Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits in der Vergangenheit
zahlreiche positive Urteile für Anleger der Equitable Settlement AG gegen ein
ehemaliges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement
AG erstritten. Die Gerichte hatten das geschäftsführende
Verwaltungsratsmitglied jeweils dazu verurteilt, den Klägern den Anlagebetrag
Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien zu zahlen. Darüber hinaus wurden den
Anlegern vom Gericht noch Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage
zugesprochen.
Nun hat das Landgericht Düsseldorf neben dem ehemaligen
geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG auch den
ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG
vollumfänglich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht
begründete die Entscheidung damit, dass der Präsident des Verwaltungsrates bei
ordnungsgemäßer Ausübung seiner Pflichten hätte erkennen können und müssen,
dass bei der Equitable Settlement AG keine ausreichenden Maßnahmen zur
ordnungsgemäßen Aufklärung der interessierten Anleger getroffen worden waren
oder sogar Anweisungen zu deren Falschinformation gegeben worden waren.
„Die nun vorliegenden Urteile machen große Hoffnung, dass
die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen
und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch
auszahlt“, berichtet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit
Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equitable Settlement AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Anlegerschutzgemeinschaft:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2012 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbsl
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