Ist es schlechte Anlageberatung oder sind es schlechte Anlageprodukte welche Jahr für Jahr für die schockierende Vernichtung von Kapital sorgen? Die betroffenen Kapitalanleger können diese Frage in der Regel nicht schlüssig beantworten. Obwohl dies wichtig wäre, denn eine schlechte Anlageberatung kann durchaus eine Anspruch gegen den Finanzberater rechtfertigen.
Sicher passieren im Leben Fehler. Das gilt auch bei der Wahl einer bestimmten Kapitalanlage. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Anlageberater stets die Entwicklung einer Kapitalanlage voraussehen kann. Der Finanzberater sollte aber seinen Wunsch Provision aus dem Verkauf des Anlageprodukts zu verdienen, dem Anlageziel seines Kunden unterordnen können. Der fast tägliche finanzielle Absturz liegt in vielen Fällen doch darin begründet, dass vielen Menschen - vor allem älteren Menschen - die sehr oft kaum Anlageerfahrung haben von Banken und Anlageberatern höchst riskante Finanzprodukte empfohlen und auch verkauft werden. Der Anleger denkt, er wird ehrlich und objektiv beraten, dabei wird er vom Finanzberater nur umschmeichelt um Vertrauen zu gewinnen. Denn der Abschluss wird in vielen Fällen nur auf Grund des Vertrauens zum Berater realisiert.
Der Anleger sollte sich fragen, ob die Beratung mit seinen Anlagezielen übereinstimmt und ob seinem Risikoprofil genügend Rechnung getragen wurde. Wenn er daran zweifelt, ist es an der Zeit einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Der kann ihm eine neutrale Bewertung des Sachverhalts geben, ob der Verlust aus einer schlechten Beratung, einem schlechten Produkt oder einfach aus einem schlechten Marktverlauf resultiert.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby ,,werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden. Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft: Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig die richtigen Schritte ergreifen um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller finanzieller Ansprüche starten.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
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Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
Um eine Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite
www.rechts-asse.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
http://www.rechts-asse.de/kontakt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen