Die SAM Management Group AG wird abgewickelt. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Rechtsanwälte Dr. Hunkerle und Petralia als Liquidatoren eingesetzt.
Betroffene sollten ihre Forderungen auf jeden
Fall anmelden. Denn das ist die wichtigste Voraussetzung für die Entschädigung.
Und die Frist zur Forderungsanmeldung wurde verlängert. Anleger können jetzt
bis zum 30.11.2012 tätig werden.
Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke von den
auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwälten sagt: „Die SAM-Kunden haben einen Erfüllungsanspruch. Denn
die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells berührt die Wirksamkeit der Verträge
nicht. Voraussetzung für die Geltendmachung der Vertragsforderungen ist die Fälligstellung.
Deshalb müssen die Kunden erst mal kündigen.“
„Ergänzend dazu können die SAM-Kunden in den
meisten Fällen auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen,“ sagt BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Deshalb sollten Betroffene
sich möglichst kurzfristig an einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalt wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche
prüfen lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „SAM AG/ Bestlife Select AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröppper
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 20. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
bgks
Unser Bericht vom 10.08.2012
Die
deutsche und die schweizerische Finanzmarktaufsicht ermitteln gegen die
schweizerische SAM Management Group AG und die deutsche SAM AG. Sie stehen im
Verdacht, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis
vermittelt und durchgeführt zu haben. Darauf hin hat die eidgenössische
Finanzaufsicht, die Finma, die Unternehmensgelder eingefroren und alle
Verfügungen unter den Vorbehalt der Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten
gestellt.
BSZ
e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das ist ein ernster
Vorwurf. Die Vermittlung und die Durchführung von Bankgeschäften ohne die dafür
notwendige Erlaubnis stellen nach dem deutschen Recht einen Straftatbestand
dar, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG. Wenn sich der Vorwurf erhärten sollte, und danach
sieht es momentan aus, könnten die Anleger sehr viel Geld verlieren."
Die SAM
AG ist auf dem deutschen Markt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft,
die Bestlife Select AG, aufgetreten und hat Anlegern über Vermittler
versprochen, den Rückkaufswert von Lebensversicherungen und anderen Kapital
bildenden Investments für die Vorsorge zu verdoppeln. Das Angebot wurde mit
"Sicherheit, attraktive Verzinsung sowie überschaubare und flexible
Laufzeiten" beworben. Das hat viele überzeugt. Betroffene haben Kapital
bildende Lebensversicherungen, Bausparverträge und andere Sparverträge
gekündigt und mit dem Geld bei der Bestlife Select AG eingestiegen. Die drohen
jetzt alles zu verlieren. Denn daran ist nichts sicher. Die Durchsetzbarkeit
des Zahlungsanspruchs gegen die Bestlife Select AG hängt von der
unternehmerischen Entwicklung ab. Und wenn das nicht genügend Geld hat, gibt es
nichts. Die Betroffen drohen alles zu verlieren.
Rechtsanwalt
Gröpper: "Die Lage ist ernst. Das Geld ist in Gefahr. Aber Betroffene
können eine Menge tun. Der Bundesgerichtshof hat in einer leider wenig
beachteten Grundsatzentscheidung klargestellt, dass das Unternehmen, die
Unternehmensführung und der Vertrieb für die Vermittlung von
erlaubnispflichtigen Bankgeschäften haften, wenn die Gesellschaft nicht über
die für das Geschäft notwendige Erlaubnis verfügt. Und danach sieht es derzeit
aus. Die Geschädigten haben deshalb ganz ausgezeichnete
Erfolgsaussichten."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen