Freitag, Oktober 05, 2012

Bericht von der Gesellschafterversammlung des Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value am 28.9. in Dortmund


Am 28.09.2012 hat in Dortmund die Gesellschafterversammlung des DS Renditefonds 101 Life Value I GmbH & Co. KG stattgefunden. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Jens-Peter Gieschen  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bei dieser Gesellschafterversammlung die Stimmrechte von rund 140 Anlegern und damit über 5,2 Mio. Stimmanteile vertreten.

Insgesamt waren bei der Gesellschafterversammlung 72,45 % der Stimmberechtigten vertreten. Dies entspricht rund 38,7 Mio. Stimmen. Die Gesellschafterversammlung entwickelte sich schon bei dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Geschäftsbesorgerin“ durch Herrn Thiel von der Dr. Peters Gruppe zu einem Frage- und Antwortspiel mit den anwesenden Anlegern. Die Diskussion wurde seitens der rund 80 persönlich anwesenden Anleger sehr engagiert und emotional geführt, die anwesenden Vertreter des Hauses Dr. Peters und des Verwaltungsbeirates gaben sich alle Mühe, die teilweise sehr kritischen Fragen zu beantworten. Dass dies nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller Anwesenden gelungen ist, liegt in der Natur der Sache. Allerdings haben auch einige Rechen- und Schreibfehler, die sich in die Geschäftsberichte eingeschlichen hatten, nicht gerade dazu geführt, dass das Vertrauen der Anleger in die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung gestiegen ist.

Für den genauen Verlauf der Diskussion verweisen wir auf das Protokoll der Geschäftsführung, das den Anlegern in Kürze zugehen wird. Auf Anregung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts wird mit diesem Protokoll auch eine Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds zugesandt, die sich an den verschiedenen Alternativen auf Fondsebene orientiert.

Klarstellend müssen hier zunächst zwei Ebenen unterschieden werden. Zum Einen ist die wirtschaftliche Betrachtung des Fonds als Ganzem vorzunehmen und die Frage zu stellen, wie dieser Fonds wirtschaftlich so aufgestellt werden kann, dass die Verluste der einzelnen Anleger möglichst minimal ausfallen.

Auf der anderen Ebene ist eine Betrachtung für jeden einzelnen Anleger vorzunehmen und jeder Einzelne muss sich die Frage stellen, ob es für ihn sinnvoll ist, in dem Fonds zu verbleiben oder ob hier individuell nach Ausstiegsmöglichkeiten gesucht beziehungsweise Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche identifiziert werden sollen.

A. Betrachtung auf Fondebene

Dass der Fonds sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, dürfte inzwischen als feststehend angesehen werden. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass sich die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer anders entwickelt hat, als noch im Prospekt angenommen. Späterer Zufluss von Zahlungen durch fällig gewordene Lebensversicherungspolicen und die längere Dauer der Verpflichtung zur Zahlung der Prämien für diese Policen haben die Liquiditätsreserven des Fonds aufgefressen, die Reserven reichen jetzt noch bis Ende des Jahres 2012. Danach wäre der Fonds nicht mehr in der Lage, zum Beispiel fällige Lebensversicherungsprämien zu zahlen, was zu einem Verfallen der Ansprüche aus diesen Lebensversicherungspolicen führen würde. Eine Stundung der Prämienzahlungen ist bei diesen Policen – anders als in Deutschland – nicht möglich. Der Fonds braucht also – um es kurz zu sagen – frisches Geld. Hierfür sind im Wesentlichen drei Szenarien denkbar. Egal welches Szenario man dabei wählt, für die Altanleger wird dies mit einem erheblichen Verlust des von ihnen eingebrachten Kapitals verbunden sein. Die Geschäftsführung hat auf der Gesellschafterversammlung zugesagt, eine Gegenüberstellung der möglichen Verluste aus diesen Szenarien anzufertigen und  mit dem Bericht zur Gesellschafterversammlung zuzusenden. Im Moment werden folgende Szenarien diskutiert:

Einzahlung von frischem Kapital durch die Altanleger beziehungsweise einzuwerbende Neuanleger

Dies entspricht dem Kapitalerhöhungsmodell, das auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung im März 2012 beschlossen worden ist. Das hierfür notwendige Kapital konnte bisher allerdings nicht aus dem Kreis der Altanleger aufgebracht werden. Dieses Konzept hat zur Folge, dass Altanleger, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, schon jetzt einen Verlust von etwa 30 % hinnehmen müssen. Altanleger, die an beiden geplanten Kapitalerhöhungen teilnehmen würden, würden sich damit die Chance erhalten, am Ende der geplanten Laufzeit des Fonds 100 % des eingezahlten Kapitals zurückzuerhalten, allerdings würde dieses Kapital langfristig gebunden, keine Verzinsung erreichen und auch nach wie vor davon abhängig sein, dass die jetzt getroffenen Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Fonds eintreffen.

