Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Die „hohe Kunst“ der Anlageberatung besteht nämlich bei
manchen Beratern darin, mit zweifelhaften Vertriebsmethoden Koffer voller Euros
gegen Koffer voller unhaltbarer Versprechungen zu tauschen. Dabei ist das Versprechen hoher
Renditen für die Opfer fast immer entscheidend, das zeigen die Erfahrungen des
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Jedes Jahr werden so private Vermögen in Milliardenhöhe
vernichtet.
Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott,
nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und
Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht.
Nieten in Nadelstreifen – für viele „Finanzberater“ eigentlich das falsche
Wort: Nieten wissen nicht, was sie tun, die meisten „Berater“ schon – abzocken.
In vielen Fällen sind es die Unternehmen des „seriösen
Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen
mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen oder
Sparbuchverträgen sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld
kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer
wieder mittels raffinierter
Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und
Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Über 95 Prozent aller Deutschen haben in
Hülle und Fülle zu teuere oder unnötige Versicherungen abgeschlossen. Oder sie
haben vergleichsweise unrentable Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet.
Oder Finanzierungen vereinbart, die von vorn herein nicht richtig durchdacht
sind. Jahr für Jahr werden auf diese Weise Milliardenbeträge aufgewendet, die
eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter
Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlagergerechte
Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder
Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt
an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen
Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele
Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der
zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder
sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen.
Warum können Kleinanleger in Deutschland immer wieder von
Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden und
ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren? Ist
der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die
Ohren ziehen kann?
Die märchenhafte Geldvermehrung auf welche
die gutgläubigen Anleger hoffen,
entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die
(Auslands)-Tresore der Anlagefirmen. Häufig werben unseriöse Anbieter mit
prominenten Politikern. Besonders ausgeprägt war und ist dieses Marketing bei
den Herren die sich für die Privatisierung der Alterssicherung stark machen. Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin
widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere
Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller
Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.
Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten
Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer
wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die
Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren
empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man
natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in
der Vergangenheit machen. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts
mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der
betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch
Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des
Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert,
lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig
feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da offensichtlich niemand wirklich interessiert.
Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit
seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen
Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was
im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden,
letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus
Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar
Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz
aufgewogen werden.
Die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt
unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Es ist unser Geld, und wir möchten sicher sein, es in
seriöse Anlagen zu investieren. Das können wir aber nicht, da es mitunter
schwierig ist die Schwindelsysteme zu erkennen.
Wenn der Verbraucher dagegen im Internet ein Paar Socken
kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken
zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage,
dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige
Bürger für sein Tun und Handeln auf einmal
ganz alleine verantwortlich.
Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutieren die
Anlageberater mitunter plötzlich zu Verbraucherschützern, verbünden sich mit
Rechtsanwaltskanzleien, jammern dass man selbst betrogen worden sei, wollen
aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die
Berater dann schon mal mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften
zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen.
Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm
den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar
verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen
könne.
Die Anlegerschützer die sehr oft diese Manipulationen
aufdecken, sind dann sehr oft Diffamierungen interessierter Kreise ausgesetzt
und müssen gegen Abmahnungen kämpfen. Da gibt es Rechtsanwälte, die auch dann
noch die Abmahnkeule schwingen, wenn schon lange klar ist, dass die Anleger
hier betrogen wurden. Aktiver Anlegerschutz sieht anders aus.
Für die Prüfung Ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit
dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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