Zahlreiche Anleger haben sich dem 2003 aufgelegten Publikumsfonds der MS "Annabell Schulte" Shipping GmbH & Co KG beteiligt. Hierbei handelt es sich um einen Schiffsfonds, welcher maßgebend von der Lloyd Fond AG mit der Treuhänderin Lloyd Fonds GmbH und der Gründungsgesellschafterin, der Reederei Thomas Schulte GmbH & Co KG aufgelegt wurde.
Ausweislich des Verkaufsprospektes war der Fonds mit dem Ziel konzipiert, von den beitretenden Anlegern Beteiligungskapital in Höhe von 13.555.000.00 ( 10.955.000,00 Kommanditkapital und 2.600.000,00 stille Einlagen) einzuwerben.
Die Lloyd Fonds AG war die Initiatorin der Publikumsgesellschaft. Die jetzige Lloyd Treuhand GmbH firmierte ehemals unter der Bezeichnung "LF Treuhand und Verwaltungsgesellschaft mbH". In der Vergangenheit sind bereits mehrere Sanierungsversuche der Fondsgesellschaft gescheitert. Zwischenzeitlich hat die Schiffsfondsgesellschaft "MS Annabell Schulte" Insolvenz angemeldet. Zahlreichen Anlegern droht nun der Totalverlust.
Anlegern dieses Fonds ist bereits aufgrund der eingereichten Insolvenz anzuraten, die gesamte Angelegenheit durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Insbesondere kommen hierbei Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Vermittler, bzw. und/ oder Banken und Sparkassen in Betracht. Diesbezüglich hatte der BSZ e.V. bereits berichtet.
Nach umfassenden Recherchen kommen vorliegend aber auch Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Gründungsgesellschafter und Initiatoren in Betracht. So wurde zum Beispiel die Position der Chartereinnahmen in Euro fehlerhaft umgerechnet. Der Verkaufsprospekt warb auf der Grundlage einer abgedruckten Prognoserechnung mit einer voraussichtlichen jährlichen Mindestausschüttung in Höhe von 8 % p.a., die beitretende Anleger auf ihr investiertes Kapital (in Euro) erhalten sollten. Schiffschartern werden aber in US-Dollar vereinbart und gezahlt. Daher muss eine Umrechnung erfolgen. Hierzu findet sich im Prospekt kein hinreichender Anhaltspunkt, welcher eine ordnungsgemäße Aufklärung bezüglich dieses Punktes bieten würde. Insoweit sind die Darstellung im Prospekt fehlerhaft.
Auch werden die tatsächlichen Betriebskosten im Rahmen der Erläuterungen im Verkaufsprospekt fehlerhaft dargestellt. So werden zum Beispiel von Anfang an die prognostizierten Betriebskosten aufgrund zahlreicher Studien zu niedrig angesetzt. Auch hierin könnte ein aufklärungspflichtiger Beratungsfehler liegen. Hierfür spricht, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gab, die Betriebskosten für die MS "Annabell Schulte" von vorneherein besonders günstig zu gestalten. Genau dies ist aber im Verkaufsprospekt geschehen. Auch enthalten die Ausführungen zu den Klasse- und Deckungskosten zahlreiche Ansatzpunkte, welche Prospektfehler begründen könnten. Hinzu kommen vorliegend auch vertragliche Verbindungen, welche im Prospekt fehlerhaft dargestellt wurden. So haben zum Beispiel die Gründungsgesellschafter verschwiegen, dass Anteile an einer im Prospekt erwähnten Firme Diamond Rose Shipping ausschließlich von der Reederei Thomas Schulte GmbH & Co KG gehalten wurden. Dies wurde im Prospekt jedoch anders dargestellt.
Die dargestellten Prospektfehler bzw. Beratungsfehler treffen auch auf zahlreiche andere Schiffsfonds zu.
Zusammenfassend kann daher mitgeteilt werden, dass für Anleger folgende Prospektfehler dazu führen könnten, die Gründungsgesellschafter auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen:
- - Fehlender Hinweis auf die Eigenschaft sämtlicher Auszahlungen als Darlehen;
- - Fehlerhafter Ansatz des Ausgangswertes für die Betriebskosten;
- - Fehlerhafte Prognostizierung der Betriebskostensteigerung;
- - Fehlerhafter Ansatz der prognostizierten Wechselkurse;
- - Fehlender Risikohinweis hinsichtlich der mangelnden Erfahrung der Reederei;
- - Fehlender Risikohinweis hinsichtlich der Rückforderbarkeit von Ausschüttungen.
Da der Fonds in 2003 aufgelegt wurde ist in jedem Fall auch die Verjährung zu beachten. Nach alledem bestehen gute Gründe für Anleger der MS "Annabell Schulte" Shipping GmbH & Co KG, sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. "Schiffsfonds MS Annabell Schulte" anzuschließen, bzw. dieser beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw
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