Donnerstag, April 25, 2013

Auf Euro Stoxx 50 basiertes Zertifikat reißt Sicherheitsbarriere.

Volker Prüser Anlage- und Finanzberaterung GmbH & Co. KG zu 70.000 EUR Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Verden (Urteil vom 05.04.2013 AZ 4 O 118/12) verurteilte die Volker Prüser Anlage- und Finanzberatung GmbH & Co. KG zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von rund 70.000 EUR. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass wesentliche Pflichten aus dem Anlageberatungs- und dem Vermögensverwaltungsvertrag von der Beklagten verletzt worden seien.

Das Landgericht kommt zu dem Schluss, dass die Kläger von der Beklagten nicht anlage- und objektgerecht beraten worden seien. So hatten die Kläger bei Abschluss des Beratungsvertrags geäußert, allenfalls einen Verlust in Höhe von 10 % des zur Vermögensverwaltung überlassenen Vermögens hinnehmen zu wollen. Im Zuge der amerikanischen Haushaltskrise Mitte 2012 hatten die Kläger der Beklagten zu verstehen gegeben, dass zurzeit nicht weiter investiert werden solle. Dennoch habe nach Auffassung des Gerichts der Geschäftsführer der Beklagten, Herr Volker Prüser, absprachewidrig in ein im Spekulationsbereich liegendes Zertifikat ohne jegliche Risikostreuung investiert. Die Kläger werden nach Urteil des Landgerichts Verden so gestellt, als wäre nicht abredewidrig in das Wertpapier investiert worden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft"  gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
KWAG

HPC US Life 1 Renditefonds. Das Geld wird knapp.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte: Liquidität reicht nur noch bis Ende Mai 2013. Warnung vor ungeprüfter Zeichnung eines Gesellschafterdarlehens zwecks Liquiditätsbeschaffung.


Nach Angaben seiner Geschäftsführung ist die wirtschaftliche Situation des Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" schwierig. Zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung sollen weitere Gesellschafterdarlehen bei den Investoren eingeworben werden. Nach Erkenntnissen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht ist auch durch diese neue Finanzierungsrunde der längerfristige Fortbestand der Fondsgesellschaft nicht gewährleistet. Deshalb sollten Anleger im Geschlossenen Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" das vorliegende Finanzierungs- und Sanierungskonzept in Form neuer Gesellschafterdarlehen nicht ungeprüft akzeptieren.

,,Nach Angaben seines Managements ist die Liquidität des Fonds nur noch bis Ende Mai 2013 gesichert, falls bis dahin keine Lebensversicherungen fällig werden", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Um den Verfall von Lebensversicherungspolicen oder deren Verkauf zu vermeiden, benötigt die Fondsgesellschaft kurzfristig zusätzliche Liquidität. Zu diesem Zweck sollen Gesellschafterdarlehen begeben werden.

"Bereits im Jahr 2010 hatte der US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG' Liquiditätsprobleme, die ebenfalls durch die Begebung von Gesellschafterdarlehen vorübergehend gelöst wurden", erinnert sich KWAG-Partner Gieschen. Nach zweimaliger Verlängerung des Großteils der Darlehensverträge betrage die Höhe der Gesellschafterdarlehen derzeit rund 4,6 Millionen Euro. Mit Stichtag 30. Juni 2013 müssen den Kreditgebern zirka 220.000 Euro Zinsen überwiesen werden. Es sei fraglich, ob mit einer neuen Finanzierungsrunde der Fortbestand des Lebensversicherungsfonds ,,US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" auf Dauer gesichert ist.

Angesichts der eher schlechten Perspektiven des Fonds warnt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen Investoren eindringlich davor, das vom Fondsmanagement vorgeschlagene Konzept zur Liquiditätsbeschaffung zu akzeptieren und ,,gutes dem möglicherweise schlechten Geld hinterherzuwerfen." Überdies sollten die Gesellschafter des Fonds ,,HPC US Life 1 Renditefonds GmbH & Co. KG" von einem versierten Anwalt prüfen lassen, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich speziell gegen den früheren Vertrieb der Fondsbeteiligung zum Beispiel mit der Begründung, dass die der Vermittlung vorhergehende Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war. Gute Chancen auf Schadenersatz und somit auf die Begrenzung oder Vermeidung von Vermögenseinbußen bestehen überdies, falls dem Anleger vom Berater seinerzeit der Erhalt von Rückvergütungen, so genannter Kick-backs, verschwiegen wurde.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "HPC US Life 1 Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46. Geschlossener Immobilienfonds von Zahlungsunfähigkeit bedroht.

