Samstag, September 08, 2012

Deikon GmbH insolvent! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Deikon GmbH stellt am 03.09. Insolvenzantrag! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an! Klagen wegen vermutlicher Prospekthaftung laufen!

Die Deikon GmbH hat laut eigener Mitteilung am 03.09.2012 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Die Geschäftsführung, so teilte Deikon mit, hätte seit dem 27.08.2012 weitere Sanierungverhandlungen mit wesentlichen Gläubigern der DEIKON GmbH geführt, die Sanierungsverhandlungen seien aber aus Sicht der Geschäftsführung entgültig gescheitert. Aufgrund des Verlaufs der Sanierungsverhandlungen habe sie sich dazu entschlossen, keinen Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung zu stellen.

Damit droht den Anlegern ein hoher Verlust ihrer Einlage.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hatten im letzten Jahr bereits erste Klagen gegen eine Prospektverantwortliche eingereicht, unter anderem, weil ihrer Ansicht nach das Sicherheitenkonzept nicht richtig umgesetzt wurde und Prospektfehler vorliegen, die nicht richtig gestellt worden waren.  

Die Deikon-Hypothekenanleihen waren vielen Anlegern als sicheres Immobilieninvestment vermittelt worden, bei denen nur geringe Risiken bestehen würden.

Erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten.

Betroffene „Deikon-Anleger“ können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Deikon“ anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drwsp

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