Am 28.09.2012 hat in Dortmund die Gesellschafterversammlung des DS Renditefonds 101 Life Value I GmbH & Co. KG stattgefunden. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Jens-Peter Gieschen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bei dieser Gesellschafterversammlung die Stimmrechte von rund 140 Anlegern und damit über 5,2 Mio. Stimmanteile vertreten.
Insgesamt
waren bei der Gesellschafterversammlung 72,45 % der Stimmberechtigten
vertreten. Dies entspricht rund 38,7 Mio. Stimmen. Die
Gesellschafterversammlung entwickelte sich schon bei dem Tagesordnungspunkt
„Bericht der Geschäftsbesorgerin“ durch Herrn Thiel von der Dr. Peters Gruppe
zu einem Frage- und Antwortspiel mit den anwesenden Anlegern. Die Diskussion
wurde seitens der rund 80 persönlich anwesenden Anleger sehr engagiert und
emotional geführt, die anwesenden Vertreter des Hauses Dr. Peters und des
Verwaltungsbeirates gaben sich alle Mühe, die teilweise sehr kritischen Fragen
zu beantworten. Dass dies nicht immer zur
vollen Zufriedenheit aller Anwesenden gelungen ist, liegt in der Natur der Sache.
Allerdings haben auch einige Rechen- und Schreibfehler, die sich in die
Geschäftsberichte eingeschlichen hatten, nicht gerade dazu geführt, dass das
Vertrauen der Anleger in die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung gestiegen
ist.
Für den
genauen Verlauf der Diskussion verweisen wir auf das Protokoll der
Geschäftsführung, das den Anlegern in Kürze zugehen wird. Auf Anregung des BSZ
e.V. Vertrauensanwalts wird mit diesem Protokoll auch eine Gegenüberstellung
der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds zugesandt, die sich an den
verschiedenen Alternativen auf Fondsebene orientiert.
Klarstellend
müssen hier zunächst zwei Ebenen unterschieden werden. Zum Einen ist die
wirtschaftliche Betrachtung des Fonds als Ganzem vorzunehmen und die Frage zu
stellen, wie dieser Fonds wirtschaftlich so aufgestellt werden kann, dass die
Verluste der einzelnen Anleger möglichst minimal ausfallen.
Auf der
anderen Ebene ist eine Betrachtung für jeden einzelnen Anleger vorzunehmen und
jeder Einzelne muss sich die Frage stellen, ob es für ihn sinnvoll ist, in dem
Fonds zu verbleiben oder ob hier individuell nach Ausstiegsmöglichkeiten
gesucht beziehungsweise Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche
identifiziert werden sollen.
A.
Betrachtung auf Fondebene
Dass der
Fonds sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, dürfte inzwischen als
feststehend angesehen werden. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass sich
die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer anders entwickelt hat, als noch im
Prospekt angenommen. Späterer Zufluss von Zahlungen durch fällig gewordene
Lebensversicherungspolicen und die längere Dauer der Verpflichtung zur Zahlung der Prämien für diese Policen haben die
Liquiditätsreserven des Fonds aufgefressen, die Reserven reichen jetzt noch bis
Ende des Jahres 2012. Danach wäre der Fonds nicht mehr in der Lage, zum
Beispiel fällige Lebensversicherungsprämien zu zahlen, was zu einem Verfallen
der Ansprüche aus diesen Lebensversicherungspolicen führen würde. Eine Stundung
der Prämienzahlungen ist bei diesen Policen – anders als in Deutschland – nicht
möglich. Der Fonds braucht also – um es kurz zu sagen – frisches Geld. Hierfür
sind im Wesentlichen drei Szenarien denkbar. Egal welches Szenario man dabei
wählt, für die Altanleger wird dies mit einem erheblichen Verlust des von ihnen
eingebrachten Kapitals verbunden sein. Die Geschäftsführung hat auf der
Gesellschafterversammlung zugesagt, eine Gegenüberstellung der möglichen
Verluste aus diesen Szenarien anzufertigen und mit dem Bericht zur
Gesellschafterversammlung zuzusenden. Im Moment werden folgende Szenarien
diskutiert:
Einzahlung
von frischem Kapital durch die Altanleger beziehungsweise einzuwerbende
Neuanleger
Dies
entspricht dem Kapitalerhöhungsmodell, das auf der außerordentlichen
Gesellschafterversammlung im März 2012 beschlossen worden ist. Das hierfür
notwendige Kapital konnte bisher allerdings nicht aus dem Kreis der Altanleger
aufgebracht werden. Dieses Konzept hat zur
Folge, dass Altanleger, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, schon
jetzt einen Verlust von etwa 30 % hinnehmen müssen. Altanleger, die an beiden
geplanten Kapitalerhöhungen teilnehmen würden, würden sich damit die Chance
erhalten, am Ende der geplanten Laufzeit des Fonds 100 % des eingezahlten
Kapitals zur ückzuerhalten,
allerdings würde dieses Kapital langfristig gebunden, keine Verzinsung
erreichen und auch nach wie vor davon abhängig sein, dass die jetzt getroffenen
Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Fonds eintreffen.
