Deikon GmbH stellt am 03.09. Insolvenzantrag! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Klagen wegen vermutlicher Prospekthaftung laufen!
Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung
am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Die
Geschäftsführung, so teilte Deikon mit, hätte seit dem 27.08.2012 weitere
Sanierungverhandlungen mit wesentlichen Gläubigern der DEIKON GmbH geführt, die
Sanierungsverhandlungen seien aber aus Sicht der Geschäftsführung entgültig
gescheitert. Aufgrund des Verlaufs der Sanierungsverhandlungen habe sie sich
dazu entschlossen, keinen Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung zu
stellen.
Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust
ihrer Einlage.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten im
letzten Jahr bereits erste Klagen gegen eine Prospektverantwortliche
eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept
nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig
gestellt worden waren.
Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen
Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur
geringe Risiken bestehen würden.
Erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind
in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten.
Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 09. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
drwsp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen