Freitag, Oktober 05, 2012

Bericht von der Gesellschafterversammlung des Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value am 28.9. in Dortmund


Am 28.09.2012 hat in Dortmund die Gesellschafterversammlung des DS Renditefonds 101 Life Value I GmbH & Co. KG stattgefunden. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Jens-Peter Gieschen  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bei dieser Gesellschafterversammlung die Stimmrechte von rund 140 Anlegern und damit über 5,2 Mio. Stimmanteile vertreten.

Insgesamt waren bei der Gesellschafterversammlung 72,45 % der Stimmberechtigten vertreten. Dies entspricht rund 38,7 Mio. Stimmen. Die Gesellschafterversammlung entwickelte sich schon bei dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Geschäftsbesorgerin“ durch Herrn Thiel von der Dr. Peters Gruppe zu einem Frage- und Antwortspiel mit den anwesenden Anlegern. Die Diskussion wurde seitens der rund 80 persönlich anwesenden Anleger sehr engagiert und emotional geführt, die anwesenden Vertreter des Hauses Dr. Peters und des Verwaltungsbeirates gaben sich alle Mühe, die teilweise sehr kritischen Fragen zu beantworten. Dass dies nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller Anwesenden gelungen ist, liegt in der Natur der Sache. Allerdings haben auch einige Rechen- und Schreibfehler, die sich in die Geschäftsberichte eingeschlichen hatten, nicht gerade dazu geführt, dass das Vertrauen der Anleger in die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung gestiegen ist.

Für den genauen Verlauf der Diskussion verweisen wir auf das Protokoll der Geschäftsführung, das den Anlegern in Kürze zugehen wird. Auf Anregung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts wird mit diesem Protokoll auch eine Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds zugesandt, die sich an den verschiedenen Alternativen auf Fondsebene orientiert.

Klarstellend müssen hier zunächst zwei Ebenen unterschieden werden. Zum Einen ist die wirtschaftliche Betrachtung des Fonds als Ganzem vorzunehmen und die Frage zu stellen, wie dieser Fonds wirtschaftlich so aufgestellt werden kann, dass die Verluste der einzelnen Anleger möglichst minimal ausfallen.

Auf der anderen Ebene ist eine Betrachtung für jeden einzelnen Anleger vorzunehmen und jeder Einzelne muss sich die Frage stellen, ob es für ihn sinnvoll ist, in dem Fonds zu verbleiben oder ob hier individuell nach Ausstiegsmöglichkeiten gesucht beziehungsweise Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche identifiziert werden sollen.

A. Betrachtung auf Fondebene

Dass der Fonds sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, dürfte inzwischen als feststehend angesehen werden. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass sich die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer anders entwickelt hat, als noch im Prospekt angenommen. Späterer Zufluss von Zahlungen durch fällig gewordene Lebensversicherungspolicen und die längere Dauer der Verpflichtung zur Zahlung der Prämien für diese Policen haben die Liquiditätsreserven des Fonds aufgefressen, die Reserven reichen jetzt noch bis Ende des Jahres 2012. Danach wäre der Fonds nicht mehr in der Lage, zum Beispiel fällige Lebensversicherungsprämien zu zahlen, was zu einem Verfallen der Ansprüche aus diesen Lebensversicherungspolicen führen würde. Eine Stundung der Prämienzahlungen ist bei diesen Policen – anders als in Deutschland – nicht möglich. Der Fonds braucht also – um es kurz zu sagen – frisches Geld. Hierfür sind im Wesentlichen drei Szenarien denkbar. Egal welches Szenario man dabei wählt, für die Altanleger wird dies mit einem erheblichen Verlust des von ihnen eingebrachten Kapitals verbunden sein. Die Geschäftsführung hat auf der Gesellschafterversammlung zugesagt, eine Gegenüberstellung der möglichen Verluste aus diesen Szenarien anzufertigen und  mit dem Bericht zur Gesellschafterversammlung zuzusenden. Im Moment werden folgende Szenarien diskutiert:

Einzahlung von frischem Kapital durch die Altanleger beziehungsweise einzuwerbende Neuanleger

Dies entspricht dem Kapitalerhöhungsmodell, das auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung im März 2012 beschlossen worden ist. Das hierfür notwendige Kapital konnte bisher allerdings nicht aus dem Kreis der Altanleger aufgebracht werden. Dieses Konzept hat zur Folge, dass Altanleger, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, schon jetzt einen Verlust von etwa 30 % hinnehmen müssen. Altanleger, die an beiden geplanten Kapitalerhöhungen teilnehmen würden, würden sich damit die Chance erhalten, am Ende der geplanten Laufzeit des Fonds 100 % des eingezahlten Kapitals zurückzuerhalten, allerdings würde dieses Kapital langfristig gebunden, keine Verzinsung erreichen und auch nach wie vor davon abhängig sein, dass die jetzt getroffenen Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Fonds eintreffen.