Verkauf von
Lebensversicherungspolicen
Die zweite
diskutierte Alternative sieht den Verkauf von Lebensversicherungspolicen aus
dem gehaltenen Portfolio an Dritte vor. Hierbei kann ein Verkauf zum Beispiel
an Interessenten in den USA, aber auch an eine Gruppe von Altanlegern
beziehungsweise eine andere Fondsgesellschaft erfolgen. Auf der
Gesellschafterversammlung ist die Geschäftsführung mit einem fast einstimmigen
Ergebnis dazu bevollmächtigt worden, zur
Liquiditätssicherung Lebensversicherungen aus dem Portfolio im Gesamtwert von
bis zu € 30 Mio. zu veräußern. Um die aktuellen Veräußerungswerte zu
ermitteln, wurden in den USA zwei unabhängige Gutachter damit beauftragt, eine
Neubewertung der einzelnen Policen vorzunehmen. Auch, wenn die Werte für die
einzelnen Policen teilweise deutlich voneinander abweichen, so ergab sich über
die Gesamtzahl der jetzt bewerteten Policen doch ein gleichbleibender
prozentualer Verkaufspreis von rund 25 % des Nominalwertes der
Versicherungspolicen. Ein Verkauf der Policen zu diesen geringen Preisen würde
zwar die Liquidität des Fonds sichern, gleichzeitig aber auch einen
uneinholbaren Verlust für die Anleger des Fonds bedeuten, der noch über dem
Verlust aus dem Szenario zu 1 liegen dürfte. Dies Szenario hätte aber den
Vorteil, dass kein Altanleger mit frischem Kapital erneut ins Risiko gehen muss
und die Verluste zumindest auf das bisher eingesetzte Kapital begrenzt sind.
Aufnahme
weiterer Darlehen
Die dritte
Alternative wäre die Zurverfügungstellung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung durch eine Bank, die Dr.
Peters Gruppe oder fremde Dritte. Hier ist bisher aber niemand in Sicht, der
ein solches Darlehen zur Verfügung
stellen würde.
Wenn man –
auf Fondsebene – die alternativen Möglichkeiten miteinander vergleicht, so ist
sicherlich wirtschaftlich betrachtet der Zurverfügungstellung von frischem
Kapital durch die Altanleger der Vorzug vor dem Verkauf der
Lebensversicherungspolicen durch die Geschäftsführung der Vorzug zu geben. Dies
setzt allerdings voraus, dass Altanleger frisches Kapital in die Hand nehmen
und dem Fonds zur Verfügung stellen.
Wobei man sich als Anleger hier im Klaren sein muss, dass es auch für dieses
neue Kapital das Risiko eines Totalverlustes gibt. Wirtschaftlich betrachtet,
macht die Einzahlung von frischem Kapital aber mehr Sinn, als
Lebensversicherungspolicen in einer Krisensituation zu verkaufen.
Die
Entscheidung dieser Frage bringt uns aber zu der zweiten Betrachtungsebene,
nämlich
Betrachtung
auf Ebene des einzelnen Anlegers.
Anleger,
die nicht bereit sind, die Verluste, die die Fondsgesellschaft zwangsläufig
erwirtschaften wird, hinzunehmen, sollten für sich Möglichkeiten der
individuellen Schadensbegrenzung prüfen. Hierbei macht es aus unserer Sicht
wenig Sinn, direkt gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, da man nicht die Kuh
schlachten sollte, die man melken möchte. Allerdings weist nach unserer Prüfung
die Konstruktion des Fonds auch einige handwerkliche Fehler auf, die zumindest
zu einer Erhöhung des Verlustrisikos geführt haben. Des Weiteren ist dieser
Fonds im Wesentlichen durch Sparkassen vertrieben worden und, wie wir
inzwischen aus zahlreichen Gesprächen mit Anlegern wissen, ist die
Beratungsleistung dieser Banken als grottenschlecht zu bezeichnen.
Schadensersatzansprüche
gegen beratende Banken
In keinem
uns bekannt gewordenen Fall hat hier tatsächliche eine Beratung stattgefunden,
die diese Beschreibung auch verdient. So fand fast keine vernünftige
Risikoaufklärung statt, stattdessen wurde der Fonds als renditestarke
Investitionsmöglichkeit mit fast absoluter Sicherheit dargestellt. In keinem
der uns vorliegenden Fälle haben die Banken darüber hinaus auf die hohen
Provisionen hingewiesen, die sie für den Vertrieb dieses Fonds erhalten haben.
Vor dem Hintergrund der so genannten „Kick-Back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
reicht schon das Verschweigen dieses Interessenkonfliktes, um dem einzelnen
Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank zuzusprechen. Wir haben für
einige Ihrer Mitgesellschafter solche Schadensersatzansprüche bereits
außergerichtlich im Wege von Vergleichen mit Sparkassen durchgesetzt. Für
andere Anleger sind Schadensersatzklagen eingereicht worden.
Schadensersatzansprüche
wegen vorhandener Prospektfehler
Für alle
Anleger, die nicht über eine Bank gezeichnet haben, ergeben sich
Schadensersatzansprüche zum Beispiel aus den nach unserer Prüfung vorhandenen
Prospektfehlern.
Umfang des
Schadensersatzanspruches
Eine
erfolgreiche Klage führt zu einer kurzfristigen vollständigen Rückzahlung des
von Ihnen eingezahlten Kapitals zuzüglich Agio sowie im Regelfall zum Ersatz
eines entgangenen Gewinns. Die Erfolgsaussichten einer solchen
Auseinandersetzung sind allerdings individuell zu betrachten.
Fazit
Anleger des
DS Renditefonds Nr. 101 Life Value müssen sich auf einen Verlust von mindestens
25 % des eingezahlten Kapitals einstellen. Für Anleger, die ein
gerichtliches Risiko scheuen, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, sich an der
beabsichtigten Kapitalerhöhung zu beteiligen, dieser ist in jedem Fall der
Vorzug vor einem Verkauf von Lebensversicherungspolicen zu geben. Die
Kapitalerhöhung kann aber auch für diejenigen Anleger interessant sein, die
gleichzeitig individuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen
wollen. Die Einzahlung des frischen Kapitals lässt sich als weitere
Schadensersatzposition in dem Gerichtsverfahren durchsetzen und durch die
Einzahlung erhält man sich die Möglichkeit, im Fall eines Unterliegens vor
Gericht dennoch an dem Fortbestand des Fonds zu partizipieren.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Dr. Peters DS-Fonds Nr. 101 Life Value I" beizutreten.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Dieser Text
gibt den Sachstand und Beitrag vom 06. Oktober 2012 wieder. Eventuell später
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.
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