Dienstag, April 08, 2014

Nordcapital: MS Westerbrook vor der Insolvenz

Über die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs MS Westerbrook wurde am Amtsgericht Bremen nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 527 IN 5/14). Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Fonds 2004 aufgelegt.


Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligen. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Ausschüttungen blieben mehrfach aus und auch ein Sanierungskonzept konnte das Schiff offenbar nicht vor der drohenden Insolvenz bewahren. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller,  rät den geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So seien Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. ,,Das sind sie leider nicht. Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Daher sei eine umfassende Risikoaufklärung grundlegend für eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Darüber hinaus hätten auch alle Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, offen gelegt werden müssen. ,,Diese sogenannten Kickbacks können nach Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und zudem einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden belegen. Wurden diese Kickbacks verschwiegen, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz", so der Anwalt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ MS Westerbrook" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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 Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cp

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