Verkauf von Lebensversicherungspolicen

Die zweite diskutierte Alternative sieht den Verkauf von Lebensversicherungspolicen aus dem gehaltenen Portfolio an Dritte vor. Hierbei kann ein Verkauf zum Beispiel an Interessenten in den USA, aber auch an eine Gruppe von Altanlegern beziehungsweise eine andere Fondsgesellschaft erfolgen. Auf der Gesellschafterversammlung ist die Geschäftsführung mit einem fast einstimmigen Ergebnis dazu bevollmächtigt worden, zur Liquiditätssicherung Lebensversicherungen aus dem Portfolio im Gesamtwert von bis zu € 30 Mio. zu veräußern. Um die aktuellen Veräußerungswerte zu ermitteln, wurden in den USA zwei unabhängige Gutachter damit beauftragt, eine Neubewertung der einzelnen Policen vorzunehmen. Auch, wenn die Werte für die einzelnen Policen teilweise deutlich voneinander abweichen, so ergab sich über die Gesamtzahl der jetzt bewerteten Policen doch ein gleichbleibender prozentualer Verkaufspreis von rund 25 % des Nominalwertes der Versicherungspolicen. Ein Verkauf der Policen zu diesen geringen Preisen würde zwar die Liquidität des Fonds sichern, gleichzeitig aber auch einen uneinholbaren Verlust für die Anleger des Fonds bedeuten, der noch über dem Verlust aus dem Szenario zu 1 liegen dürfte. Dies Szenario hätte aber den Vorteil, dass kein Altanleger mit frischem Kapital erneut ins Risiko gehen muss und die Verluste zumindest auf das bisher eingesetzte Kapital begrenzt sind.

Aufnahme weiterer Darlehen

Die dritte Alternative wäre die Zurverfügungstellung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung durch eine Bank, die Dr. Peters Gruppe oder fremde Dritte. Hier ist bisher aber niemand in Sicht, der ein solches Darlehen zur Verfügung stellen würde.

Wenn man – auf Fondsebene – die alternativen Möglichkeiten miteinander vergleicht, so ist sicherlich wirtschaftlich betrachtet der Zurverfügungstellung von frischem Kapital durch die Altanleger der Vorzug vor dem Verkauf der Lebensversicherungspolicen durch die Geschäftsführung der Vorzug zu geben. Dies setzt allerdings voraus, dass Altanleger frisches Kapital in die Hand nehmen und dem Fonds zur Verfügung stellen. Wobei man sich als Anleger hier im Klaren sein muss, dass es auch für dieses neue Kapital das Risiko eines Totalverlustes gibt. Wirtschaftlich betrachtet, macht die Einzahlung von frischem Kapital aber mehr Sinn, als Lebensversicherungspolicen in einer Krisensituation zu verkaufen.

Die Entscheidung dieser Frage bringt uns aber zu der zweiten Betrachtungsebene, nämlich

Betrachtung auf Ebene des einzelnen Anlegers.

Anleger, die nicht bereit sind, die Verluste, die die Fondsgesellschaft zwangsläufig erwirtschaften wird, hinzunehmen, sollten für sich Möglichkeiten der individuellen Schadensbegrenzung prüfen. Hierbei macht es aus unserer Sicht wenig Sinn, direkt gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, da man nicht die Kuh schlachten sollte, die man melken möchte. Allerdings weist nach unserer Prüfung die Konstruktion des Fonds auch einige handwerkliche Fehler auf, die zumindest zu einer Erhöhung des Verlustrisikos geführt haben. Des Weiteren ist dieser Fonds im Wesentlichen durch Sparkassen vertrieben worden und, wie wir inzwischen aus zahlreichen Gesprächen mit Anlegern wissen, ist die Beratungsleistung dieser Banken als grottenschlecht zu bezeichnen.

Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken

In keinem uns bekannt gewordenen Fall hat hier tatsächliche eine Beratung stattgefunden, die diese Beschreibung auch verdient. So fand fast keine vernünftige Risikoaufklärung statt, stattdessen wurde der Fonds als renditestarke Investitionsmöglichkeit mit fast absoluter Sicherheit dargestellt. In keinem der uns vorliegenden Fälle haben die Banken darüber hinaus auf die hohen Provisionen hingewiesen, die sie für den Vertrieb dieses Fonds erhalten haben. Vor dem Hintergrund der so genannten „Kick-Back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht schon das Verschweigen dieses Interessenkonfliktes, um dem einzelnen Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank zuzusprechen. Wir haben für einige Ihrer Mitgesellschafter solche Schadensersatzansprüche bereits außergerichtlich im Wege von Vergleichen mit Sparkassen durchgesetzt. Für andere Anleger sind Schadensersatzklagen eingereicht worden.

Schadensersatzansprüche wegen vorhandener Prospektfehler

Für alle Anleger, die nicht über eine Bank gezeichnet haben, ergeben sich Schadensersatzansprüche zum Beispiel aus den nach unserer Prüfung vorhandenen Prospektfehlern.

Umfang des Schadensersatzanspruches

Eine erfolgreiche Klage führt zu einer kurzfristigen vollständigen Rückzahlung des von Ihnen eingezahlten Kapitals zuzüglich Agio sowie im Regelfall zum Ersatz eines entgangenen Gewinns. Die Erfolgsaussichten einer solchen Auseinandersetzung sind allerdings individuell zu betrachten.

