Erneut unterliegt die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. vor Gericht. Das Landgericht Ulm erkennt den Anspruch eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretenen Kapitalanlegers auf vollständigen Schadenersatz sowie auf entgangenen Gewinn an.
Erneut unterliegt die britische Versicherungsgesellschaft
Clerical Medical Investment Group Ltd. vor Gericht. Das Landgericht Ulm erkennt
den Anspruch eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretenen
Kapitalanlegers auf vollständigen Schadenersatz sowie auf entgangenen Gewinn
an.
Haftung für Falschberatung bei sog. Hebelprodukten
Mit aktuellem Urteil des Landgerichts Ulm vom 07.09.2012
(nicht rechtskräftig) wurde der britische Lebensversicherer Clerical Medical
verurteilt, dem geschädigten Anleger vollständigen Schadenersatz zu leisten.
Geklagt hatte ein Anleger, der eine sog. Wealthmaster NoblePolice abgeschlossen
hatte, bei welcher der Versicherungsbeitrag zum Teil aus eigenen Mitteln und
zum (überwiegenden) Teil aus einem Bankkredit bereitgestellt wurde.
Geworben wurde – wie so oft – mit außerordentlich hohen
Renditen, die eine anteilige Kreditfinanzierung des Versicherungsbeitrags als
risikolos erscheinen ließen. Die Kapitalanlage entwickelte sich jedoch alles
andere als prognostiziert, so dass der betroffene Anleger am Ende der Laufzeit
nicht nur sein Eigenkapital verloren hatte, sondern erhebliche Zahlungen an die
finanzierende Bank leisten sollte, da die Auszahlung von Clerical Medical nicht
reichte, um den Kredit abzulösen. Mit dem Urteil des LG Ulm kann der Betroffene
jetzt die Rückzahlung des eingebrachten Eigenkapitals sowie die Aufwendungen
ersetzt verlangen, die er zur Ablösung des Kredits an die Bank zahlen musste.
Zudem hat der geschädigte Anleger einen Anspruch auf entgangenen Gewinn auf das
Eigenkapital in Höhe von jährlich 4 %.
Gute Aussichten für die Betroffenen
Das Urteil des Landgerichts Ulm gibt betroffenen Anlegern,
die durch kreditfinanzierte Lebensversicherungen an der Clerical Medical in
wirtschaftliche Not geraten sind, Grund zur Hoffnung. Nachdem der
Bundesgerichtshof in fünf Entscheidungen aus Juli 2012 wesentliche Rechtsfragen
z.B. zum Umfang der Aufklärungspflichten, zur Verjährung und zur Zurechnung des
Beraterverschuldens geklärt hat, dürfte es nunmehr wesentlich leichter geworden
sein, Schadenersatz im Zusammenhang mit kreditfinanzierten Lebensversicherungen
der Clerical Medical durchzusetzen.
„Wir gehen davon aus, dass sich die Instanzgerichte wie
beispielsweise das Landgericht Ulm sehr genau mit der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs auseinandersetzen und die dort aufgestellten
Rechtsgrundsätze entsprechend umsetzen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf
das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel
Rechtsanwälte, der das Urteil vor dem LG Ulm erstritten hat. Generell zeigt
sich eine deutliche Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung zugunsten
geschädigter Kapitalanleger von Clerical Medical. Dabei reicht die Bandbreite
der Entscheidungen von der Rückabwicklung bis hin zum Erfüllungsschaden,
gerichtet auf künftige Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag.
Verjährung droht
Die geschädigten Anleger sollten sich umgehend an einen auf
das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden, um mögliche
Ansprüche auf Rückabwicklung bzw. Vertragserfüllung prüfen zu lassen und ggf.
zielgerichtet durchzusetzen. In vielen Fällen drohen derlei Ansprüche zu
verjähren. Für Verträge, die ab dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, tritt die
Verjährung spätestens zehn Jahre nach Zeichnung ein.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 09. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
drsttü
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