Nord LB wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadenersatz verurteilt. Oberlandesgericht Celle bestätigt Urteil der Vorinstanz Landgericht Hannover.
Mit Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az.: 3 U 70/12) hat das
Oberlandesgericht (OLG) Celle die Entscheidung der Vorinstanz Landgericht (LG)
Hannover (4. Mai 2012, Az.: 7 O 168/12) bestätigt. Wegen fehlerhafter
Anlageberatung, insbesondere durch das rechtswidrige Verschweigen von
Kick-back-Zahlungen, wurde die Nord LB zu rund 90 000 Euro Schadenersatz
verurteilt. Der Kläger, der von der auf die Interessenvertretung von Investoren
spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Anlage- und Wirtschaftsrecht
in Bremen vertreten wurde, hatte in insgesamt vier Medienfonds des
Beteiligungsanbieters Hannover Leasing investiert.
Bei den vier Beteiligungen handelte es sich um die
Medienfonds "Magical Produktions GmbH & Co. KG", auch "Rush
Hour 2" genannt (Hannover Leasing Nr. 142), die "Montranus
Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG" (Hannover Leasing Nr. 143),
die "Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG"
(Hannover Leasing Nr. 158) sowie um die "Montranus Dritte Beteiligungs
GmbH & Co. Verwaltungs KG" (Hannover Leasing Nr. 166). Der Kläger
beteiligte sich an den genannten Fonds mit einer Einlage von nominal jeweils 25
000 Euro plus Ausgabeaufschlag.
"Sämtliche vier Medienfonds sind für weit mehr als 10
000 Anleger, die gut eine Milliarde Euro eingebracht haben, eine finanzielle
Katastrophe", sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Wegen
erheblicher Probleme bei der Verwertung der finanzierten Filme sowie weiterer
Risiken, vor allem weil die Finanzverwaltung die Rechtmäßigkeit der
steuerlichen Konstruktionen der Hannover Leasing-Medienfonds anzweifelt, drohen
Investoren hohe Vermögenseinbußen bis zum kompletten Verlust ihres
Kapitaleinsatzes.
Die Vorinstanz, das Landgericht Hannover, hatte keine
Zweifel daran, dass der Kläger tatsächlich falsch beraten wurde. Die Nord LB
hatte nämlich "hinter dem Rücken ihres Kunden jeweils einen beachtlichen
Anteil der Bareinlage als so genannte Kick-backs von der Fondsgesellschaft Hannover
Leasing erhalten", erklärt Fachanwalt Gieschen. Der Anleger hätte darüber
informiert werden müssen, wurde er aber nicht. "Und dies ist eindeutig
eine fehlerhafte Anlageberatung, die die Rechtmäßigkeit von
Schadenersatzansprüchen begründet", fügt Jens-Peter Gieschen hinzu.
Grundsätzlich können sich Investoren ohne finanziellen
Schaden aus den Medienfonds der Hannover Leasing nur verabschieden, falls sie
Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die Vermittler der
Fondsbeteiligungen - in der Regel ist das eine Bank oder Sparkasse - oder
fehlerhafter Prospektgestaltung gegen einen der Initiatoren durchsetzen.
"Überdies sollten Anleger unbedingt darauf achten, dass sie nicht in die
Verjährungsfalle tappen", warnt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen.
Hintergrund: Schadenersatzansprüche verjähren taggenau und
kenntnisunabhängig exakt zehn Jahre nach Zeichnung einer Beteiligung. Demnach
können Schadenersatzansprüche nach Ablauf dieser Verjährungsfrist nicht mehr
durchgesetzt werden, selbst wenn sie nachweislich berechtigt sind.
"Geschädigte Investoren sollten somit so schnell wie möglich
Schadenersatzansprüche prüfen und bei Bedarf verjährungshemmende Maßnahmen
einleiten lassen", empfiehlt eindringlich BSZ e.V. Vertrauensanwalt Fachanwalt
Gieschen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Fil-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter
Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Dieser Text
gibt den Beitrag vom 23. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
kwag