Donnerstag, November 15, 2012

MPC Holland Immobilienfonds - risikoreiche Beteiligungen statt sicher geglaubter Altersvorsorge

Das Hamburger Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG erzeugt derzeit vor allem wegen seiner bislang als sicher geglaubten Schiffsfonds negative Schlagzeilen. Doch auch im Bereich geschlossener Immobilienfonds bietet das Emissionshaus MPC seit Mitte der 90er Jahre Kapitalanlagen an, die nicht immer die Erwartungen der Anleger erfüllen.


Investitionen in den Standort Holland

Gut 50 geschlossene Immobilienfonds mit Investitionen in niederländische Gewerbe- und Büroimmobilien hat das Emissionshaus MPC zwischen 1995 und 2011 aufgelegt und über Banken sowie freie Anlageberater platziert. Niedrige Steuersätze und ein zeitweise guter Wirtschaftsstandort waren schlagende Argumente, von denen sich viele Privatanleger überzeugen ließen. Auch andere Emissionshäuser haben diesen Markt für eigene Anlageprodukte entdeckt. Nicht immer haben sich die Erwartungen im Sinne der Anleger erfüllt. Mittlerweile sind die Probleme auf dem niederländischen Gewerbeimmobilienmarkt nicht mehr zu übersehen, zudem hat sich die Steuergesetzgebung zum Nachteil der Anleger geändert. Die Konsequenzen bekommen die Anleger früher oder später zu spüren.

Steigende Leerstände und sinkende Immobilienpreise

Betroffen sind beispielsweise die Anleger der 47. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Hollandfonds 47), in welche Anlegergelder in Höhe von rd. \u20ac 47 Mio. geflossen sind haben. Hinzu kommen Bankkredite im Umfang von rd. \u20ac 54 Mio. Für beide Fondsimmobilien müssen bis Mitte 2013 neue Mieter gefunden werden, was wohl schwierig werden dürfte. Der Branchendienst fondstelegramm soll Berichten zufolge im Umfeld der Fondsimmobilien erhebliche Leerstandsquoten von bis zu 25 % ermittelt haben. Die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien ist also rückläufig. Insoweit darf bezweifelt werden, dass es der Fondsgeschäftsführung gelingen wird, adäquate Mietpreise gegenüber potenziellen Interessenten durchzusetzen. Bei den betroffenen Anlegern ist der Abwärtstrend längst angekommen: Nach der aktuellen Leistungsbilanz des Emissionshauses MPC ist derzeit nicht geplant, an die Anleger des Fonds für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 eine Ausschüttung zu leisten. Kommt eine Anschlussvermietung nicht zeitnah zum Auslaufen der aktuellen Mietverträge zustande, droht dem Fonds die Zahlungsunfähigkeit, was den betroffenen Anlegern einen sicheren Verlust ihrer Einlagen bescheren dürfte. Der Fonds ist nicht der einzige aus der Serie der Sachwert Rendite-Fonds von MPC, der nicht die Erwartungen der Anleger erfüllt. So soll sich mittlerweile auch die 43. MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (MPC Hollandfonds 43) in einer veritablen Krise befinden und von der Insolvenz bedroht sein.
Immobilienfonds sind Risikoanlagen

Immer wieder werden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch dann empfohlen, wenn Anlageinteressenten den Wunsch nach einer Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge äußern. Als unternehmerische Beteiligung mit hohen Risiken stellen Immobilienfonds aber keine sichere Kapitalanlage dar, sondern unternehmerische Beteiligungen, denen das Risiko des Totalverlustes der Einlage anhaftet. Es besteht zudem die Gefahr, erhaltene Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft oder deren Gläubiger \u2013 in erster Linie die finanzierenden Bank \u2013 erstatten zu müssen, wenn und soweit die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt sind.
Fehlberatung löst Schadenersatzansprüche aus

Anleger, die nicht über die hier beschriebenen Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden, können Schadenersatzansprüche gegen den Berater bzw. das beratende Unternehmen geltend machen. Erfolgte die Beratung und Empfehlung zum Erwerb des Immobilienfondsbeteiligung durch eine Bank, muss diese den Anlageinteressenten zudem in aller Regel ungefragt über ihre Vergütungen (sog. Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen) aufklären, die ihr durch die Vermittlung der Beteiligung zufließen. Allein die Verletzung dieser Aufklärungspflicht genügt nach der ganz eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung eines Anspruchs auf Schadenersatz. Die Durchsetzung derartiger Ansprüche wird durch diese ausgesprochen anlegerfreundliche Rechtsprechung enorm erleichtert, da regelmäßig auch die Verkaufsunterlagen der Emissionsgesellschaften keine ausreichenden Hinweise auf die Rückvergütungen der beratenden Banken enthalten. Den Betroffenen wird empfohlen, eine Überprüfung rechtlicher Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch versierte und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte vornehmen zu lassen.

Verjährung führt zum Verlust von Ansprüchen

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren spätestens 10 Jahre nach der Beratung. Nach Eintritt der Verjährung sind berechtigte Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Betroffene Anleger sollten daher zeitnah eine Überprüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten in Angriff nehmen, um keine rechtlichen Nachteile durch Verjährung zu riskieren.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drhsttüb

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