Verkauf von Lebensversicherungspolicen

Die zweite diskutierte Alternative sieht den Verkauf von Lebensversicherungspolicen aus dem gehaltenen Portfolio an Dritte vor. Hierbei kann ein Verkauf zum Beispiel an Interessenten in den USA, aber auch an eine Gruppe von Altanlegern beziehungsweise eine andere Fondsgesellschaft erfolgen. Auf der Gesellschafterversammlung ist die Geschäftsführung mit einem fast einstimmigen Ergebnis dazu bevollmächtigt worden, zur Liquiditätssicherung Lebensversicherungen aus dem Portfolio im Gesamtwert von bis zu € 30 Mio. zu veräußern. Um die aktuellen Veräußerungswerte zu ermitteln, wurden in den USA zwei unabhängige Gutachter damit beauftragt, eine Neubewertung der einzelnen Policen vorzunehmen. Auch, wenn die Werte für die einzelnen Policen teilweise deutlich voneinander abweichen, so ergab sich über die Gesamtzahl der jetzt bewerteten Policen doch ein gleichbleibender prozentualer Verkaufspreis von rund 25 % des Nominalwertes der Versicherungspolicen. Ein Verkauf der Policen zu diesen geringen Preisen würde zwar die Liquidität des Fonds sichern, gleichzeitig aber auch einen uneinholbaren Verlust für die Anleger des Fonds bedeuten, der noch über dem Verlust aus dem Szenario zu 1 liegen dürfte. Dies Szenario hätte aber den Vorteil, dass kein Altanleger mit frischem Kapital erneut ins Risiko gehen muss und die Verluste zumindest auf das bisher eingesetzte Kapital begrenzt sind.

Aufnahme weiterer Darlehen

Die dritte Alternative wäre die Zurverfügungstellung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung durch eine Bank, die Dr. Peters Gruppe oder fremde Dritte. Hier ist bisher aber niemand in Sicht, der ein solches Darlehen zur Verfügung stellen würde.

Wenn man – auf Fondsebene – die alternativen Möglichkeiten miteinander vergleicht, so ist sicherlich wirtschaftlich betrachtet der Zurverfügungstellung von frischem Kapital durch die Altanleger der Vorzug vor dem Verkauf der Lebensversicherungspolicen durch die Geschäftsführung der Vorzug zu geben. Dies setzt allerdings voraus, dass Altanleger frisches Kapital in die Hand nehmen und dem Fonds zur Verfügung stellen. Wobei man sich als Anleger hier im Klaren sein muss, dass es auch für dieses neue Kapital das Risiko eines Totalverlustes gibt. Wirtschaftlich betrachtet, macht die Einzahlung von frischem Kapital aber mehr Sinn, als Lebensversicherungspolicen in einer Krisensituation zu verkaufen.

Die Entscheidung dieser Frage bringt uns aber zu der zweiten Betrachtungsebene, nämlich

Betrachtung auf Ebene des einzelnen Anlegers.

Anleger, die nicht bereit sind, die Verluste, die die Fondsgesellschaft zwangsläufig erwirtschaften wird, hinzunehmen, sollten für sich Möglichkeiten der individuellen Schadensbegrenzung prüfen. Hierbei macht es aus unserer Sicht wenig Sinn, direkt gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, da man nicht die Kuh schlachten sollte, die man melken möchte. Allerdings weist nach unserer Prüfung die Konstruktion des Fonds auch einige handwerkliche Fehler auf, die zumindest zu einer Erhöhung des Verlustrisikos geführt haben. Des Weiteren ist dieser Fonds im Wesentlichen durch Sparkassen vertrieben worden und, wie wir inzwischen aus zahlreichen Gesprächen mit Anlegern wissen, ist die Beratungsleistung dieser Banken als grottenschlecht zu bezeichnen.

Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken

In keinem uns bekannt gewordenen Fall hat hier tatsächliche eine Beratung stattgefunden, die diese Beschreibung auch verdient. So fand fast keine vernünftige Risikoaufklärung statt, stattdessen wurde der Fonds als renditestarke Investitionsmöglichkeit mit fast absoluter Sicherheit dargestellt. In keinem der uns vorliegenden Fälle haben die Banken darüber hinaus auf die hohen Provisionen hingewiesen, die sie für den Vertrieb dieses Fonds erhalten haben. Vor dem Hintergrund der so genannten „Kick-Back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht schon das Verschweigen dieses Interessenkonfliktes, um dem einzelnen Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank zuzusprechen. Wir haben für einige Ihrer Mitgesellschafter solche Schadensersatzansprüche bereits außergerichtlich im Wege von Vergleichen mit Sparkassen durchgesetzt. Für andere Anleger sind Schadensersatzklagen eingereicht worden.

Schadensersatzansprüche wegen vorhandener Prospektfehler

Für alle Anleger, die nicht über eine Bank gezeichnet haben, ergeben sich Schadensersatzansprüche zum Beispiel aus den nach unserer Prüfung vorhandenen Prospektfehlern.

Umfang des Schadensersatzanspruches

Eine erfolgreiche Klage führt zu einer kurzfristigen vollständigen Rückzahlung des von Ihnen eingezahlten Kapitals zuzüglich Agio sowie im Regelfall zum Ersatz eines entgangenen Gewinns. Die Erfolgsaussichten einer solchen Auseinandersetzung sind allerdings individuell zu betrachten.

Fazit

Anleger des DS Renditefonds Nr. 101 Life Value müssen sich auf einen Verlust von mindestens 25 % des eingezahlten Kapitals einstellen. Für Anleger, die ein gerichtliches Risiko scheuen, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, sich an der beabsichtigten Kapitalerhöhung zu beteiligen, dieser ist in jedem Fall der Vorzug vor einem Verkauf von Lebensversicherungspolicen zu geben. Die Kapitalerhöhung kann aber auch für diejenigen Anleger interessant sein, die gleichzeitig individuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen wollen. Die Einzahlung des frischen Kapitals lässt sich als weitere Schadensersatzposition in dem Gerichtsverfahren durchsetzen und durch die Einzahlung erhält man sich die Möglichkeit, im Fall eines Unterliegens vor Gericht dennoch an dem Fortbestand des Fonds zu partizipieren.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Dr. Peters DS-Fonds Nr. 101 Life Value I" beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
   
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.  

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