Mit Urteil vom 15.05.2012, Az.: 7 O 258/10 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Karlsruhe eine Anlageberaterin verurteilt, einer von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Kläger Schadensersatz in Höhe von € 210.000,00 zu zahlen.
Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil festgestellt,
dass die Anlageberaterin im Rahmen der Anlageberatung die Genussrechte der
Nauerz & Noell AG nicht richtig und nicht vollständig dargestellt hat.
Die Nauerz & Noell AG hat bei mehreren Hundert Anlegern
mehrere Millionen Euro Anlagekapital in Form von Genussrechten eingeworben. Die
Nauerz & Noell AG stellte das Unternehmen häufig auch auf Investmentmessen
als erfolgreiche „Investmentboutique“ dar. Geworben wurde gegenüber den
Anlegern mit einer Grunddividende von 8,25 %.
Der ehemalige Vorstand der Nauerz & Noell AG wurde
zwischenzeitlich mit Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern, Az: 6058 JS
17872/07.Wi 3LS wegen Betrugs in besonders schweren Fall in mittelbarer
Täterschaft in 37 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren
verurteilt.
Das Strafgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die von
den Anlegern als Genussrechtskapital eingenommenen Gelder nicht gemäß den
Aussagen des Emissionsprospektes, sondern „im Wesentlichen zeitnah“ anderweitig
verbraucht [wurden]. So stellte das Strafgericht fest, dass die von den
Anlegern eingeworbenen Gelder im Wesentlichen für die Begleichung bereits
eingegangener Verpflichtungen wie Miete, Personalkosten, Kosten für
Rechtsanwälte, Steuerberater, Bezahlung teurer Firmenwagen und der Finanzierung
des aufwendigen Lebensstil des Angeklagten ermöglichten.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das
Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Urteil
des Landgerichts Karlsruhe vom 15.05.2012 darf Anlegern, die sich an der Nauerz
& Noell AG beteiligt haben, grundsätzlich Hoffnung machen. In den uns
bekannt gewordenen Fällen wurde die Anlage regelmäßig anhand des
Emissionsprospektes mit Stand September 2005 erläutert, welcher unseres
Erachtens erhebliche Mängel aufweist. Dies hätte den Anlageberatern im Rahmen
ihrer Verpflichtung, das Anlageprodukt auf Plausibilität hin zu prüfen,
auffallen müssen. Allein deswegen halten wir grundsätzlich
Schadensersatzansprüche für möglich. Betroffenen Anlegern ist daher in jedem
Fall zu empfehlen, ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt
prüfen zu lassen.“
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nauerz & Noell AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
brü/ms
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