Wie mittlerweile hinreichend bekann ist, hat VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen manipuliert und muss nun mit Strafzahlungen in mehrfacher Milliardenhöhe rechnen. Betroffen sind die Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189. Der BSZ e.V. hat dazu bereits umfangreich berichtet. http://bit.ly/1iZjBhY
Der Konzern hat die Manipulation inzwischen zugegeben.
Weltweit sind wohl etwa 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. VW hat mitgeteilt,
dass nun im dritten Quartal EUR 6,5 Milliarden zurückgestellt werden. Nach
dieser Gewinnwarnung vom 22.09.2015 stürzte die Aktie zwischenzeitlich um bis
zu 24,2 % auf EUR 101,35 ab. Heute liegt sie bei EUR…. Vergleichsweise notierte
das Papier vor der Aufdeckung des Betrugs immerhin noch bei rund EUR 160,00.
Dies ist ein Verlust von mehr als 40 % seit Bekanntwerden, Tendenz fallend. Der
Schaden für die Aktionäre ist ganz offensichtlich gewaltig. Aber auch Händler
und Autobesitzer sind betroffen.
Der BSZ e.V. hat für seine betroffenen Mitglieder und die,
die es noch werden möchten genauer nachgefragt:
„Aktionäre können Schadensersatzansprüche gegen VW geltend
machen“, teilt uns Rechtsanwalt Damun Dadkhah von der Wirtschaftskanzlei WHP
Wegel Hemmerich Partner aus Frankfurt am Main mit. Die Konzernführung habe
wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das
Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den
Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne.
Es reiche bereits aus, zurechnen zu können, dass ihnen bekannt war, dass es ein
Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab. Spätestens im Mai habe Volkswagen
in der Pflicht gestanden ihre Anleger zu warnen, denn da habe die amerikanische
Umweltbehörde mit den Ermittlungen in dieser Sache begonnen.
„Aber auch betroffene
VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als
Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen,
weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch
Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend
machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt,
ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade
in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden.
Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen
beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto
trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen
werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.
RA Dadkhah ist der Auffassung, dass es realistischerweise
nicht darauf ankäme auf einem langen Klagewege bis zum Ende zu prozessieren.
Sicherlich würde vieles auf dem Vergleichswege geregelt. Wichtig sei deshalb,
gut strukturiert vorzugehen und vor etwaigen Klagen mit vielen
Sammelanspruchsschreiben bereits Druck aufzubauen. Die Rechnung sei dabei
einfach. Je höher der Schaden und je größer der Kreis der potenziellen Kläger,
desto höher sei die Chance, zu einer schnellen außergerichtlichen Einigung zu
kommen. Die aktuellen Dimensionen der öffentlichen Empörung würden die Höhe etwaiger
Vergleichssummen begünstigen. „Wer was vom Kuchen abhaben will, sollte jetzt
handeln, dabei aber nicht voreilig sein“, rät RA Dadkhah. Es gelte an den
richtigen Schrauben zu drehen, um genug aber nicht zu viel Druck auszuüben.
Betroffene Autobesitzer, Händler, Verkäufer, Aktienbesitzer,
sollten sich nicht von den üblichen Sonntagsreden beeinflussen lassen, sondern
ihren Schaden geltend machen. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für
Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive
Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente
Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer
Ansprüche unterstützen.
Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und
Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für
eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert
durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse,
Entwicklungen und deren Folgen.
Für die Prüfung von
eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte
gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de online zur Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anmelden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Damun Dadkhah
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Damun Dadkhah
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 30.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw
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