Auch der zweite US-Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses Wealthcap (Life USA 2) bereitet Anlegern keine Freude. Der Fonds ist in massiven finanziellen Schwierigkeiten und eine Besserung ist nicht in Sicht.
Life USA 2
Ein enormes Einnahmeproblem hat den Life USA 2
Lebensversicherungsfonds in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen
des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum
31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio.
eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmenüberschuss nur bei 33 % der
eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an
die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz
ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht
erkennbar.
Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sollten sich betroffene Anleger des Life USA 2
Lebensversicherungsfonds nicht mit dieser Situation nicht abfinden. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel
Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern sich von einem auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten zu lassen. Für Anleger
bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw.
das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat,
durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der
Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung
verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Geschädigte
Anleger können dadurch ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.
Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der
Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte
Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln
u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog.
Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Hornung
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Hornung
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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