Nach dem Zwischenbericht 2013 ist der Geschlossene Immobilienfonds ,,Sechsundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG" (kurz: MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46) zur Jahresmitte 2013 von Zahlungsunfähigkeit bedroht.


Die Hypothekenbank Frankfurt AG (ehemals Eurohypo AG) ist nur unter der Voraussetzung bereit, das zum 30. Juni 2013 auslaufende Darlehen zu verlängern, sofern Investoren im Rahmen eines Finanzierungskonzepts neues Kapital einbringen. Die auf die Interessenvertretung von Anlegern spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Investoren davor, einem Finanzierungs- und Sanierungskonzept voreilig und bedenkenlos zuzustimmen.

Die schlechten Nachrichten beim Beteiligungsanbieter MPC Capital reißen nicht ab. Nach Problemen bei diversen Schiffs- und Lebensversicherungsfonds meldet nun auch der Geschlossene Immobilienfonds ,,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46" Schwierigkeiten. Im ,,Zwischenbericht 2013" ist die Rede davon, dass der niederländische Immobilienmarkt stark unter Druck steht. ,,Bei der Fondsimmobilie in Schiphol-Rijk stehen zurzeit mehr als zwei Fünftel der Immobilienflächen leer", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die Fondsimmobilie in Haarlem wiederum sei bis auf eine kleine Archivfläche von 207 Quadratmetern jeweils zur Hälfte an UWV und an die Provinz Noord-Holland vermietet. Beide Mieter hätten angekündigt, ihre Mitte des Jahres 2013 auslaufenden Mietverträge nicht zu verlängern. Das Fondsmanagement habe erreichen können, dass zumindest UWV den Mietvertrag zu gleichen Konditionen bis zum Jahresende beibehält.

,,Nutzungsalternativen des Gebäudes in Haarlem kommen offenbar nicht in Betracht, was eine Anschlussvermietung nicht wahrscheinlicher macht", erklärt Ahrens. Die Fondsgesellschaft wolle das Objekt optisch auffrischen, um so die Attraktivität für potenzielle Mieter zu erhöhen. ,,Ich befürchte, dass Investoren in den ,MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 46' von erheblichen Vermögenseinbußen bedroht sind", sagt Fachanwalt Ahrens.

Zum 31. Dezember 2012 betrugen die Darlehensverbindlichkeiten des Fonds rund 17 Millionen Euro. Die Hypothekenbank Frankfurt AG als kreditgebende Bank ist nur zur Verlängerung des zum 30. Juni 2013 auslaufenden Darlehensvertrags bereit, sofern sich die Investoren am Finanzierungs- und Sanierungskonzept beteiligen. ,,Voraussetzung ist allerdings, dass die Anleger neues Kapital durch die Rückzahlung in den vergangenen Jahren erhaltener Ausschüttungen aufbringen', erklärt KWAG-Partner Ahrens. Und fügt hinzu: ,,Ob und inwieweit das Finanzierungs- und Sanierungskonzept schlüssig ist, vor allem ob der Fonds eine Überlebenschance hat, lässt sich momentan nicht abschätzen.

Investoren sollten die wirtschaftlichen Perspektiven ihrer Beteiligung sorgfältig prüfen, bevor sie neues Kapital durch die Erstattung früherer Ausschüttungen aufbringen." Um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden, ist es oft sinnvoller, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu prüfen und auch durchzusetzen. Solche Ansprüche zielen oft auf den Vertrieb Geschlossener Beteiligungen, weil die Beratung nicht ,,anlage- und anlegergerecht" war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) schon in seinem früheren Bond-Urteil forderte. ,,Sehr gute Chancen auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen auch, falls dem Anleger seinerzeit verschwiegen wurde, dass seine Bank oder Sparkasse für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen eine Rückvergütung, den so genannten Kick-back, erhält", erläutert Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens.
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Montag, April 22, 2013

S&K-Fonds melden Insolvenz an


Nach Mitteilung des Manager Magazin online haben sämtliche S&K Fonds die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.


Betroffen sind die Fonds Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte 2, Deutsche S&K Sachwerte 3, S&K Investment, S&K Investment Plan und S&K Real Estate Value Added. Insgesamt wurden von der S&K, unter anderem über den inzwischen ebenfalls insolventen Hamburger Vertrieb United Investors, Anlegergelder in Höhe von ca. 105,75 Mio. Euro in diesen Anlagevehikeln gesammelt.

