+++ OLG Frankfurt: Klage gegen „Moody´s“ in ganz BRD zulässig. +++ OLG Hamburg: allg. Beratungspflicht bzgl. US-Hypothekenkreditkrise. +++ Wer stopt Asmussen?
Gemäß des von Rechtsanwalt Dr. Can Ansay aus
abgetretenem Recht im eigenen Namen erstrittenen rechtskräftigen Urteils des
OLG Frankfurt vom 12.09.12 kann die
US-Ratingagentur „Moody´s“ an jedem Ort in BRD verklagt werden. Denn der sog.
Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 23 ZPO besteht bereits dadurch, dass die
Marke „Moody´s“ allein durch ihre Bekanntheit in BRD ein vermögenswertes
Markenrecht begründet.
Demnach kann nun fallübergreifend sogar jedes
ausländische Unternehmen in BRD verklagt werden, wenn dessen Marke in deutschen
Fachkreisen bekannt ist. Nur der Kläger muss „seinen Wohnsitz oder seinen
Aufenthalt“ in BRD haben. Dieses Urteil errichtet also ein rechtliches
Schutzschild für alle Deutschen gegen Angriffe von außen, so dass ausländische
Unternehmen wie „Moody´s“ es sich zukünftig gut überlegen müssen, ob sie
Rechtsgüter von Deutschen gefährden. Denn sie müssen nun insb. auch mit
einstweiligen Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte rechnen, wenn z.B.
„Moody´s“ ein BRD-Unternehmen falsch benotet.
Das OLG hat das Verfahren nun an das LG
zurückverwiesen, welches wohl in ca. 9 Monaten die Begründetheit beurteilt.
Falls diese Musterklage begründet ist, könnten nicht nur alle Lehman-Opfer
erfolgreich klagen, sondern wohl auch alle Opfer von zu hoch benoteten
Hypothekenkreditderivaten, wie z.B. Hypo Real Estate.
In einem vergleichbaren Verfahren gegen die
US-Ratingagentur „S&P“ war gemäß wegweisendem Urteil des OLG Frankfurt vom
28.11.11 (Az.: 21 U 23/11) der Gerichtsstand des Vermögens bisher nur in
Frankfurt eröffnet und nur weil „S&P“ vermögenswerte Verträge mit
Frankfurter Unternehmen nachgewiesen wurde.
+++ OLG Hamburg: allg. Beratungspflicht bzgl.
US-Hypothekenkreditkrise.
Gemäß S. 14 des von Rechtsanwalt Dr. Can
Ansay erstrittenen Urteils vom 29.08.12 gegen die Bethmann Bank (Streitwert:
160.000 €) war jeder Lehman-Anleger darüber aufzuklären, dass Lehman laut
Pressebericht stark „im Subprime-Hypothekensektor“ engagiert war und daher
aufgrund der US-Hypothekenkreditkrise mit hohen Verlusten zu rechnen war.
Zudem musste laut Urteil jedenfalls ab
20.02.08 bei allen (Nach-/)Beratungen über die weiteren negativen
Presseberichte aufgeklärt werden, was zuvor bereits der 14. Senat des OLG
Hamburg festgelegt hatte in seinem Urteil gegen die Bethmann Bank vom
16.05.2012 (Az.: 14 U 291/10, Streitwert: 7,4 Mio. €). Da solche Presseberichte
bereits ab Ausbruch der US-Hypothekenkreditkrise Mitte 2007 vorlagen, müsste
das OLG nun konsequenterweise auch ab dem Zeitpunkt Beratungspflichten
erkennen.
Weitere Infos und die rechtliche Bewertung
aktueller Lehman-Urteile finden man in dem 5. Zusatzschriftsatz von Rechtsanwalt
Dr. Can Ansay. Er sendet regelmäßig kostenlos an Lehman-Anleger bzw. deren
Anwälte allgemeine Zusatzschriftsätze, mit denen sie ihre Erfolgschancen vor
Gericht mit wenig Aufwand stark erhöhen können.
+++ Wer stopt Asmussen?
Berichten Sie doch mal mehr über Jörg
Asmussen. Allein schon folgende Infos aus seinem Wikipedia-Eintrag sind
unfassbar:
Demnach ist er trotz seiner Inkompetenz der
mächtigste Lobbyist der Finanzindustrie in BRD und somit die deutsche Hand des
„Monsters des int. Finanzmarkts“ (Bundespräsident a.D. Köhler). Statt Politiker
zu beeinflussen hatte er sich gleich selbst in die entscheidenden Beamtensessel
gesetzt und seither dem deutschen Volk Schäden i.H.v. wohl zig Mrd. € zugefügt.
Er hatte insb. die faulen
US-Hypothekenkreditderivate in BRD eingeführt und somit 2007 die Schleusen für
die Finanzkrise nach BRD geöffnet. Er war auch Hauptschuldiger der Insolvenz der
IKB-Bank 2007. Dann hat er zugunsten spekulativer Banken eine heilsame
Insolvenz Griechenlands verhindert und nun druckt er gegen den Widerstand des
Bundesbankchefs über die EZB neues Geld, um so durch Inflation die Verluste auf
die Gemeinschaft zu verteilen.
Da ein Mann mit diesem Lebenslauf nicht
sofort gestopt, sondern von Merkel sogar noch gefördert wird, dient auch Merkel
offenbar nur der Finanzmafia und muss an ihren Amtseid erinnert werden.
Quelle: Dr. Can Ansay (Rechtsanwalt)
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert- was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Can Ansay
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Can Ansay
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Oktober
2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch
tatsächlichen Beurteilung führen.
drca
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