Fazit

Anleger des DS Renditefonds Nr. 101 Life Value müssen sich auf einen Verlust von mindestens 25 % des eingezahlten Kapitals einstellen. Für Anleger, die ein gerichtliches Risiko scheuen, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, sich an der beabsichtigten Kapitalerhöhung zu beteiligen, dieser ist in jedem Fall der Vorzug vor einem Verkauf von Lebensversicherungspolicen zu geben. Die Kapitalerhöhung kann aber auch für diejenigen Anleger interessant sein, die gleichzeitig individuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Die Einzahlung des frischen Kapitals lässt sich als weitere Schadensersatzposition in dem Gerichtsverfahren durchsetzen und durch die Einzahlung erhält man sich die Möglichkeit, im Fall eines Unterliegens vor Gericht dennoch an dem Fortbestand des Fonds zu partizipieren.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Dr. Peters DS-Fonds Nr. 101 Life Value I" beizutreten.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.  

Donnerstag, Oktober 04, 2012

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Wenig erfreuliche Nachrichten für die Anleger von der Gesellschafterversammlung.


Am 29.09.2012 fand die Gesellschafterversammlung des Fonds in Berlin statt. Bei diesem Termin war Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für diverse Anleger anwesend.

Unerfreulich war, dass nicht genügend Stimmen für eine Beschlussfähigkeit vertreten waren, weshalb lediglich der Beirat und die Geschäftsbesorgerin einen Bericht über die aktuelle Lage abgaben.

Das Schicksal des Fonds wird seit geraumer Zeit von Schwierigkeiten mit dem aus der Bayern LB, der Deka, der Helaba, der LBBW und der ING Bank bestehenden Bankenkonsortium geprägt, das dem Fonds ein Darlehen zum Erwerb der Beteiligung am Fondsobjekt gewährt hat, des vom Stararchitekten Sir Norman Foster entworfenen Gebäudes mit dem Spitznamen THE GHERKIN. In dem Darlehenvertrag wurde eine loan-to-value Klausel vereinbart, nach der das offene Darlehen 67 % des Verkehrswerts nicht überschreiten darf. Diese Grenze wird nun seit geraumer Zeit nicht eingehalten, da die Finanzierung in Schweizer Franken läuft und sich das Währungskursverhältnis GBP / CHF sehr ungünstig entwickelt hat, was einherging mit fallenden Immobilienwerten in London.

Dr. Harald Braun von der Geschäftsbesorgerin des Fonds berichtete, dass die Banken aufgrund dessen ein (theoretisch) höheres Risiko tragen, was dazu führe, dass die Banken das Darlehen mit mehr Eigenkapital unterlegen müssten. Die Verhandlungen mit den Banken  kämen nicht voran, da diese auch untereinander unterschiedliche Vorstellungen hätten, wie es mit der Fondsfinanzierung weitergehe. Für die Anleger ist es äußerst unbefriedigend, dass bis heute keine Einigung mit den Banken erzielt werden konnte.

Der Bericht der Geschäftsbesorgerin hat auch offengelegt, dass  Fonds und Banken sich offensichtlich nicht im Darlehensvertrag geeinigt hatten, wie konkret der Wert der Immobilie errechnet werden soll, da IVG und Bankenkonsortium sich nicht einig sind, welcher Wert für das Gebäude anzusetzen ist. Einigkeit besteht allerdings insoweit, dass das vertraglich vorgesehene Loan-to-value Verhältnis jedenfalls erheblich überschritten wird.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Bombosch erinnert daran, dass theoretisch das Darlehen gekündigt und fällig gestellt werden könnte, wenn kein Einvernehmen mit den Banken erzielt wird. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Bombosch dürfte dies für die Anleger einen Totalverlust bedeuten.

Dies wäre umso ärgerlicher, da der Fonds mit dem eigentlichen Kapitaldienst keine Schwierigkeiten hat, da der Hauptmieter Swiss RE genau soviel der Miete in CHF zahlt, wie hierfür ursprünglich erforderlich war. Ebenso wenig gibt es Leerstände im Gebäude.

Die Geschäftsleitung betonte, dass man gute Mieten am Markt erziele. In diesem Kontext muss man jedoch sehen, dass man bei Auflegung des Fonds mit weit höheren Mieten gerechnet hat, was diese Aussage der Geschäftsführung doch relativiert, so Rechtsanwalt Bombosch hierzu.

Weiterhin dürfte es in der Zukunft schwer werden, höhere Mietpreise zu verlangen. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der näheren Umgebung der GHERKIN neue Bürohochhäuser fertig gestellt werden, die das Angebot an Spitzenbüroflächen in London erheblich vergrößern werden. Insgesamt werden die neuen Gebäude sechsmal die Fläche von THE Gherkin aufweisen, was die Dimension des Problems verdeutlicht. Hinzu kommt, dass sich der Londoner Büromarkt im dritten Quartal in Folge in einer Rezession befände.

