Freitag, April 04, 2014

CAPITAL GARANTIEFONDS 02 - Die Talfahrt geht weiter. - Verjährung zum Jahresende droht

Für die gebeutelten Kapitalanleger des Capital Garantiefonds 02 mit Sitz in Augsburg ist keine Hoffnung auf eine Trendwende in Sicht.  Auch die Bilanzzahlen des Jahresabschlusses 2012 bestätigen den seit Jahren anhaltenden Abwärtstrend des Fonds, der sich durch steigende Verluste und abschmelzende Finanzanlagen abzeichnet.


So weist die Bilanz 2012 aus, dass die Finanzanlagen vom Vorjahreswert 2011 von 3,8 Mio. EUR zum 31.12.2012 nur noch mit 2,8 Mio. EUR in der Bilanz bewertet wurden, was ein Manko von über 25 % allein für das Jahr 2012 bedeutet.

Mit dem stetig absinkenden Finanzdepot steigen die jährlichen Verluste, betrug der Jahresverlust in 2010 noch  341.500,- EUR, waren es in 2011 schon  440.300,- EUR und nun sind es in 2012 sogar 599.200,- EUR.

Nach Auffassung des BSZ e.V Anlegerschutzanwaltes und Fachanwaltes  für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Steffen Hielscher, der schon viele Anleger des Fonds beraten und vertreten hat,  ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Finanzanlagen des Fonds vollständig aufgezehrt sind. Sogar eine Insolvenz kann dann wohl nicht ausgeschlossen werden.

Für Anleger, die mit einer baldigen Besserung vertröstet wurden und denen zum Abwarten geraten wurde, kommt als weiteres Problem hinzu, dass eventuell bestehende Schadensersatzansprüche kenntnisunabhängig verjähren können. So dürften sämtliche Schadensersatzansprüche  von Beteiligungen aus dem Jahr 2003, die sich auf ein Beratungsverschulden stützen, bereits verjährt sein, wenn noch kein gerichtliches Vorgehen erfolgte.  Anleger aus dem Jahr 2004 müsste noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, damit ihnen die die Chance zur Schadenswiedergutmachung nicht verloren geht.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher      

             

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhgHiel


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