OLG Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG wegen Falschberatung zum Schadensersatz.
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, ist in
einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Prozess vom
Oberlandesgericht Düsseldorf zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung
ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit dem
Immobilienfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG
verurteilt worden.
Sie hat der Klägerin mehr als € 34.000,- und die Kosten des
Rechtsstreits zu zahlen sowie jeden Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang
mit der Beteiligung am Immobilienfonds IVG EuroSelect noch entstehen wird.
Wie die Vorinstanz hat sich das OLG Düsseldorf ohne
Durchführung einer Beweisaufnahme dem Vortrag der Kanzlei Jens Graf
Rechtsanwälte vom Vorliegen einer Beratungssituation angeschlossen. Zu Recht
hat sich das Gericht auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
gestützt, wonach ein Anleger bei Empfehlung von Fondsbeteiligungen vor
Vertragsabschluss auf an das Kreditinstitut fließende, umsatzabhängige
Provisionen hinzuweisen ist. Diese Verpflichtung der apoBank wurde als nicht
erfüllt angesehen. In dem Verkaufsprospekt und der Beitrittserklärung
enthaltene Angaben zu Vertriebsaufwendungen sah das Gericht nicht als
ausreichende Informationserteilung an.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich ein weiteres Mal
dieser von Anfang an von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf
Rechtsanwälte in den Vordergrund gestellten Argumentation angeschlossen, die
auf eine mehrjährige intensive Befassung mit dem Thema Beeinflussung durch
Zuwendungen zurück geht. Die Entscheidung halten wir für übertragbar auf alle
Fälle unserer Mandanten, insbesondere, wie dem Standartargument der
Kreditwirtschaft nicht gefolgt wurde, eine steueroptimierte Anlage vermindere
die prozessuale Vortragslast eines Kreditinstituts.
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem
Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen
sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt
werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen
insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten
haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen
Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und
Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu
unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf
Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die
Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus solchen Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " IVG Euroselect/ Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
jg
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