschluss vom 22. September 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens auch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben (Az. XI ZR 116/15).
„Konkret heißt das, dass die Verbraucher nach einem
erfolgreichen Darlehenswiderruf nicht nur die gezahlten Raten zurückbekommen,
sondern auch den Betrag, den die Banken und Sparkassen mit diesen Zahlungen
erwirtschaftet haben“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Kann das Kreditinstitut diese Summe nicht genau beziffern oder will sie nicht
offenlegen, muss sie Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz
zahlen. Die Bank hat im Gegenzug Anspruch auf die Rückzahlung der Kreditsumme
zzgl. Zinsen auf die Restschuld.
Mit diesem Beschluss hat der BGH bestätigt, dass nach
erfolgreichem Darlehenswiderruf die Regelungen aus einem Urteil vom März 2009
weiter Anwendung finden. Diese Rechtsauffassung war zuletzt umstritten. Mit
dieser Entscheidung hat der BGH die Verbraucherrechte beim Widerruf von
Darlehen noch einmal gestärkt. „Je nach Kreditvertrag kann die Rechtsprechung
des BGH für die Verbraucher noch einmal mehrere tausend Euro bei einem
erfolgreichen Widerruf bedeuten“, so Rechtsanwältin Gaber.
Der Widerruf eines Darlehens ist möglich, wenn die Bank
ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat.
Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Kredit kann noch
Jahre nach Abschluss widerrufen werden. In der Regel führen schon geringe
Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung zu einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann den sog. Widerrufsjoker nutzen, um
günstig umzuschulden und von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher
bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung ob ein Widerruf möglich ist kostenlos.
Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum
Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp
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