Die Insolvenzanmeldungen der Schiffsfonds reißen nicht ab. Anfang November 2012 traf es den Fonds BS Invest MS Mary Schulte. Wie können Anleger ihr investiertes Geld retten?
Der Schiffsfonds BS Invest MS Mary Schulte ist finanziell
„auf Grund gelaufen“. Die Insolvenzanmeldung erfolgte am 02.11.2012. Da Anleger
in Insolvenzverfahren meist nicht die besten Karten haben, um ihr investiertes
Geld vor Verlusten zu schützen, stellt sich die Frage nach alternativen
Ansätzen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob die
Anleger des BS Invest MS Mary Schulte erfolgversprechend Schadensersatz fordern
können.
Ein Ansatzpunkt, um Schadensersatzansprüche zu ermitteln, ob
die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des
Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit
des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst
dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage
ausgewählt werden.
Anlageberatung als Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche
In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über
die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche
Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen
eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies
gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem
geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten
verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung BS Invest MS Mary
Schulte als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche
Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche
aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die
Pleite des Fondsschiffs und deren Konsequenzen unterstreichen dies. Daneben
gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die
Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige
problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist
die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.
Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen
an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg
für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds BS Invest MS Mary
Schulte, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können
sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und
ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ BS Invest MS Mary Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. 11. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
drst
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