BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichen Klagen gegen Postbank Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf, Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung ein.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für
mehrere Anleger der MS "Santa-B
Schiffe" mbh & Co.KG Schadensersatzklagen gegen die Postbank
Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse
Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf,
Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter
Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist jeweils eine nach Auffassung der
Anleger fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an
der MS "Santa-B Schiffe".
Die Anleger hatten sich im Jahr 2006 jeweils an ihre
Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren Möglichkeit der
Kapitalanlage gebeten. Die Berater der genannten Banken stellten den Anlegern nach
deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor. Auf
Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen.
Vielmehr wurden die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich
positiv bewertet.
Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung,
d.h. so gestellt zu werden, als ob sie
die Beteiligung an der MS "Santa-B Schiffe " nicht gezeichnet
hätten. Die Anleger haben nach unser
Einschätzung gute Erfolgsaussichten", so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte". Denn Anlageberatern kommen
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche
Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den
betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben,
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger
aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach,
machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS „Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. 10. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
Cllb/chlu
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