Am 29.09.2012 fand die Gesellschafterversammlung des Fonds in Berlin statt. Bei diesem Termin war Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für diverse Anleger anwesend.
Unerfreulich war, dass nicht genügend Stimmen für eine
Beschlussfähigkeit vertreten waren, weshalb lediglich der Beirat und die
Geschäftsbesorgerin einen Bericht über die aktuelle Lage abgaben.
Das Schicksal des Fonds wird seit geraumer Zeit von
Schwierigkeiten mit dem aus der Bayern LB, der Deka, der Helaba, der LBBW und
der ING Bank bestehenden Bankenkonsortium geprägt, das dem Fonds ein Darlehen
zum Erwerb der Beteiligung am Fondsobjekt gewährt hat, des vom Stararchitekten
Sir Norman Foster entworfenen Gebäudes mit dem Spitznamen THE GHERKIN. In dem
Darlehenvertrag wurde eine loan-to-value Klausel vereinbart, nach der das
offene Darlehen 67 % des Verkehrswerts nicht überschreiten darf. Diese Grenze
wird nun seit geraumer Zeit nicht eingehalten, da die Finanzierung in Schweizer
Franken läuft und sich das Währungskursverhältnis GBP / CHF sehr ungünstig
entwickelt hat, was einherging mit fallenden Immobilienwerten in London.
Dr. Harald Braun von der Geschäftsbesorgerin des Fonds
berichtete, dass die Banken aufgrund dessen ein (theoretisch) höheres Risiko
tragen, was dazu führe, dass die Banken das Darlehen mit mehr Eigenkapital
unterlegen müssten. Die Verhandlungen mit den Banken kämen nicht voran, da diese auch
untereinander unterschiedliche Vorstellungen hätten, wie es mit der
Fondsfinanzierung weitergehe. Für die Anleger ist es äußerst unbefriedigend,
dass bis heute keine Einigung mit den Banken erzielt werden konnte.
Der Bericht der Geschäftsbesorgerin hat auch offengelegt,
dass Fonds und Banken sich
offensichtlich nicht im Darlehensvertrag geeinigt hatten, wie konkret der Wert
der Immobilie errechnet werden soll, da IVG und Bankenkonsortium sich nicht
einig sind, welcher Wert für das Gebäude anzusetzen ist. Einigkeit besteht
allerdings insoweit, dass das vertraglich vorgesehene Loan-to-value Verhältnis
jedenfalls erheblich überschritten wird.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Bombosch erinnert
daran, dass theoretisch das Darlehen gekündigt und fällig gestellt werden
könnte, wenn kein Einvernehmen mit den Banken erzielt wird. Nach Einschätzung
von Rechtsanwalt Bombosch dürfte dies für die Anleger einen Totalverlust
bedeuten.
Dies wäre umso ärgerlicher, da der Fonds mit dem
eigentlichen Kapitaldienst keine Schwierigkeiten hat, da der Hauptmieter Swiss
RE genau soviel der Miete in CHF zahlt, wie hierfür ursprünglich erforderlich
war. Ebenso wenig gibt es Leerstände im Gebäude.
Die Geschäftsleitung betonte, dass man gute Mieten am Markt
erziele. In diesem Kontext muss man jedoch sehen, dass man bei Auflegung des
Fonds mit weit höheren Mieten gerechnet hat, was diese Aussage der
Geschäftsführung doch relativiert, so Rechtsanwalt Bombosch hierzu.
Weiterhin dürfte es in der Zukunft schwer werden, höhere
Mietpreise zu verlangen. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der näheren
Umgebung der GHERKIN neue Bürohochhäuser fertig gestellt werden, die das
Angebot an Spitzenbüroflächen in London erheblich vergrößern werden. Insgesamt
werden die neuen Gebäude sechsmal die Fläche von THE Gherkin aufweisen, was die
Dimension des Problems verdeutlicht. Hinzu kommt, dass sich der Londoner
Büromarkt im dritten Quartal in Folge in einer Rezession befände.
Als Fazit ist somit festzuhalten, dass derzeit das weitere
Schicksal des Fonds ungewiss ist. Rechtsanwalt Bombosch weist in diesem
Kontext darauf hin, dass bereits
Entscheidungen der Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt und Oldenburg
vorliegen, die Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von IVG Euroselect 14
Beteiligungen zugesprochen haben. Auf Grund dieser von Herrn Rechtsanwalt
Bombosch erstrittenen Urteile werden die dortigen Kläger so gestellt, als
hätten sie die Beteiligung niemals gezeichnet.
Eine Befassung mit der weiteren Entwicklung erübrigt sich
für diese Anleger. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte
empfiehlt allen betroffenen Anlegern überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim
Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall
Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen
vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung
und ggf. Durchsetzung, erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch weiter.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " IVG Euroselect " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllbbobo
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