Als Fazit ist somit festzuhalten, dass derzeit das weitere Schicksal des Fonds ungewiss ist. Rechtsanwalt Bombosch weist in diesem Kontext  darauf hin, dass bereits Entscheidungen der Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt und Oldenburg vorliegen, die Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von IVG Euroselect 14 Beteiligungen zugesprochen haben. Auf Grund dieser von Herrn Rechtsanwalt Bombosch erstrittenen Urteile werden die dortigen Kläger so gestellt, als hätten sie die Beteiligung niemals gezeichnet.

Eine Befassung mit der weiteren Entwicklung erübrigt sich für diese Anleger. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch weiter.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " IVG Euroselect "  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
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Salamon Schiffsfonds und die ausbleibenden Ausschüttungen in der Schifffahrtskrise


Salamon Schiffsfonds und die ausbleibenden Ausschüttungen seit 2011 sind ein Thema für die ca. 10.000 Anleger in den verschiedenen Schiffsfonds der Salamon AG.

Seit Beginn der Schifffahrtskrise in 2008 müssen Kapitalanleger in Schiffsfonds ausfallende Ausschüttungen hinnehmen. Im Jahr 2012 ist auch eine Reihe von Schiffsfonds der Salamon AG hiervon betroffen. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen bei den Schiffsfonds wegen der niedrigen Charterraten und dem Überangebot an Schiffen kam es zu Einnahmeausfällen. Bei den Salomon Schiffsfonds mussten daher die Ausschüttungen gestrichen werden.

Die Salomon AG hat seit 2002 im maritimen Sektor den Investitionsschwerpunkt. Aufgrund der seit 2008 andauernden Krise in der Schifffahrt wurden seitdem von der Salamon AG keine Schifffonds mehr platziert. Die Investitionsentwicklung ging von 61 Mio. Euro in 2002 auf zuletzt 818 Mio. Euro in 2011.

Mit 10 Tankern, 5 Massengutfrachtern und 3 Containerschiffen ist die Salamon AG in allen wichtigen Marktsegmenten der Welthandelsflotte vertreten. Der Flottenschwerpunkt liegt laut Unternehmensdarstellung in der Massengutschifffahrt, wobei die nasse Massengutschifffahrt (Tanker) mit rund 1,2 Mio. dwt Tragfähigkeit den Schwerkunkt bildet. Mit 500.000 dwt bildet die trockene Massengutschiffahrt das zweite wichtige Standbein der Flotte.

Die Auszahlungsentwicklung an die Anleger entwickelte sich stark rückläufig. Die Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgten bei den Salamon Schiffsfonds unterjährig für das aktuelle Geschäftsjahr. Insgesamt wurden bereits rund 82,5 Mio. Euro an die Gesellschafter ausgezahlt. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise ab 2008 und deren Auswirkung auf das Ratenniveau der Schiffe reduzierte sich die Auszahlung in den letzten drei Jahren deutlich. Von zuvor über 6,5 % bis 8,0 % fiel sie auf zuletzt 1,4 % in 2011 als durchschnittlicher Auszahlungswert. Einige Schiffsfonds erbrachten kein Auszahlungen.

In früheren Jahren erreichten die Schiffsfonds noch deutlich die vorgegebenen Werte bei der Ausschüttung. Die rund 10.000 Anleger der Fonds haben somit die deutlich zurück gegangenen Ausschüttungen zu verkraften und sind sicherlich besorgt mit der weiteren Entwicklung. Folgende Schiffsfonds wurden von der Salamon AG aufgelegt:

- Salamon 1 Oliver Jacob

- Salamon 2 Iblea

- Salamon 3 Meridian Lion

- Salamon 4 Voyager

- Salamon 5 Astra

- Salamon 6 Fedor

- Salamon 7 Hellesont Tatina

- Salamon 8 Brunhilde Salamon

- Salamon 9 Cap Mondego

- Salamon 10 Cap Mollini

- Salamon 11 SAG Westfalen

- Salamon 12 Best Ship Select I

- Salamon 13 SAG Bulk Australia

- Salamon 14 SAG Bulk Canada

- Salamon 15 SAG Bulk China

- Salamon 16 SAG Bulk India

- Salamon 17 Cape Taft

- Salamon 19 Cape Tampa

Für die Anleger in die Schiffsfonds stellt sich die Frage, wie es in den nächsten Jahren weitergehen wird, weil Experten noch ca. 18 Monate als einen realistischen Zeitraum ansehen, der für Schiffe aller Art schwierig wird.

Besonders viele Anleger bei Schiffsfonds sind über 50 Jahre, die die Schiffsfonds als sichere Anlage für die sichere Altersversorgung gesehen haben. Die Risikoaufklärung im Beratungsgespräch stellte jedoch die Risiken nicht umfassend hinsichtlich des Totalverlustrisiko und der schwierigen Zweitmarkts dar. Schiffsfondsanleger sollten sich daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen. Es gibt eineige Fachanwälte, die sich auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds spezialisiert haben.

Quelle: Salamon AG im Internet, und BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Montag, Oktober 01, 2012

Schiffsfonds BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I


Eckdaten des Fonds: Es handelt sich bei diesem Fonds um einen Flottenfonds bestehend aus vier Produkten und Chemikalientanker.


