Das Rezept ist denkbar einfach: Man nehme 6
Mitbürger, versammle sie und gründe mit ihnen einen Verein. Gemeinsam
verabschiedet man eine Satzung und setzt sich darin – jetzt kommt das
Wichtigste – gemeinnützige Ziele. Dann beantragt man bei seinem Finanzamt die
Gemeinnützigkeit, die , wenn man in der Satzung keinen Fehler gemacht hat, dann
auch prompt erteilt wird.
Ist die Gemeinnützigkeit erteilt, dann stellt
man bei den staatlichen Stellen und der EU einen Antrag auf Förderung. Vereine
die einmal einen Platz an den öffentlichen Subventionskrippen gefunden haben,
haben so gut wie ausgesorgt. Da ist es dann kein Wunder, dass sich Quer durch
Deutschland ein Dickicht angeblich gemeinnütziger Vereine entwickelt hat, deren
Zielsetzungen manchmal geradezu exotisch anmuten. Dass viele Vereine nahezu
identische Aufgaben ausweisen, stört weder die Vereine noch die spendablen
Verwalter der Fördertöpfe.
Im Bereich des Kapitalanlageschutzes gibt es
natürlich auch Organisationen die durch die Gemeinnützigkeit jeglicher
finanzieller Sorgen enthoben sind. Ob deren Arbeit, dann besser oder für die
geschädigten Anleger wirkungsvoller ist, darf bezweifelt werden. Das Steuer-
und Förder-Privileg der Gemeinnützigkeit vermittelt dem normalen Bürger ein
„Gütesigel“ was es aber keineswegs ist. Wie wirkungslos in diesem Bereich
Fördergelder verpulvert werden, kann man an der Vilezahl von Anlageskandalen
bei denen jährlich Milliarden Euros von Anlegergeld vernichtet wird ablesen.
Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewußt
keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen
möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine
Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die
Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist
leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich
Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild gabz
erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in
aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.
Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist
es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr
Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.
Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept
aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu
machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der
Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung
meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere
Tausen Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag
im Internet.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei
aber nocht nicht gelaufen. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende
von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe mindestene 5000.- Euro für jeden
einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein
seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell.
Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte,
die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.
Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. werden
viele Anlagepleiten und Anlagebetrügereien länger am Leben erhalten als es
eigentlich notwendig wäre. Die Initiatoren der fragwürdigen Anlagemodelle kaufen
sich teuerste Abmahnanwälte und veranlassen den Kritikern einen Maulkorb
umzuhängen. Das funktioniert oft reibungslos. Man kennt die Gerichte bei denen
eine Unterlassungsverfügung schnell erlassen wird.
Der BSZ e.V. ist aktuell mit einem
Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen
seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt.
Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege –
also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet ist, zu püfen ob er mit seiner
Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen
Anlageberater erwartet man , dass er sein Angebot kritisch prüft und
hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Fast jede große Anlagepleite in Deutschland
wurde durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich
einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten denn finanziert wurden.
Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die
schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist
der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen
eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne
der Anlegebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen
im Bereich Anlegerschutz als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljutiz
die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Die Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch
sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Wer
sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der
Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die
Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken.Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum
vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung
und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist
aktiver Anlegerschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine
Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf
einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998
haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt
Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn
zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in
Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung,
sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell
bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen
eintreten.
Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige
Wiederholung eingebleut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu
werfen. Dass Ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen
anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen. Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn
haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum
Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!
Der
private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von
Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen,
voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen,
Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch
Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne
und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum
Fenster hinausgeworfen.
Dem
Anleger ist nicht mit guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht,
wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – sondern nur mit ausreichend
und nachvollziehbaren Informationen. Das funktioniert nur wenn
Anlageinitiatoren und Anlegerschützer im Dialog stehen.
Für
die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr
1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beizutreten.
Weitere
Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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