Die Geschäftsführung des Fonds Wölbern Fonds Holland 52 will die Kontrollfunktion des Beirats killen.
Die Fondsgeschäftsführung startet den nächsten Versuch, die
Anleger für dumm zu verkaufen. Meint Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke. Die
will jetzt die ganz wichtigen Kontrollrechte des Fondsbeirats beschneiden. Aber
das läuft nicht mit informierten Anlegern. Ein Hinweis von den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälten Frau
Rechtsanwältin Nikola Schwadtke und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Es ist mal wieder soweit. Die Wölbern-Verantwortlichen
starten die nächste Attacke. Die Anleger sollen einer für sie reichlich
sinnfreien Beschlussvorlage im nächsten Umlaufverfahren zustimmen. Es geht um
die Rechte des Beirats. Und die sollen eingeschränkt werden.
„Skandalös“, findet die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte Hamburger GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte Rechtsanwältin Nikola
Schwadtke. Sie ist der Meinung, dass die Beschlussvorlage die ganz wichtige
Kontrollfunktion des Beirats ad absurdum führt.
Denn nach dem Willen der Fondsgeschäftsführung, die immerhin
an und für sich durch den Beirat kontrolliert wird, soll die Geschäftsordnung
des Beirats des Wölbern Fonds Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds
für Holland GmbH & Co. KG durch die Gesellschafterversammlung beschlossen
werden. „Und dort werden,“ findet die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Schwadtke,
„über die Treuhänderin vor allem die Interessen der Geschäftsführung
vertreten.“
Und das könnte hässliche Folgen nach sich ziehen. Denn nach
der Einschätzung des GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalts und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper hat sich die
Fondsgeschäftsführung durch die letzten Attacken das Misstrauen redlich
verdient: „Die Geschäftsführung hat versucht, die Gesellschafter in die unseres
Erachtens völlig sinnfreie Beteiligung an dem Liquiditätsmanagement-System
reinzureden, Beiräte anderer Fonds reichlich unbegründet abzulehnen,
Gesellschafterinformationen von Anlegern an Anlegern rechtswidrig
zurückgehalten und so weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung, die
Fondsgeschäftsführung könnte über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf
die Kontrollrechte des Beirats nehmen, schauerlich.“
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät deshalb allen Anlegern des
Wölbern Fonds Holland 52, gegen die Beschlussvorlage zu stimmen und ein Zeichen
zu setzen. Ein Zeichen, auf die Qualität der Fondsgeschäftsführung auch
zukünftig genau zu schauen.
Weitere Informationen und zur Möglichkeit der anwaltlichen Vertretung der Rechte der Holland 52-Gesellschafter erhalten Sie durch den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Wölbern Fonds".
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
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