Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Schiffsbeteiligungs-Fonds LLOYD FONDS LF 48 FLOTTENFONDS IV, MS „MANHATTAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MS “FERNANDO“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, übernommen, die sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sehen. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG auf Schadensersatz vorbereitet. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.
Kaum ein Anleger, der vor dem
Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf
fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in
Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken
und Sparkassen, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-,
Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter
Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche
Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.
Je früher sich Geschädigte entschließen,
etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und
Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf
Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die
Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 19. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
jg
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