Donnerstag, Oktober 22, 2015

Schadensersatzansprüche können zum 31. Dezember verjähren - Güteantrag hemmt Verjährung!

Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern drohen zum Jahresende zu verjähren. Die Verjährung der Ansprüche kann aber durch einen Güteantrag gehemmt werden.


Bei der Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern sind zwei unterschiedliche Fristen zu beachten. Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder aus Prospektfehlern verjähren kenntnisunabhängig Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung.

Es kann aber auch die kürzere dreijährige Verjährungsfrist gelten. Diese sog. relative Verjährung greift drei Jahre nach Abschluss des Jahres, in denen der Anleger von den Schadensersatzbegründenden Umständen Kenntnis hatte oder diese nur aus grober Fahrlässigkeit nicht hatte. Diese Forderungen können zum Jahresende verjähren.

Mit einem Güteantrag kann die Verjährung der Schadensersatzansprüche allerdings gehemmt werden.

Dabei muss der Güteantrag einige Anforderungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer erklärt hat. So muss der Güteantrag hinreichend individualisiert sein. Angaben zur Kapitalanlage, zum Hergang der Beratung, zum Beratungszeitraum und zum angestrebten Verfahrensziel müssen beispielsweise in einem Güteantrag genannt werden. Eine Lösung von der Stange gibt es bei Güteanträgen nicht. Erfüllt der Güteantrag diese Kriterien nicht, läuft er ins Leere und die Verjährung der Schadensersatzforderungen tritt ein.

Damit das nicht passiert, können sich Kapitalanleger an bestimmte Vertrauensanwälte des BSZ e.V. wenden. Eine einfache und kostengünstige Lösung für die Anleger, die so immer noch ihre Forderungen durchsetzen können.

Für die Prüfung der Verjährung bei Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Verjährung beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:         

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.       
axwid

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
tify'> 


Keine Kommentare: