Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen,
lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose
Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne
Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!)
Der Wahl des richtigen Anwalts sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit
gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die
Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit
begriffen. Allerdings gibt es weder
schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter
falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten
kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den
absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch
gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit
Dem Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ
e.V.) Dieburg, stand Herr Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von
Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht,
Bremen, für ein ausführliches Interview zu diesem Thema zur Verfügung.
BSZ:
Herr Ahrens, Anwälte, die wie Sie auf die Vertretung
geschädigter Investoren spezialisiert sind, haben momentan Hochkonjunktur,
oder?
RA Ahrens:
Das stimmt. Doch volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein
trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren
insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds bereits verloren
haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht mit allen verfügbaren
rechtlichen Mitteln dagegen wehren.
BSZ:
In welchen Beteiligungssegmenten gibt es momentan die
größten Probleme?
RA Ahrens:
Eindeutig bei den Schiffsfonds. Ich denke – leider gibt es
keine verlässlichen Zahlen, sondern nur Schätzungen -, dass rund 200 dieser
Fonds erhebliche wirtschaftliche Probleme haben oder bereits die Sanierung
durchlaufen. Etliche kleinere Schiffsfonds mussten überdies bereits Insolvenz
anmelden.
BSZ:
Und die übrigen Segmente?
RA Ahrens:
Wir haben immer noch den Dauerbrenner Medienfonds.
Insbesondere geht es hier um Emissionen des Initiators Hannover Leasing. Bei
etlichen Fondsbeteiligungen wurden die steuerlichen Grundlagenbescheide
geändert. Mit der sehr ärgerlichen Folge, dass Investoren insgesamt Millionen
Euro ans Finanzamt zahlen müssen, die aus Steuerersparnissen aufgrund früherer
Verlustzuweisungen resultierten. Die Finanzverwaltung hat festgestellt, dass
das steuerliche Konstrukt bei den Fonds so nicht funktioniert, und das hätten
die Initiatoren eigentlich wissen müssen. Probleme gibt es zunehmend auch bei
den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die
Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche
Kapitalverluste drohen. Darüber hinaus der Dauerbrenner, die Geschlossenen
Immobilienfonds.
BSZ:
Sind Geschlossene Fonds deshalb gleichsam Teufelszeug?
RA Ahrens:
Selbstverständlich nicht. Der Wohlstand unseres Landes und
die gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten
Investitionen. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den
Kauf von Aktien und Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer
Geschlossenen Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und
Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies
unterstelle ich den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere
Absichten. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung
empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir wieder an dem Punkt
angelangt, um den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die
Beratung von Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.
BSZ:
Ist die Anlageberatung denn wirklich so schlecht und
fehlerhaft?
RA Ahrens:
Nicht immer, aber häufig. Wir bekommen halt fast
ausschließlich solche Fälle auf den Tisch, bei denen die so genannte
Anlageberatung nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt,
wir sprechen hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von
angeblichen Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder
einen Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben
und nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.
BSZ:
Sie haben da sicher Fälle, die beispielhaft sind für solch
eine Vorgehensweise, oder?
RA Ahrens:
Lassen Sie es mich etwas allgemeiner darstellen: Eine
Schiffsbeteiligung kann für einen unternehmerisch denkenden Anleger, der
bereits über ein ansehnliches Vermögen verfügt, ein sehr gutes Investment sein.
Der Investor will sein Portfolio diversifizieren und – entsprechend seinen
beruflichen und sonstigen Erfahrungen – auch in unternehmerische Anlageformen.
In einem solchen Fall ist ein Schiffsfonds tatsächlich das passende Produkt,
weil der Investor sich in der Regel der damit verbundenen Risiken bewusst ist
und diese auch akzeptiert. Sobald aber einer fast 70jährigen Witwe mehrere
Schiffsbeteiligungen empfohlen werden mit dem Hinweis sicherer und hoher
Ausschüttungen, hat dies nichts mehr mit einer fairen und regelgerechten
Anlageberatung zu tun. Das Gleiche gilt für den Berater einer Sparkasse, der
seinem Kunden – einem frühpensionierten Beamten – einen
Lebensversicherungsfonds als extrem sicherer und deutlich besser verzinster
Festgeldersatz verkauft. Sie sehen, jeder Fall ist anders. Und letztlich läuft
es fast immer auf eine Falschberatung hinaus.
BSZ:
Dabei haben wir noch gar nicht von verschwiegenen
Rückvergütungen, den „Kick-backs“, gesprochen …
RA Ahrens:
Richtig, dass Banken und Sparkassen bei der Vermittlung von
Geschlossenen Beteiligungen diese ihren Kunden gegenüber offenlegen müssen, hat
der Bundesgerichtshof ja erst vor ein paar Jahren festgestellt. Die Verstöße
gegen diese rechtliche Vorgabe gehen mittlerweile in die Zehntausende. Doch
schon Jahre vor diesem BGH-Entscheid hat es Falschberatung, wie ich sie eben
geschildert habe, gegeben. Auch vor zehn oder 15 Jahren sind speziell
Schiffsbeteiligungen an für diese Investments ungeeignete Anleger verkauft
worden. Ganz zu schweigen von Medienfonds, die nachweislich als Produkt und
auch im Hinblick auf die Anlageberatung eine einzige Katastrophe waren und bis
heute aufgrund ihrer auch juristischen Folgeerscheinungen noch sind.
BSZ:
An Ihrem Berufsstand, also den auf Investorenschutz
spezialisierten Anwälten, gibt es oft harsche Kritik. Woran liegt das?
RA Ahrens:
Da sollte man sich zunächst anschauen, woher diese Kritik
kommt. Einerseits selbstverständlich von Initiatoren, die ihre Produkte nicht
unbedingt so gestalten, dass es zu einem fairen Interessensausgleich zwischen
Anbieter und Investor kommt. Ich erinnere nur an die unglaublich hohen
Weichkosten von mehr als 20 Prozent bei manchen Beteiligungen. Mit solchen
Anwürfen können wir leben. Dann kommt Kritik natürlich von der Verkäuferseite,
insbesondere den Banken und Sparkassen, die die Anlageberatung ihrer eigenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für über jeden Zweifel erhaben betrachten. Für
uns sind das eher Scheingefechte oder sogar das letzte Hurra, weil sich die
Institute dank – wie ich betone – versierter Fachanwälte und
höchstrichterlicher Rechtsprechung zunehmend in die Enge getrieben sehen. Es
ist nun einmal so, dass der Teil der gerichtlichen Verfahren, der zugunsten der
Investoren, also der Kläger, ausgeht, oder aber außergerichtlich verglichen
wird, immer die Falschberatung der Vertriebe feststellen.
BSZ:
Da gibt es jedoch nicht nur die Initiatoren und die Banken
und Sparkassen als Kritiker, sondern oft auch die Medien, die Fälle rüden
Vorgehens von Anwälten dokumentieren und anprangern …
RA Ahrens:
Sobald da ein ganzer Berufsstand angegangen wird, also alle
Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Interessenvertretung von Investoren
spezialisiert haben, über einen Kamm geschoren werden, finde ich dies sehr
bedauerlich. Es gibt gute und schlechte Anwälte. Das ist in unserem Beruf
genauso alltäglich wie in anderen Lebensbereichen. Ich muss allerdings
einräumen, dass es in den vergangenen Jahren einen erkennbaren Trend gibt. Und
zwar dergestalt, dass die weniger gut qualifizierten Anwälte allmählich
überhand nehmen respektive mehr von sich reden machen.
BSZ:
Wie meinen Sie das?
RA Ahrens:
Es ist kein Geheimnis, dass es bei Rechtsstreitigkeiten um
Geschlossene Beteiligungen oft um vergleichsweise hohe Streitwerte geht. Was
naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der seinen Mandanten gegen
einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive Sparkasse vertritt. Da
ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher liegen als bei
Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei
Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige
Kolleginnen und Kollegen ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen
Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur
einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben. Wir kennen genügend
Fälle, dass von tatsächlich qualifizierten Kollegen Schriftsätze und auch
Klageschriften eins zu eins übernommen wurden. Und da liegt der Haken. Denn
unsere Arbeit verläuft nicht nach Schema F, weil viele Fälle zwar vergleichbar
sind, aber bei näherem Hinsehen dann doch wieder anders. Da tauchen bisweilen
Schwierigkeiten und auch Argumentationslinien der Gegenseite auf, die die
gesamte Kompetenz und Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt steigen all jene Kolleginnen und Kollegen, die
ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Verdruss ihrer Mandanten, die
vom Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren
nichts ergeben hat. Das ist selbstverständlich ein gefundenes Fressen für die
Medien. Was ich in gewisser Hinsicht auch verstehe.
BSZ:
Und wie können sich
Mandanten vor Kolleginnen und Kollegen schützen, die von solchen komplizierten
Fällen lieber die Finger lassen und stattdessen weiter Verkehrs- oder
Nachbarschaftsrecht machen sollten?
RA Ahrens:
Jeder Investor bzw. potenzieller Mandant sollte sich eine
Leistungsbilanz des favorisierten Anwalts vorlegen lassen. Darin ist in der
Regel sehr genau zu erkennen, ob die Kollegin oder der Kollege etwas taugt oder
aber nicht. Zu einer Leistungsbilanz zählen aus meiner Sicht die Anzahl der
Mandate bzw. Fälle. Vor allem aber die Erfolgsquote. Im Klartext: Wer als
Anwältin oder Anwalt bis dato nur drei Investoren vertreten und davon auch noch
zwei Fälle verloren hat, der scheint mir nicht sehr geeignet für ein neues
Mandat. KWAG beispielsweise legt schon seit Längerem eine dokumentierte
Leistungsbilanz vor. Danach haben wir mehr als 95 Prozent aller Fälle – und das
sind bis heute mehrere Tausend – vor Gericht gewonnen oder zugunsten unserer Mandanten
verglichen. Ich glaube, diese Zahlen sprechen in punkto Qualifizierung unseres
Teams und Qualität unserer Arbeit für sich.
BSZ:
Auch aufgrund der
Erfahrungen aus der Finanzkrise strafft der Gesetzgeber zunehmend die Zügel.
Haben Sie nicht die Befürchtung, dass Ihnen irgendwann die Fälle und damit auch
die Arbeit ausgehen?
RA Ahrens:
Da bin ich sehr gelassen. Denn solange es Investoren gibt
und solange es Initiatoren von Anlageprodukten gibt, so lange wird es auch
Fehler und Falschberatung geben.
BSZ:
Herr Rechtsanwalt Ahrens, wir danken Ihnen für dieses
Gespräch und die offenen Worte.
Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen
Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis
gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die
betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit
Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren
oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der
Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise
eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht
weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im
Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung
von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde.
Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird
dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem Anwalt
schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines
Falls vermitteln.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens