Montag, Oktober 26, 2015

Gewinn durch Widerruf eines Immobilienkredits für Altverträge von 2002 bis 2010

Für Kreditnehmer von Altverträgen eine erfreuliche Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung:
Sie können ihren Vertrag voraussichtlich noch bis 20. Juni 2016 widerrufen. Dies ist möglich nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger Abwicklung. Immer dann ist der Widerruf noch möglich. Er bringt Kreditnehmern fast immer viele Tausend Euro; gar nicht selten sind 30 000 Euro oder sogar noch mehr drin. Natürlich immer mehr, je länger der Abschluss des Kredits zurückliegt.



Hauptgrund: Die Zinsen sind aktuell viel niedriger als in den vergangenen Jahren.

Beispiel:
Wer jetzt noch 100 000 Euro Restschuld und eigentlich noch fünf Jahre Zinsbindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf Jahren genau 9 235,46 Euro weniger Restschuld, wenn er den Kreditvertrag jetzt widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt. Bei aktuellen 1,5 Prozent noch mehr!

Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung

Wer seinen Immobilienkredit etwa wegen des Verkaufs von Haus oder Eigentrumswohnung gekündigt hat, musste oder muss noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Sie soll dem Kreditinstitut den Verlust der bis zum Ende der Zinsbindungsfrist fälligen Zinsen ausgleichen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vor allem vom Unterschied zwischen vereinbartem und aktuell üblichem Zinssatz sowie der verbleibenden Dauer der Zinsbindung ab.

Für in den vergangenen Jahren abgeschlossene und zu Juni 2014 gekündigte  200 000 Euro-Baukredite errechneten Verbraucherschützer Vorfälligkeitsentschädigungen von bis zu fast 40 000 Euro.

Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt weg, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag wirksam widerrufen. Ist die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, hat das Kreditinstitut den Betrag zu erstatten.

Zusatzchance Rückabwicklung

Zusätzlich stehen Kreditnehmern nach Widerruf des Vertrags über die Ersparnis von Zinsen oder Vorfälligkeitsentschädigung hinaus noch Tausende von Euro zu. Der Vertrag ist dann nämlich rückabzuwickeln. Dazu hat der BGH gerade entschieden, dass dort 5 % Zinsen über Basiszins zum Tragen kommen - früher waren es nur 2,5 Prozent.

Wahrscheinlich nur noch bis Juni 2016

Aktuell debattiert der Bundestag über eine Gesetzesänderung und Umsetzung einer EU-Richtlinie für Immobilienkredite. Aktueller Stand der Entwürfe: Für zwischen Herbst 2002 und Juni 2010 geschlossene Kreditverträge erlischt das Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Das ist für 21. März 2016 geplant. Letzter Tag für die Ausübung des Widerrufsrechts ist dann: Montag, 20. Juni 2016.

Sie müssen jetzt tätig werden und sich beim Widerruf durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht vertreten lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung ob ein Widerruf möglich ist  kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
Steff

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