BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen
Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.
In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren
über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber
der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht
Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.
Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen
Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner zum „gemeinsamen
Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern
diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer
globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die
Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und
erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des
gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird. Für die
Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
„getgoods“ nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.
Während es in diesem Termin zur
Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“
ging, soll es voraussichtlich am 29. April 2014 noch eine weitere
Gläubigerversammlung geben, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend
getgoods besprochen werden sollen. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser
weiteren Gläubigerversammlung, die Ende
April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.
Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für
Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht
möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die
Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10
%.
Aus diesem Grunde ist BSZ
e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die
Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich
Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im
Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen
relevanten Punkte informiert. Insbesondere die Verflechtung zwischen der
Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ
e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.
Aufgrund dieser Ansatzpunkte wird der
ehemalige Vorstand der getgoods AG zur Zeit von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr.
Walter Späth bereits in den nächsten Tagen außergerichtlich zum Schadensersatz
aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen. Tätig
werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht
vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog.
D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie
eingreifen würden.
Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus
stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der
Verantwortlichen ergeben:
Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in
der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll
ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern
eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen
sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet
worden sein könnte.
Auch einige weitere Punkte könnten für
deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V.
berichtet werden.
Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge
(z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass
bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma
gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit
diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet
haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die
Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter
durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis
des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ
e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf
jeden Fall Akteneinsicht beantragen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth
& Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für
die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle
bearbeitet, z.B:
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere
hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth &
Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr
2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert
Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge
gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von
der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen
Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und
Berufungen laufen
Insgesamt wurden von der BSZ e.V.
Vertrauenskanzlei mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von
Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.
Auch die räumliche Nähe der BSZ
e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und
Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber
hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und
sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h.
Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 22.03.2014
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.