Fondsparte:
Schiffe
Untersparte:
Schiffspool

Emissionsjahr:

2006

Platzierungsjahr:

2007

Mindestbeteiligung:

10.000 €

Agio:

4,00%

Fondsstatus:

Realisierung

Liquidation erwartet:

2023

Fondswährung:

EUR

Leistungsbilanz von:

2008


Soll
Ist

Fondsvolumen in Fondswährung

  92.910.000


94.069.000

Eigenkapitalvolumen in Fondswährung

38.500.000

37.600.000

Informationen zum Ausschüttungskonto:  in % EK 16,00 % SOLL,  8,00 % IST,

                                                                                                                                                             Differenz  -8,00 %.

Die vier Produkten/Chemikalientanker verfügen über Ladekapazitäten von jeweils 12.800 tdw. Die MT Franz Schulte befindet sich bis zum 09/2008 in einem Festchartervertrag mit einer Tagescharterraten von 13.571 USD/Tag. Das zweite Schiff namens MT Paul Schulte ist bis zum April 2011 mit 12.502 USD/Tag fest an die Herning Shipping A/S fest verchartert. Der dritte Produkten/Chemikalientanker, die MS Peter Schulte, war bis Juni 2011 zu 12.502 USD/Tag fest verchartert. Die MS Ruth Schulte hatte bis Januar 2009 einen Festchartervertrag zu 12.502 USD/Tag.

Aktuell werden zwei Produktentanker im Spot Markt eingesetzt und die anderen beiden fahren in einem Einnahmepool.
Die Einnahmen fallen in USD an, die Ausschüttungen werden jedoch in € geleistet. Somit besteht im Hinblick auf die Höhe der dann gezahlten Ausschüttungen ein Wechselkursrisiko.

In der Prognoserechnung wurde durchgehend mit 1,26 USD/€ kalkuliert. Die tatsächlichen Wechselkurs der Jahre 200 bis 2012 schwankten allerdings zwischen 1,2556USD/€ und 1,4708 USD/€ im Durchschnitt.

Bisher hat der Fonds folgende Auszahlungen an die Anleger geleistet: 2007: 3.008.000 €. Für die darauffolgenden Geschäftsjahre sind keine konkreten Zahlen verfügbar, da die BS Invest seit 2007 keine Leistungsbilanz mehr veröffentlicht hat.

Hauptgründe, warum der Fonds in wirtschaftliche Schieflage geraten ist, ist die Finanzkrise 2009, der USD/YEN Kurs, da 30 % des Schiffshypothekendarlehens in YEN finanziert ist, sowie der Auslauf der Festcharterverträge seit Juni 2011.

Im Geschäftsjahr 2011 ist bereits eine Nachschusszahlung beschlossen worden um die drohende Insolvenz der Einschiffahrtsgesellschaften ab zuwenden. Aufgrund der nicht eingetretenen Markterholung wurde die zusätzliche Liquidität bis zum August 2012 schon wieder vollständig aufgezehrt und die Einschiffsgesellschaften sind erneut akut von der Insolvenz bedroht.

Die aktuellen Tagescharterraten am Spotmarkt bei dieser Größenklasse lagen in den letzten zwölf Monaten im Schnitt bei 6.900 USD/Tag. Für das Jahr 2011 bedeutet dies, dass der Fonds hierdurch Mindereinnahmen von ca. 3.3 Mio € hinzunehmen hat. Hinzu kommen Sondertilgungen, hervorgerufen durch die JPY Finanzierung von fast 5,5 Mio USD. Daher reichen die Einnahmen bei weitem nicht aus, um die laufenden Kosten und den Kapitaldienst zu decken sowie Ausschüttungen an die Anleger auszuzahlen.

Die Liquiditätssituation des Fonds wurde weiter durch einen Vorfall auf der MS Peter Schulte belastet. Die MS Peter Schulte wurde im Hafenbecken von Salvador (Paraguay) von einem anderen Schiff touchiert. Die daraus entstandenen Kosten von 210 TEU mussten zusätzlich von der Gesellschaft vorfinanziert werden, weil nicht bekannt ist, wann die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen wird.

Stellt die kreditgewährende Bank, die Royal Bank of Scotland keine zusätzlichen Darlehen zur Verfügung, werden in Kürze alle vier Gesellschaften Insolvenz anmelden.

Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren, welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung - durchzusetzen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds I" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, September 27, 2012

5000 Anleger misstrauen Sanierungskonzept für die Schiffsfonds von Claus-Peter Offen - MS "Santa-B-Schiffe"


Wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens mitteilt droht die geplante Rettungsaktion für einige Schiffe der Reederei Claus-Peter Offen zu scheitern. Der Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe", steht mit seinen 14 Schiffen angeblich kurz vor der Insolvenz. Nur 970 von über 6000 Anlegern sind bereit, Kapital für die Rettung nachzuschießen.

Die geplante Rettungsaktion für einige Schiffe der Reederei Claus-Peter Offen droht zu scheitern. Der Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe", - mit 14 Frachter in der Finanzierung -, steht kurz vor der Insolvenz. Nur 900 Anleger sind bereit, Kapital für die Rettung nachzuschießen.

