Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben in den ersten beiden Fällen für Geschädigte die Vermittler der atypisch stillen Beteiligungen an der Pleitefirma GRE AG mit Erfolg in Anspruch genommen. Sie müssen den ganzen Schaden ersetzen und haften mit ihrem Privatvermögen. Eine spannende Entwicklung. Mehr dazu von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Zwei Landgericht haben unabhängig voneinander zwei ehemalige
Vermittler der GRE Global Real Estate AG (GRE-Kapitalanlagen in die Haftung
genommen. Sie müssen den Betroffenen den ganzen Schaden ersetzen und sie von
allen zukünftigen Verbindlichkeiten frei stellen. Und müssen für den Schaden
mit ihrem Privatvermögen gerade stehen. Ein Meilenstein in der Beraterhaftung.
Denn die persönliche Inanspruchnahme gebundener Vermittler ist an und für sich
rechtlich schwierig.
Das ist eine ganz spannende Entwicklung, weil viele
GRE-Anleger das Geld nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der GRE AG abgeschrieben haben. "Zu früh," meint die auf das
Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Nikola
Schwadtke: "Die Erfolge belegen die Erfolgsaussichten der Betroffenen. Sie
können unseres Erachtens in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen ihre
Vermittler geltend machen."
Die haben nämlich nach der Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte in den meisten Fällen die Anleger nicht darauf hingewiesen, dass
atypische Beteiligungen brandgefährliche Investments mit einem erheblichen
Totalverlustrisiko sind, nicht an der Börse gehandelt werden können und der
Verkaufsprospekt für die Kapitalanlage spätestens seit 2005 fehlerhaft ist. BSZ
e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper sagt: "Das hätten die aber tun
müssen. Die Berater sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
verpflichtet, den Verkaufsprospekt zu prüfen und die Anleger gegebenenfalls auf
Widersprüche hinzuweisen. Wenn die das gewissenhaft getan hätten, hätten sie
den Anlegern vor dem Abschluss der Beteiligungsverträge sagen müssen, dass sie
ihr ganzes Geld damit verlieren können."
Und wer das nicht getan hat, haftet. In den beiden Fällen
haben die beiden Landgerichte unabhängig voneinander den Schadensersatzanspruch
damit begründet, dass die Berater sehenden Auges nicht auf die Risiken der
Beteiligung hingewiesen haben.
Das könnte das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels
sein. Denn nach Lage der Dinge werden die GRE-Geschädigten in der Insolvenz
nichts von ihrem Geld wiedersehen und laufen auch noch Gefahr, dass der
Verwalter sie auf Erfüllung der Ratenssparverträge in Anspruch nimmt. In dem
Fall würden die Betroffenen bis zum sprichwörtlichen Sankt Nimmerleinstag auf
Beteiligung zahlen, die vollkommen wertlos sind. "Da gibt es nur
eins," meint Rechtsanwältin Nikola Schwadtke, "die Anleger müssen da
raus. Und das Ziel können sie mit einer Verurteilung des Vermittlers erreichen.
Dann trägt der nämlich die weiteren Risiken der Beteiligung."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte raten allen Betroffenen, die Sache von einem auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Und zwar
schnell. Spätestens im nächsten Jahr dürften Ansprüche eines Teils der
Geschädigten verjähren. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt
werden.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GRE Global Real Estate AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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