Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an! Insolvenzantrag der DEIKON GmbH: Forderungen können angemeldet werden! Klagen auf Rückabwicklung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen!
Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung
am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Damit
droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls bis
zum Totalverlust reichen könnte.
Inzwischen wurde auch vom zuständigen
Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln. Inzwischen teilte das Amtsgericht
Köln den Anlegern auch mit, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger bis
einschließlich 19.12.2012 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und
Keitel raten geschädigten DEIKON-Anlegern auf jeden Fall zur
Forderungsanmeldung, „da nicht ausgeschlossen ist, dass über das
Insolvenzverfahren noch Gelder zurück geführt werden können.“ Wie hoch die
Insolvenzquote ausfallen wird, hierüber sind noch keine seriösen Schätzungen
möglich.
Auch ein Termin zur Gläubigerversammlung
wurde inzwischen bestimmt, nämlich Mittwoch, der 05.12.2012 im Gebäude des
Amtsgerichts Köln.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten
geschädigten Deikon-Anlegern dazu, ihre Interessen zu bündeln, damit eventuell
im Rahmen eines Gläubigerausschusses die Rechte der Anleger der DEIKON-Anleihen
wirksam vertreten werden können.
Auch Klagen auf Rückabwicklung der
DEIKON-Anleihen durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte laufen bereits:
So hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
bereits im letzten Jahr erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II.
und III. Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer
Ansicht nach das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt
wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren,
aber hätten richtig gestellt werden müssen. Erste Termine zur mündlichen
Verhandlung vor den Landgerichten Düsseldorf und Berlin sind bereits erfolgt,
erste Urteile dürften auch in Kürze zu erwarten sein, der BSZ e.V. wird
hierüber berichten.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen
Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur
geringe Risiken bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen
Anlegern sogar als Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative
Anleger“ überzeugen würde. DEIKON vermietete Immobilien an Discounter wie LIDL
und ALDI, die Immobilien sind auch gut vermietet. Ein Swapgeschäft sowie ein
Kredit brachten das Unternehmen aber ins Wanken, das Unternehmen ist
überschuldet.
Da die Anleihen nur nachrangig abgesichert
sind, müssen die Anleger mit einem Totalverlust der Anlage rechnen. Der BSZ
e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth
hierzu: „Es stellt sich leider heraus, dass die Anlage bei DEIKON gerade nichts
mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun hatte, wie den Anlegern
teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade eine unternehmerische
Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag.“
Betroffene „Deikon-Anleger" können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 20. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
drsp+hk
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