Gerichtstermine in Stuttgart. Millionen sicher gestellt! Eile ist geboten! Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen! In Stuttgart stehen gerade drei Männer vor Gericht, denen vorgeworfen wird, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben und dadurch mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt zu haben.
Angeklagt sind zwei Börsenjournalisten sowie ein Kanadier,
der seit 16 Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Ein weiterer mutmaßlicher
Verantwortlicher aus Österreich steht offensichtlich nicht vor Gericht, da
Marktmanipulation in Österreich nicht strafbar ist. Bis Ende Oktober sollen für
den Fall mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung angesetzt werden.
Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich
innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte,
Anleger erlitten erhebliche Verluste.
Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De
Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft, wie den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten von
den zuständigen Ermittlungsbehörden inzwischen bestätigt wurde, Vermögenswerte
in Millionenhöhe sicher stellen konnte „ Es soll sich nach Angaben der
zuständigen Behörden um einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich handeln.
Wir werden daher versuchen, diese Vermögenswerte für die Geschädigten im Wege
der Rückgewinnungshilfe von den Strafverfolgungsbehörden freizubekommen,“ so
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten inzwischen mit den
Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen und in Erfahrung bringen, wer
Aussicht auf Entschädigung hat: Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen
Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, dürften
Chancen auf Entschädigung haben. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder
verkauft wurden, soll hingegen nicht beachtlich sein.
„Wir befürworten sehr, dass die Staatsanwaltschaft im
Bereich der Marktmanipulation inzwischen eine härtere Gangart einschlägt, auch
wenn Medienberichten der letzten Tage zufolge zumindestens für zwei der
Angeklagten wohl wieder Bewährungsstrafen im Raum stehen könnten,“ so Dr.
Späth.
Allerdings sollten Geschädigte unbedingt einen versierten
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen
beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. „Titel“ die Möglichkeit haben,
auf die Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der
Rückgewinnungshilfe gilt das sog. „Prioritätsprinzip“, d.h., wer zuerst kommt,
mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen,“ so Dr.
Späth. „Es reicht daher für die Geschädigten keinesfalls aus, sich lediglich
bei der Staatsanwaltschaft zu melden, wie einige der geschädigten Anleger schon
irrtümlich angenommen haben.“
Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer
umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten
Gelder zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider
die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. September 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws