Rechtsschutzversicherung und Klagen gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds!
Wer wegen der drohenden Verjährung von Ansprüchen gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds noch 2012 klagen will muss sich beeilen. Deckungsschutz der Rechtsschutz dauert immer länger!
Mit einer Rechtsschutzversicherung werden viele mögliche
Versicherungsfälle des Lebens abgedeckt, die durch die Vertragsbedingungen
jedoch unterschiedlich behandelt werden. Man spricht von Leistungsarten oder
auch Rechtsschutzarten. Solche Leistungsarten sind beispielsweise:
Verkehrsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz etc.
In den Privatrechtsschutzbedingungen ist das Risiko der
Kapitalanlagen je nach Rechtsschutzbedingungen versichert. In letzter Zeit
werden von Rechtsschutzversicherern die Kapitalanlagesachen kritisch geprüft.
Es gibt auch schon Policen ohne Deckung für Kapitalanlageprodukte oder mit
einer Deckelung der Summe.
Man benötigt für die Erreichung der Deckung einer
Rechtsschutzversicherung eine Abdeckung über den gesamten Lauf der Kapitalanlage.
Der gesamte Deckungsschutz kann auch bei verschiedenen Versicherungen bestehen,
wenn eine Rechtsschutzversicherung sich direkt an die andere anschließt. Es
bestand dann eine Vorversicherung. Entscheidend für die Anrechnung der Vorversicherung
ist, dass für dasselbe Risiko und für die selben Gefahren lückenlos Deckung
besteht. Liegt zwischen dem Ende des Vorvertrages und der neuen Police auch nur
ein einziger versicherungsfreier Tag, wird die Vorversicherung komplett nicht
angerechnet.
Es ist jetzt höchste Zeit den Deckungsschutz bei Klagen für
Kapitalanlagen, offene Immobilinefonds, geschlossene Immobilinefonds,
Schiffsfonds, Medienfonds einzuholen. Erfahrungen von Fachanwälten für Bank-
und Kapitalanlagerecht zeigen, dass es von Rechtsschutzversicherer umfassende
Anforderungen bei der Einreichung einer Deckungsanfrage gibt. Es kommt fast immer
zu Rückfragen.
Es kann auch zu einer Ablehnung der Deckung kommen, wenn der
Sachverhalt in den Augen der Rechtsschutzversicherung zweifelhaft ist. Dann
muss umfassend ergänzend argumentiert werden.
Es gibt inzwischen auch
Rechtsprechung gegen Rechtsschutzversicherungen, die die Deckung in
Kapitalanlagesachen abgelehnt haben.
Sie sollten die nächsten Wochen nutzen und sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen, was bei ihrer
Kapitalanlage in offene Immobilienfonds, geschlossene Immobilienfonds,
Schiffsfonds oder Medienfonds zu tun ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rechtsschutzversicherung anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst
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