Deikon GmbH stellte am 03.09. Insolvenzantrag! Klagen wegen vermutlicher Prospekthaftung durch die BSZ e.V-Vertrauensanwälte laufen! Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage, der schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnte.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten bereits im letzten
Jahr schon erste Klagen gegen die Sicherheitentreuhänderin der II. und III.
Deikon-Hypothekenanleihe eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach
das Sicherheitenkonzept bei den Anleihen nicht richtig umgesetzt wurde und
Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren, aber hätten
richtig gestellt werden müssen. Vor der 23. Zivilkammer des Landgerichts Berlin
fand am 12.09.2012, auch in einem Fall bereits der 2. Termin zur mündlichen
Verhandlung statt.
Der dortige Anleger wurde im Termin zur mündlichen
Verhandlung vertreten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth (Kanzlei
Dr. Späth Rechtsanwälte) sowie Keitel (Keitel & Keitel Rechtsanwälte). Der
zuständige Richter gab zu erkennen, dass er den Fall für komplex halten würde,
jedoch Schadensersatzansprüche der Anleger nicht von vorneherein ausschließen
würde.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten beantragt, die
Beklagte auf vollständige Rückabwicklung zu verurteilen, Zug um Zug gegen
Rückübertragung der Hypothekenanleihen.
Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung in anderen Fällen
finden demnächst vor dem Landgericht Düsseldorf statt.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als
sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken
bestehen würden. Die DEIKON-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern sogar als
Anlage vermittelt worden, die „gerade auch konservative Anleger“ überzeugen
würde.
BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und
Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Es stellt sich leider heraus, dass die
Anlage bei DEIKON gerade nichts mit einer sicheren, konservativen Anlage zu tun
hatte, wie den Anlegern teilweise suggeriert wurde, sondern im Gegenteil gerade
eine unternehmerische Beteiligung mit nicht unerheblichen Risiken vorlag.“
Die schlimme Situation bei DEIKON ist nicht etwa darauf
zurück zu führen, dass die Immobilien nicht ordnungsgemäß vermietet wären.
Mitgesellschafter Rajcic führt die Insolvenz etwa auf einen gescheiterten
Börsengang zurück auf Verluste aus einem ungünstigen Zinsswap-Geschäft.
In der Kölner Rundschau vom 12.09.2012 wurde
Mitgesellschafter Rajcic dahingehend zitiert, dass es immer noch die Chance
geben würde, ein Insolvenzverfahren abzuwenden, da ein Schweizer Unternehmen
dazu bereit sei, DEIKON zu übernehmen, wenn die Anleihezeichner auf rund 60 %
ihrer Anlagen verzichten würden.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu:
„Dies zeigt, dass den betroffenen Anlegern wohl in jedem Fall erhebliche
Verluste drohen und eine Klage auf Rückabwicklung auf jeden Fall in Betracht
gezogen werden sollte.“
Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13. September
2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsp+hk