Der Schiffsfonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe wurde im Jahr 2006 vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegt. Die Schiffe,

MS San Allessandro,

MS San Alfonso,

MS San Alfredo,

MS San Albano,

MS San Alberto,

MS San Alvaro,

MS San Amerigo,

MS San Andres,

MS San Antonio,

MS Santa Balbina,

MS Santa Belina,

MS Santa Bettina,

MS Santa Bianca

und MS Santa Brunella

fahren für den Schiffsfonds. Bereits im Frühjahr 2012 wurde ein erster Rettungsversuche für den MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe eingeleitet.

Laut aktuellem Sanierungskonzept werden 23,7 Millionen Euro benötigt. Claus-Peter Offen  stellt einen Betrag von 2,4 Millionen Euro bereit. Die Gesellschafter sind von der Kommanditgesellschaft dazu aufgefordert worden, ihre bisher erhaltenen Ausschüttungen aus dem Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe" an die Gesellschaft freiwillig zurückzuzahlen. Es fehlen  21,3 Millionen Euro an frischem Kapital. Für das frische Kapital  wird den Anlegern eine Verzinsung zu  durchschnittlich 11,3 Prozent versprochen. Das Risiko des Verlustes scheint also hoch zu sein! Weigern sie sich, ihre bisherigen Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen, könnten sie bei einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter dazu gezwungen werden.

Doch die Mehrheit der Anleger ist nicht bereit, den angeschlagenen Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe" weiter mit ihrem Kapital aus der Notlage zu helfen. Von den mehr als 6000 Anlegern haben sich laut Kommanditgesellschaft erst 970 bereit erklärt, Neukapital zu zeichnen. So sind 1,8 Millionen Euro anstatt 21,3 Millionen Euro zusammengekommen. Claus-Peter Offen, der die Anleger bereits Anfang September bei einer Informationsveranstaltung im CCH in Hamburg um ihre Mithilfe zur Rettung des Fonds gebeten hatte, will nun in einer Online-Konferenz noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Sanierung hinweisen. Werde das Konzept nicht umgesetzt, sehe er sich zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit gezwungen, Schiffe zu niedrigen Marktpreisen zu verkaufen. Durch die neuen Zahlungen ergeben sich intern erhebliche Probleme bei der Unterscheidung zwischen "altem" und "neuem" Kapital.

Die vom Konzept nicht überzeugen Anleger sollten sich beraten lassen, was zu tun ist. Dazu sollten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufsuchen, der die verschiedenen Konzepte abklopft und die für den Anleger maßgeschneiderte Lösung findet. Beachtenswert ist bei dem Vorgang, dass sich nun ehrenwerte Anleger dem Insolvenzstrudel gegenüber sehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS "Santa-B-Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Mittwoch, September 26, 2012

Neuer Erfolg für geschädigte Anleger der Equitable Settlement AG


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG. 
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits in der Vergangenheit zahlreiche positive Urteile für Anleger der Equitable Settlement AG gegen ein ehemaliges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG erstritten. Die Gerichte hatten das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied jeweils dazu verurteilt, den Klägern den Anlagebetrag Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien zu zahlen. Darüber hinaus wurden den Anlegern vom Gericht noch Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage zugesprochen.

Nun hat das Landgericht Düsseldorf neben dem ehemaligen geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG auch den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG vollumfänglich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Präsident des Verwaltungsrates bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Pflichten hätte erkennen können und müssen, dass bei der Equitable Settlement AG keine ausreichenden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der interessierten Anleger getroffen worden waren oder sogar Anweisungen zu deren Falschinformation gegeben worden waren.

„Die nun vorliegenden Urteile machen große Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt“, berichtet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.

Betroffene Anleger können sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equitable Settlement AG"  anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbsl

CFB Fonds Nr. 130 - Landgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank zum Schadensersatz.



Das Landgericht Frankfurt hat in zwei Fällen die Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt. Zwei Privatanleger erhalten ihre Einlage von jeweils Euro 26.842,83 zurück und werden von ihrer Haftung als Kommanditisten des Fonds freigestellt. 
Der Fonds:
Alles fing sehr vielversprechend an, als 1999 die Commerzbank ihren Kunden die Beteiligung am CFB Fonds Nr. 130 vorstellte. Als finanzstarken Mieter präsentierte die Commerzbank die Deutsche Börse, welche die speziell nach ihren Wünschen errichtete Fondsimmobilie mit knapp 50 Tausend Quadratmetern Bürofläche angemietet hatte. Hierdurch sollten langfristig Mieteinnahmen erzielt werden, weshalb die Beteiligung nach den Angaben des Verkaufsprospekts und des Werbeflyers auch ausdrücklich als Baustein für die private Altersvorsorge angepriesen wurde. Das überzeugte auch die Kläger, weshalb sie der Empfehlung ihres Commerzbank-Beraters folgten und sich mit jeweils DM 52.500,00 an dem geschlossenen Immobilienfonds beteiligten.

Die Krise:
Die Ernüchterung war groß, als sich den rund 2500 Anlegern 2008 offenbarte, dass der Mietvertrag mit der Deutschen Börse lediglich für 10 Jahre abgeschlossen wurde. Nachdem die Deutsche Börse das Mietverhältnis nur um ein Jahr verlängert hatte, zog sie am 30.06.2011 aus der Immobilie aus.

Die Bemühungen des Fondsmanagements einen Nachmieter zu finden, blieben aufgrund der Größe des Objekts erfolglos. Auch der Verkauf der Immobilie hätte im unvermieteten Zustand mangels Nachfrage zumindest nicht annähernd zu kostendeckenden Konditionen vollzogen werden können. Die Anleger des Fonds wurden deshalb von der Geschäftsführung konkret damit konfrontiert, dass nicht nur ihr eingesetztes Kapital vollständig verloren ist, sondern dass sie darüber hinaus als Kommanditisten die an sie ausbezahlten Ausschüttungen vollständig zurückzahlen müssen.

Zumindest die Haftung der Anleger in Höhe ihrer Ausschüttungen könnte jetzt durch den Verkauf der Immobilie an eine Tochtergesellschaft der Commerzbank abgewendet werden. Die Anleger haben diesem Vorhaben auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung im Juli 2012 zur Abwendung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestimmt.

Der Ausweg:
Auch wenn die jüngsten Entwicklungen positiv sind, werden die Anleger des CFB Fonds Nr. 130 ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE hat deshalb frühzeitig noch vor Ende des letzten Jahres Klagen gegen die Commerzbank erhoben, um die zum 31.12.2011 eintretende Verjährung zu hemmen. Ersten Klagen hat jetzt mit Urteilen vom 24.08.2012 (Az.: 2-10 O 591/11 und 2-10 O 540/11 - nicht rechtskräftig) das Landgericht Frankfurt stattgegeben. Nach den Entscheidungen erhalten die Anleger der Fonds ihre Einlage zurück und werden zudem von einer etwaigen direkten Haftung als Kommanditist freigestellt.

Die Klagen waren begründet, weil die Commerzbank ihre Kunden nicht über ihre Vergütung für die Vermittlung der Beteiligung aufgeklärt hat. "Ob darüber hinaus die Schadensersatzansprüche der Anleger auch auf Prospektfehler gestützt werden können", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Johst, "musste das Gericht nicht entscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber davon auszugehen, dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, dessen Investitionsvolumen zu 44 % fremdfinanziert ist, nicht als Investment für die Altersvorsorge geeignet ist. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Klagen auch aus diesem Grund Erfolg haben."

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaften "CFB-Fonds 130" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbfj

Dienstag, September 25, 2012

Aufklärungspflicht bei Risiken aus Unternehmensverträgen/ Wohnungsbau Leipzig West AG


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.09.2012 unter dem Aktenzeichen XI ZR 344/11 seine Rechtsprechung zur Prospekthaftung erweitert und sieht eine solche bereits darin begründend, wenn in einem Emissionsprospekt Risiken aus Unternehmensverträgen bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren nicht ordnungsgemäß mitgeteilt bzw. dargestellt werden.

Der aktuelle Fall betraf die Wohnungsbau Leipzig West AG (WLW). Die WLW gab von 1999 bis 2006 Inhaberschuldverschreibungen im Wert von insgesamt € 565 Millionen heraus. Der dazugehörige Emissionsprospekt beinhaltete eine kritische Klausel. Konkret ging es um die Formulierung „ausgewogene Konditionen“. Der BGH sah in dieser Formulierung eine nicht hinreichende Risikoaufklärung, da sich im Verfahren herausstellte, dass die gesamte Kapitalanlage gerade nicht ausgewogen sei und dem Grunde nach für konservative Anleger somit auch nicht geeignet sei.

Der BGH hat einmal mehr seinen Adressatenkreis im Hinblick auf eine Haftung aus Emissionsprospekten auf den hier betroffenen Mehrheitsaktionär erweitert. Bereits vorkurzem hatte der BGH entschieden, dass auch Gründungsgesellschafter im Rahmen einer Beratung sich die Beratungsfehler von Vermittlungsorganisationen, Vermittlern und Untervermittlern zurechnen lassen müssen.

Gibt eine Gesellschaft einen Verkaufsprospekt heraus in dem z. B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge erwähnt werden, so muss die Darstellung vollständig sein. Bereits seit längerem hatte der BGH entschieden, dass ein Anleger über wesentliche und für die Zeichnung entscheidende Punkte aufzuklären ist.

Der BGH sieht nunmehr eine umfassende Aufklärungspflicht bzw. Darstellungspflicht, wenn Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge in einem Emissionsprospekt erläutert und erwähnt werden. Gemäß BGH war der Prospekt unvollständig, da wesentliche Angaben zur Beurteilung der Inhaberschuldverschreibungen fehlten. Insbesondere bei der Wohnungsbau Leipzig West AG hatten sich zahlreiche Kleinanleger beteiligt. Der BGH sah sich im Rahmen seiner Entscheidung veranlasst, hier von einem objektiven Anleger auszugehen, was dazu führte, dass Kenntnisse über Einzelheiten von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen einem Anleger nicht unterstellt werden können. Hieraus leitet der BGH eine Aufklärungspflicht her, wonach der Mehrheitsaktionär berechtigt war, der WLW nachteilige Weisungen zu erteilen und Liquidität abzuziehen. Hierin lag eine erhebliche Pflichtverletzung auf die sowohl im Prospekt als auch in den Beratungsgesprächen hätte hingewiesen werden müssen. Aufgrund dieser nachteiligen Weisungen wurde die Bonität der WLW auch zu Lasten der Anleger verschoben.

