Freitag, November 16, 2012

SEB AG: Prozessniederlage wegen Erste Euro – Wert Immobilienfonds


LG Aachen weist Ansprüche aus Kommanditistenhaftung zurück und verurteilt zum Schadensersatz


Die SEB AG, Frankfurt, ist in einem von der  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Prozess im Zusammenhang mit der Erste Euro – Wert Immobilienfonds Kommanditgesellschaft Frank & Schüller vom Landgericht Aachen zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag verurteilt worden. Sie hat dem Widerkläger mehr als € 8.300,- und anteilige Kosten des Rechtsstreits zu zahlen sowie allen Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Beteiligung am Immobilienfonds noch entstehen wird. Die Klage der Bank auf Rückzahlung von € 14.213,91 an Ausschüttungen wurde in vollem Umfange abgewiesen.

Das LG Aachen hat sich ohne Durchführung einer Beweisaufnahme dem Vortrag der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vom Vorliegen einer Beratungssituation angeschlossen. Zu Recht hat es sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, wonach ein Anleger bei Empfehlung von Fondsbeteiligungen vor Vertragsabschluss auch auf die konkrete Höhe von an das Kreditinstitut fließenden umsatzabhängigen Provisionen hinzuweisen ist. Diese Verpflichtung der vormaligen BfG - Bank wurde als nicht erfüllt angesehen. In dem Verkaufsprospekt enthaltene Angaben zu Vertriebsaufwendungen sah das Gericht nicht als ausreichende Informationserteilung an. Eine zuvor rechtskräftig abgewiesene „Sammelklage“, an der der Mandant beteiligt war, stand der erneuten Inanspruchnahme des Kreditinstituts aus Rechtsgründen nicht entgegen.

Das Landgericht hat sich der von Anfang an von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in den Vordergrund gestellten Argumentation angeschlossen, die auf eine mehrjährige intensive Befassung mit dem Thema Beeinflussung durch Zuwendungen zurück geht. Die Entscheidung halten wir für übertragbar auf alle Fälle unserer Mandanten, insbesondere im Falle der Rückforderung von Ausschüttungen. Selbst verlorengegangene frühere Prozesse müssen nicht in jedem Fall zum endgültigen Verlust von Schadensersatzansprüchen führen.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB AG“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
jg

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