LG Aachen weist Ansprüche aus Kommanditistenhaftung zurück und verurteilt zum Schadensersatz
Die SEB AG, Frankfurt, ist in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf
Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Prozess im Zusammenhang mit der Erste Euro
– Wert Immobilienfonds Kommanditgesellschaft Frank & Schüller vom
Landgericht Aachen zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer
Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag verurteilt worden. Sie hat dem
Widerkläger mehr als € 8.300,- und anteilige Kosten des Rechtsstreits zu zahlen
sowie allen Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Beteiligung am Immobilienfonds
noch entstehen wird. Die Klage der Bank auf Rückzahlung von € 14.213,91 an
Ausschüttungen wurde in vollem Umfange abgewiesen.
Das LG Aachen hat sich ohne Durchführung
einer Beweisaufnahme dem Vortrag der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vom
Vorliegen einer Beratungssituation angeschlossen. Zu Recht hat es sich auf die
gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, wonach ein Anleger
bei Empfehlung von Fondsbeteiligungen vor Vertragsabschluss auch auf die
konkrete Höhe von an das Kreditinstitut fließenden umsatzabhängigen Provisionen
hinzuweisen ist. Diese Verpflichtung der vormaligen BfG - Bank wurde als nicht
erfüllt angesehen. In dem Verkaufsprospekt enthaltene Angaben zu
Vertriebsaufwendungen sah das Gericht nicht als ausreichende
Informationserteilung an. Eine zuvor rechtskräftig abgewiesene „Sammelklage“,
an der der Mandant beteiligt war, stand der erneuten Inanspruchnahme des
Kreditinstituts aus Rechtsgründen nicht entgegen.
Das Landgericht hat sich der von Anfang an
von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in den
Vordergrund gestellten Argumentation angeschlossen, die auf eine mehrjährige
intensive Befassung mit dem Thema Beeinflussung durch Zuwendungen zurück geht.
Die Entscheidung halten wir für übertragbar auf alle Fälle unserer Mandanten,
insbesondere im Falle der Rückforderung von Ausschüttungen. Selbst
verlorengegangene frühere Prozesse müssen nicht in jedem Fall zum endgültigen
Verlust von Schadensersatzansprüchen führen.
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss
von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen
Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können
rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu
Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds
geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In
etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und
Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen,
etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf
Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die
Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft "SEB AG“ gegründet. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. November
2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch
tatsächlichen Beurteilung führen.
jg