Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG hat den Anlegern der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING 142) mit Schreiben vom 26.10.2012 die negative Fondsentwicklung einmal mehr bestätigt. Bezogen auf die Zeichnungssumme müssen die Geschädigten mit Steuernachzahlungen von rund 60 % rechnen!
Hohe Steuernachzahlungen
Die Negativentwicklung des Magical-Medienfonds (HANNOVER
LEASING 142) scheint keine Grenzen zu kennen. Zahlreiche Fondsbeteiligte haben
von ihren Wohnsitzfinanzämtern bereits geänderte Steuerbescheide erhalten, in
denen die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt werden. Unter
Berücksichtigung von Zinsen verlangen die Finanzämter Nachzahlungsbeträge in
Höhe von rund 60 % der Zeichnungssumme.
Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Gleichwohl versucht die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
mit Rundschreiben vom 26.10.2012 noch immer die Fondsanleger zu beschwichtigen.
Zum wiederholten Mal wird plakativ mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft beim
zuständigen Betriebsfinanzamt München Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(AdV) gestellt habe. Dass dies das Mindeste ist, was die Fondsgesellschaft für
die an ihr Beteiligten tun kann, wird dagegen verschwiegen.
Fragwürdige Falschinformation
Besonders dubios sind aber die Empfehlungen der HANNOVER
LEASING GmbH & Co. KG. Den Anlegern des Magical-Medienfonds wird empfohlen,
keine eigenen Rechtsbehelfe gegen die Steuerbescheide einzulegen. In diesem
Zusammenhang wird sogar die Falschinformation verbreitet, dass bereits durch
die von der Fondsgesellschaft eingelegten Rechtsbehelfe die Rechtspositionen
der Anleger vollumfänglich berücksichtigt wären. Nach Auffassung von BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr.
Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist vielmehr das
Gegenteil richtig: Jeder einzelne Fondsbeteiligte ist aufgefordert, seine
Rechtsposition zu wahren und durchzusetzen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vor Gericht erfolgreich
Betroffene Anleger des Magical-Medienfonds können
Schadensersatz verlangen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel
Rechtsanwälte hat für Beteiligte am Magical-Medienfonds bereits erfolgreich
Schadensansprüche vor Gericht durchgesetzt. So hat z.B. das Oberlandesgericht
Celle einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen
Magical-Medienfonds Recht gegeben und mit Urteil vom 21.03.2012 Schadensersatz
zugesprochen.
Achtung: Verjährung!
Nach Auffassung von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist das
letzte Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG extrem trügerisch.
Es wiegt die Fondsbeteiligten in falscher Sicherheit, da jeder einzelne Anleger
seine Rechtsposition durch Hemmung der Verjährung rechtzeitig absichern muss.
Seit dem 01.01.2002 verjähren Ansprüche aufgrund von Fehlberatung auf den Tag
genau spätestens nach 10 Jahren. Die Beteiligten am MAGICAL-Medienfonds sollten
deshalb in den nächsten Tagen einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer individuellen Schadensersatzansprüche
beauftragen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage „Magical-Medienfonds“
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die
Interessengemeinschaft " HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG/ Magical
Productions GmbH & Co. KG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter A. Berkemeier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü
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