„Im Zuge der weitreichenden Insolvenzwelle der vom S&K-Skandal betroffenen Firmen und Gesellschaften dürfte es für die in den Fondsgesellschaften investierten Anleger schwierig werden, den finanziellen Schaden zu  begrenzen“ äußert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Es bleibt zu prüfen, wer tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und wie im Wege der Durchgriffshaftung auf die Vermögen der Verantwortlichen zugegriffen werden kann", so Geißler weiter.

„Zusätzlich ergibt sich jetzt für die Anleger die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter nicht auf Gewinn basierende Ausschüttungen der Vergangenheit zurückfordert. Dieses gilt es zu verhindern“, ergänzt Geißler.

Insgesamt sind vom S&K-Skandal 15 Firmen betroffen, die inzwischen Insolvenz anmelden mussten. Dazu gehören - die United Investors Holding GmbH, die United Investors Emissionshaus GmbH, die United Investors Treuhand GmbH, die United Investors Vertriebsgesellschaft mbH, die Verwaltung United Investors Vertriebsgesellschaft mbH, die United Investors Fondsvertriebsgesellschaft mbH, die United Investors Real Estate GmbH, sowie die United Investors Management GmbH sowie die drei Gesellschaften der Münchener SHB-Gruppe, die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH.

  • Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe" gegründet. Anleger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,S&K-Gruppe" noch anschließen.


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SolarWorld AG in finanziellen Nöten. Was Anleihegläubiger jetzt tun können: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Die SolarWorld AG ist finanziell in schwerem Fahrwasser: Anleihegläubiger sollen verzichten, das Grundkapital ist aufgebraucht. Anleihebesitzer sollten nun überlegen, die Anleihe zu kündigen. Ferner sollten Prospekthaftungsansprüche geprüft und sich auf ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren vorbereitet werden. Der Beitritt zur BSZ Anleger-Interessengemeinschaft „SolarWorld AG“ ist unbedingt ratsam.

SolarWorld hat zwei Anleihen an der Börse: eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6).

Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) zeigte am 17.04.2013 an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Bereits am 24.01.2013 hatte die SolarWorld AG mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind“.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Jetzt kommen für Anleihegläubiger mehrere Handlungsmöglichkeiten in Frage. Anleihegläubiger können zum einen versuchen, die Anleihe zu kündigen und von der SolarWorld volle Rückzahlung der Nominale plus offenen Zinsen verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen der Anleihe. Die Bedingungen beider Anleihen sehen eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn die SolarWorld „eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet“. Hierauf könnten sich Anleihegläubiger berufen, mit dem Argument, dass die von der SolarWorld angekündigten „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen“ diese Voraussetzung erfüllen. Allerdings ist ein solcher Fall von der Rechtsprechung bislang nicht entschieden. Die Frage also, ob eine solche Kündigung rechtlich Erfolg haben wird, ist nicht sicher zu beantworten. Anleihegläubiger müssten sich also nach einer Kündigung ggf. entscheiden, ob sie gegen SolarWorld klagen möchten, falls SolarWorld sich weigert, auf eine Kündigung hin zu zahlen.“

Die nächste Möglichkeit ist, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher, gegen die Prospektverantwortlichen der SolarWorld-Anleihe Haftungsansprüche geltend zu machen, sog. Prospekthaftungsansprüche. Allerdings besteht die Gefahr, dass Prospekthaftungsansprüche wegen der ersten Anleihe (Laufzeit 2017, Kupon 6,125 %, WKN A1CR73) bereits verjährt sind. Diese Gefahr besteht bei der zweiten Anleihe (Laufzeit 2016, Kupon 6,375 %, WKN A1H3W6) nicht, sodass es Sinn macht, wenn Gläubiger dieser Anleihe Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen.

„Als dritte Möglichkeit kommt für beide Anleihen in Frage, dass die SolarWorld (außergerichtliche) Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen einleitet oder im schlimmsten Fall die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Im Moment kann jedenfalls ziemlich sicher davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen nun eine Gläubigerversammlung einberufen wird, in der die Anleihegläubiger über eine Änderung der Zahlungsmodalitäten abstimmen sollten. In jedem Fall sollten Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen Situation (also Restrukturierungsmaßnahme, Gläubigerversammlung oder Insolvenz) zustehen. Hier ist ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner SolarWorld durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Sonntag, April 21, 2013

S&K-Fonds insolvent: Jetzt müssen Anleger im Insolvenzverfahren ihre Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Mehrere Fonds der S&K Gruppe haben in dieser Woche Insolvenz angemeldet. Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen sollten, um in einer starken Position ihre Rechte gegen Insolvenzverwalter und den Fonds durchzusetzen. Außerdem sollten Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.


