Donnerstag, September 27, 2012

5000 Anleger misstrauen Sanierungskonzept für die Schiffsfonds von Claus-Peter Offen - MS "Santa-B-Schiffe"


Wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens mitteilt droht die geplante Rettungsaktion für einige Schiffe der Reederei Claus-Peter Offen zu scheitern. Der Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe", steht mit seinen 14 Schiffen angeblich kurz vor der Insolvenz. Nur 970 von über 6000 Anlegern sind bereit, Kapital für die Rettung nachzuschießen.

Die geplante Rettungsaktion für einige Schiffe der Reederei Claus-Peter Offen droht zu scheitern. Der Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe", - mit 14 Frachter in der Finanzierung -, steht kurz vor der Insolvenz. Nur 900 Anleger sind bereit, Kapital für die Rettung nachzuschießen.

Der Schiffsfonds MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe wurde im Jahr 2006 vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegt. Die Schiffe,

MS San Allessandro,

MS San Alfonso,

MS San Alfredo,

MS San Albano,

MS San Alberto,

MS San Alvaro,

MS San Amerigo,

MS San Andres,

MS San Antonio,

MS Santa Balbina,

MS Santa Belina,

MS Santa Bettina,

MS Santa Bianca

und MS Santa Brunella

fahren für den Schiffsfonds. Bereits im Frühjahr 2012 wurde ein erster Rettungsversuche für den MPC Offen Flotte - MS Santa B Schiffe eingeleitet.

Laut aktuellem Sanierungskonzept werden 23,7 Millionen Euro benötigt. Claus-Peter Offen  stellt einen Betrag von 2,4 Millionen Euro bereit. Die Gesellschafter sind von der Kommanditgesellschaft dazu aufgefordert worden, ihre bisher erhaltenen Ausschüttungen aus dem Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe" an die Gesellschaft freiwillig zurückzuzahlen. Es fehlen  21,3 Millionen Euro an frischem Kapital. Für das frische Kapital  wird den Anlegern eine Verzinsung zu  durchschnittlich 11,3 Prozent versprochen. Das Risiko des Verlustes scheint also hoch zu sein! Weigern sie sich, ihre bisherigen Ausschüttungen freiwillig zurückzuzahlen, könnten sie bei einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter dazu gezwungen werden.

Doch die Mehrheit der Anleger ist nicht bereit, den angeschlagenen Schiffsfonds MS "Santa-B-Schiffe" weiter mit ihrem Kapital aus der Notlage zu helfen. Von den mehr als 6000 Anlegern haben sich laut Kommanditgesellschaft erst 970 bereit erklärt, Neukapital zu zeichnen. So sind 1,8 Millionen Euro anstatt 21,3 Millionen Euro zusammengekommen. Claus-Peter Offen, der die Anleger bereits Anfang September bei einer Informationsveranstaltung im CCH in Hamburg um ihre Mithilfe zur Rettung des Fonds gebeten hatte, will nun in einer Online-Konferenz noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Sanierung hinweisen. Werde das Konzept nicht umgesetzt, sehe er sich zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit gezwungen, Schiffe zu niedrigen Marktpreisen zu verkaufen. Durch die neuen Zahlungen ergeben sich intern erhebliche Probleme bei der Unterscheidung zwischen "altem" und "neuem" Kapital.

Die vom Konzept nicht überzeugen Anleger sollten sich beraten lassen, was zu tun ist. Dazu sollten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufsuchen, der die verschiedenen Konzepte abklopft und die für den Anleger maßgeschneiderte Lösung findet. Beachtenswert ist bei dem Vorgang, dass sich nun ehrenwerte Anleger dem Insolvenzstrudel gegenüber sehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS "Santa-B-Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

  Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3  

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
khst

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