Am 18.09.2012 erging ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs zum Komplex Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG. Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG hatte bis zum Jahr 2006 Inhaberschuldverschreibungen emittiert, die sich zu einem Schneeballsystem entwickelten. Im Jahr 2006 musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren dauert an.
Der Hintermann J. S. wurde in zahlreichen Prozessen von
Anlegern auf Schadensersatz verklagt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON
BUTTLAR RECHTSANWÄLTE vertritt viele Geschädigte vor den Landgerichten Leipzig
und Frankfurt. In diesen Klagen wurden auch Schadensersatzansprüche gegen den
Hintermann sowie weitere Prospektverantwortliche geltend gemacht.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nunmehr am 18.09.2012 ein
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.06.2011, welches - im Gegensatz
zum Landgericht Frankfurt - Herrn J. S. zum Ersatz des von ihm verursachten
Schadens verurteilt hat. Der Bundesgerichtshof sieht ihn als mitverantwortlich
für unvollständige Prospektangaben in einem der der Emission zugrundeliegenden
Prospekt für Teilschuldverschreibungen an.
Konkret ging es um den Prospekt "Ausgewogenen
Konditionen". Dieser sei unvollständig im Sinne von § 13 Abs. 1
Verkaufsprospekt a.F., weil aus ihm nicht ersichtlich gewesen sei, dass J. S.
als Begünstigter des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages dem Vorstand
der Wohnungsbaugesellschaft nachteilige Weisungen erteilen konnte, die nur ihm
oder anderen Konzerngesellschaftern dienten. Dies dazulegen wäre jedoch
Verpflichtung von J. S. gewesen.
Wenngleich das Urteil nur zu einem bestimmten Prospekt
ergangen ist, stellt dieses zweifellos einen Durchbruch für viele andere
Klageverfahren dar. Die Prospekte, die die Anleger zur Zeichnung der
Teilschuldverschreibungen veranlassten, enthielten alle diesen Fehler. Wir
gehen davon aus, dass die bei den Landgerichten Leipzig und Frankfurt noch
nicht entschiedenen Prozesse nun von den Richtern rasch zu einem Urteil
gebracht werden.
Das Urteil ist auch von Bedeutung für zahlreiche Verfahren
im Komplex "DM Beteiligungen AG". Auch dort war J. S. der Hintermann,
der die Fäden der Gesellschaft in der Hand hielt. Die Emissionsprospekte
enthielten auch dort keine entsprechenden Angaben.
Geschädigte WBG-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24. September
2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbsa
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