Nun ist es passiert, die Skandalwelle um S&K erfasst deren Fonds und damit die Anleger direkt. Folgende S&K Fonds haben nach Pressenberichten Insolvenz angemeldet: Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG (Anlegergelder: rund 38,7 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG (rund 28,2 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG, S&K Investment (4,8 Millionen Euro), S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (rund 34 Millionen Euro).
Sorgen muss man sich zudem machen um die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs. Diese sind von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Anleger müssen jetzt zweigleisig agieren: Zum einen gilt es, seine Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren zu wahren, damit dort wegen Unachtsamkeit kein Rechtsverlust eintritt. Denn der Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter eines jeden einzelnen Anlegers, sondern wahrt die Gläubigerinteressen nur insgesamt. Das heißt, einzelne Anleger müssen sich selbst helfen. Dies gilt insbesondere, wenn (wie zu befürchten steht), der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordert. Dies kann er, falls es sich bei den gezahlten Ausschüttungen um sog. zurückgewährte Einlagen handelt. Dies ist bei geschlossenen Fonds zumeits immer der Fall.

Da ein Insolvenzverfahren also, zudem in einem solchen Ausmaß wie bei den S&K-Fonds, viele rechtliche und tatsächliche Gefahren mit sich bringt, ist es ratsam, wenn Anleger einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Zum anderen sollten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bestehen solche Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug zweifelsohne. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Aber nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch berücksichtigt werden.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe“ gegründet. Anleger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft,,S&K-Gruppe" noch anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

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Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte von der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten nachhaltige Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die wegen Einlagen und Ausschüttungen, die an Fonds-Anleger gezahlt worden waren und zurückbezahlt werden sollten. Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

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Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben 

Samstag, April 20, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten erste Klagen vor. Achtung: Es droht Verjährung!

Verjährung der Prospekthaftungsansprüche der Anleihe WGFH06 steht bevor. Verjährung z.B. durch Güteanträge hemmen.


Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging. Diverse BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wie Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner, aber auch diverse andere BSZ e.V.-Vertrauensanwälte waren auf den Gläubigerversammlungen anwesend. Für alle Anleihen mit Ausnahme der Anleihe WGFH 07 wurden auch sog. „gemeinsame Vertreter“ gewählt. Eigentlich könnten nun auch die Forderungsanmeldungen für die Anleger von den sog. „gemeinsamen Vertretern“ vorgenommen werden.

Doch hier ist Vorsicht angebracht:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft am 26.04.2013 ab. Diverse Anleihegläubiger haben jedoch angekündigt, die Wahl anzufechten bzw. sogar die Beschlüsse ggf. im Wege der Anfechtungsklage anzufechten. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Ob somit die gemeinsamen Vertreter wirksam die Forderungen werden zur Insolvenztabelle anmelden können, steht somit nicht mit 100%iger Sicherheit fest, da Klagen gegen die Beschlüsse noch nach dem 26.04.2013 eingereicht werden könnten.“

Aus diesem Grunde rät der BSZ e.V. den Anleihegläubigern, die Forderungen zur Sicherheit noch einmal selber anzumelden, auch um hier ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung am 22.05.2013 zu erhalten.

Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen für Anleger der Anleihe WGFH06 die ersten Güteanträge gegen die Prospektverantwortlichen zur Verjährungshemmung eingelegt, auch erste Klagen sind in Vorbereitung. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Unserer Ansicht nach enthält der Verkaufsprospekt zur Anleihe WGFH06 zahlreiche Prospektfehler, er ist zu optimistisch dargestellt und stellt die wahre Situation unserer Ansicht nach nicht richtig dar. Wir sind daher optimistisch, gegen die Prospektverantwortlichen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Eventuell könnte hier auf die D & O-Versicherungen der Verantwortlichen zugegriffen werden.“

Hier sollten Anleger der Anleihe WGFH06 aber unbedingt berücksichtigen, dass am 26.04.2013 taggenau Verjährung eintreten wird. Die Verjährung kann auch durch einen kostengünstigen Güteantrag gehemmt werden. Bei diversen anderen Anleihen ist bereits Verjährung eingetreten. Auch Anleger der Anleihe WGFH07 können noch Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne geltend machen.

Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF Anleihen anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben 

Solen AG insolvent: Anleihegläubigern drohen erhebliche Verluste und sollten Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Solen AG konnte ihre Anleihezinsen nicht zahlen und hat nun Insolvenz beantragt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte mit der Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Der BSZ e.V. bündelt hierfür die Interessen der Anleihegläubiger in der BSZ-Interessengemeinschaft „Solen AG“


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu:„ Zwar hat der Vorstand der Solen AG angekündigt, dass die Geschäfte des Meppener Photovoltaik-Unternehmens weiterlaufen würden und beabsichtigt sei, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Aber Anleihegläubiger sollen sich keine allzu großen Hoffnungen machen, noch 100% der Nominale und Zins zurückzuerhalten. Im anstehenden Insolvenzverfahren drohen deutlich Einschnitte.

Daher sollten Anleihegläubiger nun spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragen. Zum einen gilt es, seine Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren zu wahren und zum anderen, etwaige Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Es ist schlicht nicht erklärbar, dass sich die Solen AG zuerst mit über 27 Mio. EUR Anleihegeldern vollsaugt, diese binnen zwei Jahren aufbraucht und dann in die Insolvenz fällt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will.

Etwas ähnliches erleben wir zur Zeit bei mehreren Anleiheemittenten der Solarbrache, so auch bei Centrosolar, SiC Processing oder BKN Biostrom, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von mehreren Solen-Anleihegläubigern beauftragt Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen, denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben 

Donnerstag, April 18, 2013

Lloyd Flottenfonds IV: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil für Anleger.

Am 15.02.2013 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 302/11 - nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 38.000,00 an einen Kunden.


Gravierender Beratungsfehler

Geklagt hatte ein Privatanleger, dem ein Anlageberater der Commerzbank im Jahr 2004 eine Beteiligung an dem mittlerweile maroden Lloyd Flottenfonds IV in Höhe von US$ 60.000,00 empfohlen hatte. Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt verletzte die Commerzbank dabei schuldhaft ihre Beratungspflichten, weil sie den Kunden nicht darüber aufklärte, dass die Fondsgesellschaft der Bank für die Empfehlung und den Verkauf des Fonds eine Provision von 14 % der Beteiligungssumme versprochen hatte. Die Zahlung sollte hinter dem Rücken des Kunden aus dem von ihm einbezahlten Kapital an die Commerzbank fließen, was der Kläger nicht wusste und auch nicht erkennen konnte.

Aussagekraft des Urteils für andere Anleger

Mit diesem Urteil setzt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte die Serie erfolgreicher Gerichtsverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit Schiffsbeteiligungen des Fondsinitiators Lloyd fort. Diese Entscheidungen sind auf viele Beratungssachverhalte, in denen eine Bank die Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds empfohlen hat, übertragbar. Zwar ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob eine Pflichtverletzung der Bank vorlag und ob diese für den eingetretenen Schaden ursächlich war. Wer aber von dem erheblichen Vergütungsinteresse der Bank nichts wusste oder sogar darüber getäuscht wurde, dass das in der Beitrittserklärung ausgewiesene Agio an die Bank fließt, hat gute Chancen auf Schadensersatz. Außer dem Verschweigen derartiger Rückvergütungen kommen in vielen Fällen weitere Beratungsfehler in Betracht. Hierzu gehört beispielsweise die unterlassene Aufklärung über die Rückforderbarkeit von Ausschüttungen, über das Totalverlustrisiko sowie über die unzureichende Fungibilität von Fondsbeteiligungen.

Aktuelle wirtschaftliche Situation des Lloyd Flottenfonds IV

Aktuell fordert die Fondsgesellschaft bereits ausbezahlte Ausschüttungen von ihren Gesellschaftern zurück. Viele Anleger trifft diese Entwicklung hart, da sie ihr Geld nicht nur für das Alter sicher anlegen, sondern mit den Ausschüttungen auch ihre oftmals geringe Rente aufbessern wollten. Zwar ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Fondsgesellschaft zu der Rückforderung berechtigt ist. Zu einem ähnlichen Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof am 12.03.2013 unter den Aktenzeichen II ZR 73/11 und II ZR 74/11 bei einem anderen Schiffsfonds Stellung genommen. Die Entscheidungen sind jedoch noch nicht veröffentlicht. Da der Bundesgerichtshof, wie die mündliche Verhandlung ergab, Wert auf Details des Gesellschaftsvertrages legt, ist somit noch nicht sicher, inwieweit die Entscheidungen Auswirkungen auf den Lloyd Flottenfonds IV haben. Letztlich wird eine Zahlung aber kaum vermeidbar sein. Sollte es nämlich zu einer Insolvenz des Fonds kommen, kann der Insolvenzverwalter unabhängig von der Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag die ausbezahlten Ausschüttungen wieder zurückverlangen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Flottenfonds beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Über den BSZ e.V.:

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens:
der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Debi Select: Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger.

