Mittwoch, Oktober 21, 2015

DEIKON: Möglichkeiten für Schadensersatz! Achtung: Drohende Verjährung!

Ausschüttungen an Anleger erfolgt! Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Sicherheitentreuhänderin ab 30.000,- €! Achtung: Drohende Verjährung Ende 2015!


Gute Nachrichten für Anleger der DEIKON GmbH:

Für die 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, wurden inzwischen EUR 230,98 pro Anleihe bis zum 14.08.2015 ausbezahlt. Auch für die 1. Anleihe sollten Ausschüttungen erfolgen, bei der 3. Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 soll es wohl auch noch zu Auszahlungen kommen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dies sind schon einmal sehr gute Nachrichten für die Anleger, da somit ein Teil des Schadens reduziert wird.“

Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner, denen inzwischen mehrere positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist, wie der BSZ e.V. berichtete, auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH) ist es, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete, gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die erhaltenen Ausschüttungen und Insolvenzzahlungen müssen dabei abgezogen werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also vollkommen ohne Risiko prozessieren.“ Im Erfolgsfall verlangt der Prozessfinanzierer eine übliche Erfolgshonorarbeteiligung.

Auch andere DEIKON-Anleger der 2. und 3. Anleihe können daran denken, ihren Schaden durch ein Vorgehen gegen die Sicherheitentreuhänderin, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, zu kompensieren, die Erfolgsaussichten sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund der obigen Ausführungen als gut einzuschätzen sein.

Doch Achtung: Betroffene DEIKON-Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass unter Umständen bereits zum Jahresende 2015 Verjährung einzutreten droht aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB, wonach die Verjährung 3 Jahre ab Kenntnisnahme oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Anlegers eintritt, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Für die Prüfung von eventuellen  Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deikon". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                              

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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