Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG - AG Charlottenburg hat am 4.3.2014 die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Petra Hilgers bestellt.
Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 4.3.2014 zum Az.: 36d IN 736/14 in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Goethestr. 85,10623 Berlin zur vorläufigen "starken" Insolvenzverwalterin gemäß §§ 21, 22 InsO bestellt.
Anleger sollten aktiv werden.
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Gläubiger der Schuldner vorzunehmen ( § 23 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenz und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Die Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG ist unter der Geschäftsadresse Finanz ABC, Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin zu erreichen.
Kapitalanleger sollten ihre Ansprüche mit Hilfe eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Insolvenzrecht sichern und durchsetzen. Dazu sollte ein Fachanwalt genutzt werden der die Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG kennt und das Insolvenzgericht in Berlin-Charlottenburg.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff
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