Folge dieser Entscheidung ist, dass Wertpapieremittenten die Pflicht trifft, Anleger umfassend über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Risiken zu informieren. Dies gilt nunmehr auch für außerbörslich gehandelte Wertpapiere auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“.

Der BGH hat es hierbei nicht genügen lassen, nur auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen. Vielmehr sah der BGH eine Pflicht darin, nicht nur das Insolvenzrisiko des Emittenten zu erläutern, sondern auch das der dahinter stehenden Konzerngesellschaft, da diese im Falle von Liquiditätsengpässen zwar Gelder aus der Gesellschaft abziehen könnte, im Falle einer Insolvenz der Gesellschafter aber nicht zurückerstatten würde.

Der BGH hob einmal mehr hervor, dass sich die konkrete Aufklärungspflicht am sogenannten durchschnittlichen Anleger zu orientierten hat. Maßgebend bleibt daher, welche Vorkenntnis ein Anleger vor Zeichnung einer derartigen Kapitalanlage hat.

Anleger, welche sich an sogenannte Inhaberschuldverschreibungen oder außerbörslich gehandelten Wertpapiermodellen beteiligt haben, sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob möglicherweise Rückabwicklungsansprüche bzw. Schadenersatzansprüche aus einer soeben beschriebenen Pflichtverletzung seitens der Emittenten gegeben ist. Ist eine Kapitalanlage, sowie die der Wohnungsbau Leipzig West AG gescheitert, verbleibt für die Anleger oft nur der Weg, gegen die noch in Anspruch zunehmenden Mehrheitsgesellschafter, Gründungsgesellschafter und sonstigen Verantwortlichen einer Gesellschaft vorzugehen. Diese haften zum größten Teil persönlich für die Pflichtverletzungen, sowohl im Rahmen der Beratung als auch im Rahmen der Emissionsprospekte. In jedem Fall ist bei sämtlichen getätigten Kapitalanlagen die Verjährung zu berücksichtigen.

Es bestehen daher gute Gründe der Interessengemeinschaft des BSZ „Wohnungsbau Leipzig West AG / Inhaberschuldverschreibungen/Prospekthaftung“ beizutreten.


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Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.09.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw

Montag, September 24, 2012

Bundesgerichtshof entscheidet über die Haftung des "Hintermannes" der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG


Am 18.09.2012 erging ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs zum Komplex Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG. Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG hatte bis zum Jahr 2006 Inhaberschuldverschreibungen emittiert, die sich zu einem Schneeballsystem entwickelten. Im Jahr 2006 musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren dauert an.

Der Hintermann J. S. wurde in zahlreichen Prozessen von Anlegern auf Schadensersatz verklagt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE vertritt viele Geschädigte vor den Landgerichten Leipzig und Frankfurt. In diesen Klagen wurden auch Schadensersatzansprüche gegen den Hintermann sowie weitere Prospektverantwortliche geltend gemacht.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nunmehr am 18.09.2012 ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.06.2011, welches - im Gegensatz zum Landgericht Frankfurt - Herrn J. S. zum Ersatz des von ihm verursachten Schadens verurteilt hat. Der Bundesgerichtshof sieht ihn als mitverantwortlich für unvollständige Prospektangaben in einem der der Emission zugrundeliegenden Prospekt für Teilschuldverschreibungen an.

Konkret ging es um den Prospekt "Ausgewogenen Konditionen". Dieser sei unvollständig im Sinne von § 13 Abs. 1 Verkaufsprospekt a.F., weil aus ihm nicht ersichtlich gewesen sei, dass J. S. als Begünstigter des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages dem Vorstand der Wohnungsbaugesellschaft nachteilige Weisungen erteilen konnte, die nur ihm oder anderen Konzerngesellschaftern dienten. Dies dazulegen wäre jedoch Verpflichtung von J. S. gewesen.

Wenngleich das Urteil nur zu einem bestimmten Prospekt ergangen ist, stellt dieses zweifellos einen Durchbruch für viele andere Klageverfahren dar. Die Prospekte, die die Anleger zur Zeichnung der Teilschuldverschreibungen veranlassten, enthielten alle diesen Fehler. Wir gehen davon aus, dass die bei den Landgerichten Leipzig und Frankfurt noch nicht entschiedenen Prozesse nun von den Richtern rasch zu einem Urteil gebracht werden.

Das Urteil ist auch von Bedeutung für zahlreiche Verfahren im Komplex "DM Beteiligungen AG". Auch dort war J. S. der Hintermann, der die Fäden der Gesellschaft in der Hand hielt. Die Emissionsprospekte enthielten auch dort keine entsprechenden Angaben.

Geschädigte WBG-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG anschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24. September 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbsa