Montag, Juni 01, 2015

Viele Anleger setzen auf die Anlage in Gold - Vergleich von unterschiedlichen Formen der Goldanlage

Viele Anleger setzen auf die Anlage in Gold - Hier ein Vergleich von unterschiedlichen Formen der Goldanlage. Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile. Thema sind Sicherheit und Versteuerung. Erste Prozesse gegen Firmen laufen bei den Gerichten! Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten.

“Nicht alles ist Gold was glänzt”. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage. Es laufen leider schon die ersten Prozesse gegen Kapitalanlagefirmen. Manchen haben keine Erlaubnis manchen haben unvorteilhafte AGBs und bei machen gibt es wahrscheinlich kein Gold im Tresor.

Ein Überblick über die Möglichkeiten Geld in Gold abzusichern bezogen auf Risiken und Versteuerung:

“Physisches Gold” im Schließfach

– direktes Eigentum am Gold

– Risiken: beschränkter Versicherungsschutz,

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

“Physisches Gold” Verwahrung daheim

– direktes Eigentum

– Risiken: Diebstahl/Einbruch, Zusatzversicherung notwendig!

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

 “Physisches Gold” Tresorgold

– direktes Eigentum “Sondervermögen”

– Risiken: keine

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

“Börsengehandeltes Gold” ETC

– Schuldrechtlicher Anspruch

– Risiken: Emittent muss zuverlässig sein.

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

 “Börsengehandeltes Gold” ETF und Gold-Fonds

– Miteigentum

– Risiken: Emittent muss zuverlässig sein

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

“Börsengehandeltes Gold” Goldzertifikate

– kein Eigentumsrecht

– Risiken: Emittent muss zuverlässig sein

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

“Börsengehandeltes Gold” Derivate auf Gold

– kein Eigentumsrecht

– Risiken: Emittent muss zuverlässig sein.

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

Aktien von Goldminenunternehmen

– kein Eigentum an Gold, sondern nur Anteile auf das Unternehmen

– Risiken: Unternehmen muss zuverlässig sein

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

Fazit: Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten “Verwahrung daheim”, “Tresorgold” und im “Schließfach” ermöglicht.

Allein deshalb scheiden bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus.

Das Schließfach in der Bank ist generell nur eingeschränkt abgesichert, so dass im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind.

Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold im Haus oder der Wohnung.

Nur Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive. Tresorgold bietet einen steuerlichen Vorteil. Nach einem Jahr Lagerhaltung fällt keine Abgeltungssteuer an!

Tresorgold erlaubt dem Kunden höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen. aber bei den Schwankungen vom Goldmarkt.

Leider ist nicht jeder Goldanbieter der  Tresorgold anbietet auch seriös. Der World Gold Council, empfiehlt, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände durchführen zulassen.

Wegen der Vertragsbedingungen des Goldsparplanes sollten Kunden einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen. auch wenn es Gerüchte um das Goldsparplanunternehmen gibt. Leider laufen einige Verfahren gegen Goldsparunternehmen vor deutschen Gerichten (OLG Hamm, Urteil vom 24.5.2011 - Aktenzeichen 2 U 177/10.

Zu beachten sind auch Käufe via Internet von Gold- und Silbermünzen. Es gelten besondere Bedingungen dafür und es gelten Widerrufsrechte der Anleger wie bei Immobiliendarlehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Gold“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                
  Direkter Link zum Kontaktformular
    

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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