Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.
Jedes Jahr fallen einige Hundertausend Deutsche auf „absolut sicherere“ Kapitalanlagen herein. Ihnen werden Schrott-Immobilien, unternehmerische Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen und vertrauen dabei blind den Finanzberatern.
Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne ihr Finanzberater. Wie das mit dem „Gold-richtigen“ Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade schmerzhaft feststellen.
Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt sind. Der Finanzberater nutzt die Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi bereits mit der Muttermilch eigegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag schon in der Wiege liegt. Der Vorteil für den Anlageberater liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.
Für sehr viele Anleger wird es später ein böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die Initiatoren und die Vertriebe.
Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerad auch die Anleger der sich in der Auflösung befindlichen ALBIS Capital AG & Co. KG, die zur RvH AG & Co. KG i. L. umfirmiert wurde. Sie bekommen dieser Tage Post aus einer Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe. Darin fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen Ausschüttungen für die gesamte bisherige Laufzeit. Den Anlegern wird eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos verstreicht.
Die BSZ e. V. Anlegeranwälte aber haben Zweifel daran, ob die Rückforderungen gegenüber allen Anlegern und in voller Höhe bestehen. Ob die Ausschüttungen aller Beteiligungsmodelle (Classic, Plus, Sprint) vollständig zurück zu zahlen sind, dürfte angezweifelt werden.
Betroffene sollten sich von den Einschüchterungsversuchen mit Klageandrohung nicht beunruhigen lassen. Eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ist jedoch unumgänglich. Anleger sollten der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung demnach nicht vorschnell nachkommen, sondern sich fachmännischen Rechtsbeistand suchen.
Mitgewirkt an diesem unsäglichen System der Geldvernichtung haben fast immer Rechtsanwälte. Diese „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind immer an der Gestaltung der Anlageverträge beteiligt und somit ihren Auftraggebern verpflichtet. Üben Anlegerschützer Kritik am Anlagemodell, kommt wieder das „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ zum Einsatz. Der Abmahnanwalt! Er wird dem Kritiker mittels „Einstweiliger Unterlassung“ durch ein (meist Norddeutsches) Gericht einen sehr teuren Maulkorb verpassen lassen. Steuert das Anlageprodukt in die Pleite übernimmt ein Insolvenzverwalter, also ein Rechtsanwalt, die Abwicklung. Die Rückforderung von Ausschüttungen bei den gebeutelten Anlegern erfolgt natürlich durch einen Rechtsanwalt. Will sich der geschädigte Anleger wehren, dann braucht er einen Rechtsanwalt. Geht es dann vor Gericht, stellt sich oft heraus, dass der Richter es ganz anders sieht als der Rechtsanwalt des Geschädigten. Die Klage geht verloren, wobei der Anwalt aber ganz genau erkären kann, warum die Klage trotz seiner ausgezeichneten Arbeit nicht gewonnen werden konnte.
Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter und ihre Profiteure.
Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
BSZ e.V. Interessengemeinschaft
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich. Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus – spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.
Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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