Der Handel mit britischen Kapitallebensversicherungen sollte den ganz großen Gewinn einfahren. Die Finanz- und Schuldenkrise sorgt allerdings für einen freien Fall der Fondsgesellschaft. Anleger können noch die Reißleine ziehen.
Prorendita 4
Über 5.000 Anleger beteiligten sich in Höhe von insgesamt €
102 Mio. an der Prorendita 4 GmbH & Co. KG, welche wiederum zu 100 % an der
Prorendita Four Limited Partnership, einer Personengesellschaft nach britischem
Recht, beteiligt ist. Das eingeworbene Kommanditkapital sollte nebst einem
Fremdkapital von rd. € 75 Mio. größtenteils dem Aufbau eines Portfolios
britischer Kapitallebensversicherungen dienen.
Funktionsweise
Ziel der Fondsgesellschaft ist, die erworbenen
Lebensversicherungen zu einem günstigen Zeitpunkt wieder gewinnerbringend auf
dem Zweitmarkt zu verkaufen. Sollte der Verkauf nicht möglich sein, so sollen
die Versicherungsprämien weiterhin von der Fondsgesellschaft gezahlt und am
Ende der Laufzeit oder bei Eintritt des Versicherungsfalles (Tod) die
Ablaufleistung, bestehend aus Versicherungssumme, kumulierter Jahresboni und
dem Schlussbonus, vereinnahmt werden. Da die Restlaufzeiten der erworbenen
Policen hauptsächlich zwischen 2009 und 2018 liegen sollen, plante man die
Laufzeit der Fondsgesellschaft bis einschließlich 2021. Ob es angesichts der
andauernden Finanz- und Schuldenkrise soweit kommt, ist allerdings äußerst
fraglich.
Miese in der Krise
Die den Lebensversicherungen jährlich zugewiesenen
Jahresboni sowie der einmalige Schlussbonus hängen von den Aktienengagements
der britischen Versicherer ab und machen regelmäßig einen beträchtlichen Teil
der gesamten Versicherungsleistung einer Police aus. Da aber seit der
Finanzkrise im Jahre 2008 die Aktienmärkte von einem sehr schwankungsanfälligen
Geschäftsklima heimgesucht werden, sind die Ablaufleistungen vieler
Lebensversicherungen stark gesunken. So auch die Nachfrage auf den
Zweitmärkten, was den Handel teilweise unmöglich macht. Verschärfend kommt
hinzu, dass Standard & Poor´s in den vergangenen Jahren eine große Anzahl
von Herabstufungen britischer Lebensversicherungsgesellschaften vorgenommen
hat. Diesen Umständen geschuldet haben Anleger bisweilen noch keine Ausschüttungen
erhalten. Nach Ansicht eines Anlegerschutzvereins soll laut einem Rundschreiben
der Prorendita 4 GmbH & Co. KG vom 12.10.2012 mit einer Rückzahlungsquote
von nur noch 32 % im Jahre 2022 gerechnet werden können. Anleger werden sich
daher wohl mit empfindlichen Verlusten auseinandersetzen müssen.
Rückabwicklung
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte sieht allerdings gute
Chancen für die Anleger, sich von ihrem verlustträchtigen Investment
rückwirkend zu trennen. Eine unterlassene Aufklärung über die Risiken der
Fondsbeteiligung sowie die Kick-Back-Zahlungen zugunsten der Kreditinstitute
löst regelmäßig Schadensersatzansprüche aus, welche die Anleger zur
Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage berechtigen. In Anbetracht der drohenden
Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres 2012 sollten Anleger daher zeitnah
verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü
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