LG Münster verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 19.937,04. Wie bereits berichtet, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.


Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten.

Nunmehr hat auch das LG Münster einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz in Höhe von EUR 19.937,04 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. ,,Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen", erläutert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron.

Die Kanzlei vertritt derzeit über 250 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat u.a. gegen Prospektverantwortliche der Debi Select classic GbR,  der Debi Select Flex GbR und der Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können. Darüber hinaus sind bisher u.a. folgende Entscheidungen in Sachen ,,Debi Select" ergangen:

  • LG Berlin verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 78.000,00. (Debi Select classic GbR)
  • LG München verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 6.000,00 (Debi Select classic GR)
  • LG Aachen verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 10.000,00. (Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG)
  • LG Landshut verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 5.500,00 (Debi Select classic GbR)
  • LG Mainz verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 39.000,00 (Debi Select classic 2 GmbH & Co. KG)
  • OLG Düsseldorf weist im Wege des Verfahrens auf Gewährung von Prozesskostenhilfe darauf hin, dass Beteiligung an der Debi Select nicht zur Altersvorsorge geeignet ist- (Debi Select classic GbR, Debi Select Flex Fonds GbR)

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären. Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.  Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

,,Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern. Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens:
der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem  Anwalt  schlussendlich ein Mandat erteilt-  eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
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Dienstag, April 16, 2013

Centrosolar Group AG: Umtauschbedingungen für Anleihe bekannt- Anleger sollten Kündigung erwägen.

Die Centrosolar Group AG hat die geplanten Bedingungen für den Umtausch ihrer Anleihen in Aktien bekanntgegeben: Anleihegläubigern drohen erhebliche Verluste. Jetzt sollte eine Kündigung der Anleihen ernsthaft in Betracht gezogen werden.


Am 09.04.2013 hat die Centrosolar Group AG mitgeteilt, dass eine Restrukturierung beabsichtigt ist, durch die die Anleihegläubiger wesentliche Verluste erleiden sollen. Danach ist eine Sachkapitalerhöhung durch Einlage der 7%-Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Centrosolar-Aktionäre vorgesehen.

Ein Beschlussvorschlag für die geplante Gläubigerversammlung sieht vor, dass die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 ohne weitere Gegenleistung umgetauscht werden soll. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Anleihe mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft erhalten sollen. Sofern Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen. Sollte dieser debt-equity-swap von den Anleihegläubigern abgelehnt werden, droht nach Angaben der Centrosolar Group AG das Scheitern der laufenden Restrukturierung, also die Insolvenz der Centrosolar Group AG.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Centrosolar Group AG die Anleihen auf jeden Fall nicht vertragsgemäß wird bedienen können.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung mit derartigen Restrukturierungsfällen ist anzunehmen, dass der jetzige Schritt nur ein erster von weiteren Versuchen ist, die Rechtsposition der Anleihegläubiger weitgehend zu beschneiden.

Daher können Anleihegläubiger versuchen, durch eine Kündigung der Anleihe ihr Geld zurückzuerhalten. Bereits mehrere Anleihegläubiger haben Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte damit beauftragt. Auf diesem Wege kann versucht werden, noch vor einer Insolvenz der Centrosolar den Anleihebetrag zurückzuerhalten.

Es steht zwar zu erwarten, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Liebscher, dass die Centrosolar die Kündigung zurückweist, aber dann ist zumindest der Klageweg eröffnet. Denn es gibt bereits Gerichtsurteile, die in einem vergleichbaren Fall (Deikon) die vorzeitige Anleihen-Kündigung durch Anleger als rechtmäßig erachtet haben. Folge ist, dass Anleihegläubiger noch vor einem Insolvenzverfahren den vollen Nominalbetrag der Anleihe von der Anleiheschuldnerin, hier also der Centrosolar, zurück verlangen können.

Anleihegläubiger können sich gerne der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  Centrosolar Group anschließen: Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Centrosolar vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Centrosolar Group gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten.

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