Mittwoch, Oktober 31, 2012

Magical-Medienfonds: Beruhigungspille oder Falschinformation?


Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG hat den Anlegern der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING 142) mit Schreiben vom 26.10.2012 die negative Fondsentwicklung einmal mehr bestätigt. Bezogen auf die Zeichnungssumme müssen die Geschädigten mit Steuernachzahlungen von rund 60 % rechnen!
 
Hohe Steuernachzahlungen
Die Negativentwicklung des Magical-Medienfonds (HANNOVER LEASING 142) scheint keine Grenzen zu kennen. Zahlreiche Fondsbeteiligte haben von ihren Wohnsitzfinanzämtern bereits geänderte Steuerbescheide erhalten, in denen die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt werden. Unter Berücksichtigung von Zinsen verlangen die Finanzämter Nachzahlungsbeträge in Höhe von rund 60 % der Zeichnungssumme.

Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Gleichwohl versucht die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit Rundschreiben vom 26.10.2012 noch immer die Fondsanleger zu beschwichtigen. Zum wiederholten Mal wird plakativ mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft beim zuständigen Betriebsfinanzamt München Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt habe. Dass dies das Mindeste ist, was die Fondsgesellschaft für die an ihr Beteiligten tun kann, wird dagegen verschwiegen.

Fragwürdige Falschinformation
Besonders dubios sind aber die Empfehlungen der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG. Den Anlegern des Magical-Medienfonds wird empfohlen, keine eigenen Rechtsbehelfe gegen die Steuerbescheide einzulegen. In diesem Zusammenhang wird sogar die Falschinformation verbreitet, dass bereits durch die von der Fondsgesellschaft eingelegten Rechtsbehelfe die Rechtspositionen der Anleger vollumfänglich berücksichtigt wären. Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist vielmehr das Gegenteil richtig: Jeder einzelne Fondsbeteiligte ist aufgefordert, seine Rechtsposition zu wahren und durchzusetzen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vor Gericht erfolgreich
Betroffene Anleger des Magical-Medienfonds können Schadensersatz verlangen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat für Beteiligte am Magical-Medienfonds bereits erfolgreich Schadensansprüche vor Gericht durchgesetzt. So hat z.B. das Oberlandesgericht Celle einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen Magical-Medienfonds Recht gegeben und mit Urteil vom 21.03.2012 Schadensersatz zugesprochen.

Achtung: Verjährung!
Nach Auffassung von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist das letzte Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG extrem trügerisch. Es wiegt die Fondsbeteiligten in falscher Sicherheit, da jeder einzelne Anleger seine Rechtsposition durch Hemmung der Verjährung rechtzeitig absichern muss. Seit dem 01.01.2002 verjähren Ansprüche aufgrund von Fehlberatung auf den Tag genau spätestens nach 10 Jahren. Die Beteiligten am MAGICAL-Medienfonds sollten deshalb in den nächsten Tagen einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer individuellen Schadensersatzansprüche beauftragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage „Magical-Medienfonds“ durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG/ Magical Productions GmbH & Co. KG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                      
                                                                                                                                     
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter A. Berkemeier

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü

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